t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünchen

München: Hier ist Böllern und Feuerwerk an Silvester nicht erlaubt


Verbotszone in der Innenstadt
Silvester: Hier darf in München nicht geböllert werden

Von t-online
14.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 108076641Vergrößern des BildesSpektakel am Himmel, gefährliche Situationen am Boden: Die Stadt will Böller und Raketen in einigen Bereichen untersagen. (Quelle: Heinz Gebhardt via www.imago-images.de/imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Stadt München untersagt Böllern in einigen Gebieten. Wer sich nicht an die Verbote hält, riskiert eine Geldbuße.

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor Feuerwerkskörpern wird München auch in diesem Jahr wieder zum kommenden Jahreswechsel Maßnahmen ergreifen. So wird es an Silvester in der Innenstadt – am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie dem Viktualienmarkt – verboten sein, Feuerwerk abzuschießen.

Das Verbot tritt am 31. Dezember um 21 Uhr in Kraft und endet am 1. Januar um 2 Uhr morgens, teilt die Stadt München am Donnerstag mit. Die Entscheidung beruht auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums und betrifft alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik, ausgenommen sind lediglich Wunderkerzen oder Knallerbsen (Kategorie F1).

Böllern an Silvester in München: Piktogramme in der Verbotszone

Anwohner dürfen laut Stadt Pyrotechnik jedoch innerhalb ihrer Wohnung besitzen oder aus der Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren. Um die Verbotszone in der Innenstadt zu kennzeichnen, werden Schilder mit Piktogrammen und dem Text "Feuerwerk verboten!" aufgestellt, heißt es weiter. Darüber hinaus werden Bürger durch digitale Infoscreens im Nahverkehr und auf muenchen.de informiert.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Zusätzlich werde das Feuerwerkverbot um ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings ergänzt. Hier ist es untersagt, pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung, beispielsweise Silvesterknaller oder Böller, zu zünden. Feuerwerke ohne Knallwirkung wie Fontänen sind allerdings weiterhin erlaubt. Das Verbot gilt ganztägig am 31. Dezember und 1. Januar.

Wer sich nicht an das Böller-Verbot hält, riskiert eine Geldbuße

Wer sich nicht an die Verbote hält, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei werde kontrollieren, ob die Regeln eingehalten würden und ahnde Verstöße. Die Möglichkeit, Böller in dichtbesiedelten Gebieten wie dem Bereich innerhalb des Mittleren Rings zu verbieten, räumt die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz den Kommunen ein.

"Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen", wird Hanna Sammüller-Gradl, Kreisverwaltungsreferentin, zitiert. Das Feuerwerk- und Böllerverbot solle konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit verringern und allen Menschen, die den Jahreswechsel feiern wollen, ein sicheres Gefühl vermitteln.

Verwendete Quellen
  • muenchen.de: Mitteilung der Stadt München vom 14.12.2023
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website