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Gericht: Klage der AfD gegen Landtag abgeschmettert


München
Gericht: Klage der AfD gegen Landtag abgeschmettert

Von dpa
11.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Urteil zur AFD-KlageVergrößern des BildesVertreter der AfD und des Landtags stehen vor der mündliche Verhandlung im Gerichtssaal. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der bayerische Landtag kann nach einer gescheiterten Klage der AfD-Fraktion Mitglied in dem gegen Rechtsextremisten gerichteten "Bündnis für Toleranz" bleiben. Der Verfassungsgerichtshof in München wies eine Klage der AfD am Mittwoch als unzulässig ab. Die Mitgliedschaft in dem Bündnis verletzt laut Urteil nicht die Neutralitätspflicht des Staates.

Die Rechtspopulisten wollten den Landtag per Gerichtsurteil zwingen, das 2005 auf Initiative der evangelischen und der katholischen Kirche gegründete Toleranzbündnis zu verlassen, das gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus eintritt. Die klagenden AfD-Abgeordneten argumentierten, dass diese Inhalte ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staats seien und das freie Mandat der Abgeordneten verletzten.

Damit erlitt die AfD vor dem Verfassungsgerichtshof in jeder Hinsicht Schiffbruch. Abgesehen davon, dass die Richter die Klage für nicht zulässig erklärten, hielten sie der AfD mehrfach nicht schlüssige Argumente vor. Vertreter der AfD-Fraktion waren zur Urteilsverkündung jedoch gar nicht erschienen.

Laut Urteil bedeutet das Gebot der parteipolitischen Neutralität für die Institutionen des Staates keineswegs, dass der Rechtsstaat keine ethischen Werte vertritt - im Gegenteil. "Die bayerische Verfassung ist weder wertneutral, noch will sie es sein", sagte Peter Küspert, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Küspert hob insbesondere die Menschenwürde als elementaren Wert hervor.

"Es ist nicht ersichtlich, wie durch die Unterstützung einer Vereinigung, die sich für unabänderliche Grundwerte der Bayerischen Verfassung wie das Demokratieprinzip und die Menschenwürde einsetzt, denen alle Verfassungsorgane verpflichtet und die als solche jeder parteipolitischen Disposition entzogen sind, das freie Mandat von Abgeordneten oder Oppositionsrechte verletzt werden könnten", heißt es in dem Urteil.

Der Verfassungsgerichtshof ist derzeit noch in einem zweiten Fall mit einer Klage der AfD gegen den Landtag befasst. Die AfD will für sich die Mitgliedschaft im Parlamentarischen Kontrollgremium erstreiten, das den bayerischen Verfassungsschutz überwacht. Die Entscheidung soll am 26. August verkündet werden, wie Präsident Küspert nach der mündlichen Verhandlung sagte.

Derzeit hat das Parlamentarische Kontrollgremium nur sechs statt der vorgesehenen sieben Mitglieder. Die AfD hat zwar gemessen an ihrer Fraktionsstärke im Landtag ein Vorschlagsrecht, die übrigen fünf Fraktionen hatten die AfD-Kandidaten jedoch mehrfach durchfallen lassen, weil sie diese für nicht vertrauenswürdig halten.

Der Anwalt der AfD-Fraktion argumentierte in der Verhandlung, dass die mehrfache Nichtwahl rechtswidrig sei. CSU, Freie Wähler, Grüne, SPD und FDP sollen demnach begründen müssen, warum sie die AfD-Kandidaten nicht wählen, um eine spätere Überprüfung vor Gericht möglich zu machen. "Wir brauchen unseres Erachtens Einschränkungen, sonst wird eine Oppositionsfraktion permanent diskriminiert." Das Gesetz schreibe sieben Mitglieder für das Kontrollgremium vor. "Da stellt sich nicht die Frage, ob das Gremium auch mit sechs Leuten gut arbeiten kann, oder mit acht, sondern es muss das Gesetz ausgeführt werden."

Landtag, Staatsregierung und die fünf anderen Fraktionen hingegen sind sich in dieser Frage einig und sehen keine gegen die AfD gerichtete Willkür. Aus Sicht der Mehrheit hat die AfD keinen Rechtsanspruch, dass ihre Kandidaten quasi automatisch gewählt werden müssten, sobald sie für das Kontrollgremium kandidieren. Es gebe ein Vorschlagsrecht - "kein irgendwie geartetes Bestimmungsrecht", sagte dazu Tobias Reiß, der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion. "Wahlen sind letztlich zu akzeptieren und nicht zu begründen", sagte Landtags-Vizepräsident Thomas Gehring (Grüne).

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