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München: Bahnmitarbeiter soll gegen Corona-Auflagen verstoßen haben


Keine Maske
Bahnmitarbeiter soll gegen Corona-Auflagen verstoßen haben

Von dpa
Aktualisiert am 20.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild weist auf die Maskenpflicht im Bahnhof hin (Symbolbild): Ein Bahnmitarbeiter wurde ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen.Vergrößern des BildesEin Schild weist auf die Maskenpflicht im Bahnhof hin (Symbolbild): Ein Bahnmitarbeiter wurde ohne Mund-Nasen-Schutz angetroffen. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)
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Ein Münchner Bahnmitarbeiter wurde ohne Maske angetroffen – es war nicht das erste Mal, dass er gegen die Corona-Maßnahmen verstoßen hatte.

Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn soll wiederholt gegen Corona-Auflagen verstoßen haben. Bei einer Kontrolle leistete er heftigen Widerstand, wie ein Sprecher der Bundespolizei am Donnerstag berichtete. Die Beamten hatten den 47-Jährigen am Mittwochabend in Bahnkleidung an einem Bahnsteig am Münchner Ostbahnhof ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen. Die Kontrolle und Maskenpflicht habe er dabei als lächerlich bezeichnet.

Er gab an, ein Attest zu besitzen, wollte dieses den Angaben zufolge aber nicht zeigen. Auch ausweisen wollte sich der Mann demnach nicht.

Als ihn die Beamten zum Revier mitnehmen wollten, warf sich der Mann zu Boden und musste von mehreren Einsatzkräften getragen werden. Auf der Dienststelle konnte die Identität des Mannes aus Berg am Laim festgestellt werden. Ein Datenabgleich ergab, dass er zurückliegend bereits wiederholt gegen Auflagen nach dem Infektionsschutzgesetz verstoßen hatte.

Anzeige und arbeitsrechtliche Schritte

Bei ihm sei ein Ausweis der Deutschen Bahn gefunden worden, wonach er als Triebfahrzeugführer tätig sei. Gegen den 47-Jährigen wird nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Außerdem muss er mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung rechnen.

Wie ein Bahnsprecher mitteilte, wird der Mitarbeiter aktuell nicht mehr im Fahrdienst eingesetzt. Alle aktuellen Verordnungen zum Infektionsschutz würden selbstverständlich und jederzeit auch für die Mitarbeiter gelten. Bei gravierenden Verstößen müsse mit der Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte gerechnet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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