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München: Urteil zur umstrittenen Festnahme am Isartor gefallen


Polizist kniete auf Hals
Urteil zur umstrittenen Festnahme am Isartor in München gefallen

Von dpa, mam

Aktualisiert am 04.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte hinter einem Stoffbeutel: Der 54-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.Vergrößern des BildesDer Angeklagte hinter einem Stoffbeutel: Der 54-Jährige wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Es war eine Szene, die viral ging: Das Knie eines Polizisten auf dem Hals eines Mannes. Ein Video der Festnahme sorgte für Entsetzen in den Sozialen Medien. Nun ist ein überraschendes Urteil gefallen.

Ein Polizist kniete bei einer Festnahme am Isartor in München auf Kopf- und Halsregion eines Mannes, der zuvor in eine Auseinandersetzung mit zwei Fahrscheinkontrolleuren geraten war. Nun steht das Urteil fest: Der 54-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt, die Festnahme als rechtens erklärt.

Im Februar vergangenen Jahres war der 54-jährige Mann mit zwei Fahrscheinkontrolleuren in einer Münchner S-Bahn aneinandergeraten. Diese hielten das Ticket des 54-Jährigen für ungültig – fälschlicherweise, wie sich im Prozess herausstellte.

Die Kontrolleure stiegen mit ihm an der Station Isartor aus, wo es zu tätlichen Angriffen kam. Nach Angaben des Angeklagten schlug ihm einer der Kontrolleure grundlos in den Bauch. Die beiden S-Bahn-Angestellten machten vor Gericht erst widersprüchliche Angaben zum Geschehen. Schließlich gaben sie zu, dass einer von ihnen den Mann geschlagen habe. Richter Alexander Fichtl stellte das Verfahren in dem Punkt jedoch ein.

München: Beamten sagen aus, sich nicht erinnern zu können

Die hinzugerufenen Bundespolizisten hatten die Personalien des Fahrgasts überprüfen wollen. Weil er sich jedoch nicht ausweisen wollte, brachten ihn die Beamten zu Boden, um ihn zu durchsuchen. Dagegen wehrte sich der Mann mit Schlägen und Tritten und schrie laut um Hilfe.

Wegen der Behandlung durch die Polizisten habe er nicht mehr atmen können, ließ er seinen Verteidiger David Mühlberger mitteilen. Eine Polizistin hatte den Vorfall seinerzeit mit ihrer Bodycam gefilmt. Nachdem das Video in den Sozialen Medien öffentlich geworden war, hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die Polizei eingeleitet.

Vor Gericht sagten mehrere der insgesamt fünf beteiligten Beamten, sie könnten sich nicht erinnern, ob der Kollege auf dem Hals des Mannes gekniet habe. Auch der Bundespolizist, der den Mann auf dem Bahnsteig festgehalten hatte, sagte, er wisse nicht mehr, ob er das Knie auf die Halsregion gesetzt habe. Er habe den Fahrgast fixieren müssen, weil er sich sehr aggressiv verhalten habe.

Verteidiger will in Berufung gehen

Das Amtsgericht München befand den Mann am Donnerstag unter anderem für schuldig, einer Beamtin ins Gesicht geschlagen und in den Finger gebissen zu haben. Richter Fichtl sagte in der Urteilsbegründung, der Polizei sei wegen der Aggressivität des 54-Jährigen keine andere Wahl geblieben, als Zwang anzuwenden. Eine Sachverständige kam am letzten Prozesstag zudem zu dem Schluss, dass das Vorgehen der Polizei wahrscheinlich nicht lebensgefährlich für den Passagier war.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in doppelter Höhe beantragt. Verteidiger Mühlberger plädierte hingegen auf Freispruch. Die polizeiliche Maßnahme sei von vornherein unrechtmäßig gewesen. Bei den Handlungen des Angeklagten habe es sich daher um Notwehr gehandelt. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.

Das Video aus München hatte nur wenige Monate nach dem Fall des Afroamerikaners George Floyd in Minneapolis für Entsetzen gesorgt. Der 46-Jährige starb im Mai vergangenen Jahres infolge eines tödlichen Polizeieinsatzes, bei dem sich ein Polizist minutenlang auf seinen Nacken gekniet hatte. Sein Tod sorgte für eine Welle der Empörung und langer Proteste in den USA.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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