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Söder fordert Nachbesserungen bei Teil-Impfpflicht


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Söder fordert Nachbesserungen bei Teil-Impfpflicht

Von dpa
08.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Markus Söder (CSU)Vergrößern des BildesMarkus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, eröffnet eine Kabinettssitzung im Videoraum der Staatskanzlei. (Quelle: Matthias Balk/dpa/dpa-bilder)
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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat seine eigenen umstrittenen Äußerungen zur Corona-Impfpflicht in Pflege und Gesundheitswesen klargestellt. "Nach derzeitigem Stand ist die Umsetzung kaum möglich", sagte der CSU-Chef am Dienstag in München. Bayern stehe zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, sie sei aber in der jetzigen Form nicht umsetzbar. Generell stellte Söder klar, auch Bayern stehe weiter zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, der Bund müsse aber jetzt "nachbessern und nachlegen", damit sie auch für die Länder und für die Einrichtungen umsetzbar sei.

Söder betonte, dass sowohl die Kommunen als auch die Einrichtungen Alarm schlagen würden, es gebe eine tiefe Besorgnis, wie die Vorgaben umgesetzt werden sollten inklusive einer Reihe von arbeitsrechtlichen Fragen. "So jedenfalls wie jetzt endet es im Chaos und schadet dem gesamten bemühen zu impfen", sagte er. Bayern werde deshalb alle Spielräume nutzen, die Umsetzung "vorläufig" auszusetzen.

"Wir werden erleben, dass das auch in vielen anderen Bundesländern zu eher chaotischen Zuständen führen wird", sagte Söder. Der Höhepunkt der Omikron-Welle stehe noch bevor und man müsse sich nur vorstellen, wie sich die Lage verschärfe, wenn zusätzliches Personal in der Pflege oder im Gesundheitswesen fehle. Zugleich forderte Söder den Bund auf, bei der allgemeinen Impfpflicht endlich voranzukommen. Es sei grotesk, dass die Bundesregierung zwar dafür sei, aber keinen Gesetzesentwurf vorlege.

Nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts hatte auch Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) ähnliche Kritik geäußert: "Der Bund hat eine Regelung geschaffen, die, wenn man sie laufen ließe, ins Chaos führen würde." Eine direkte Umsetzung der Pläne des Bundes für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum 15. März in Pflege und Gesundheitswesen sei nicht möglich. Hintergrund für die Klarstellungen ist eine viel diskutierte Äußerung von Söder vom Montag. Der CSU-Chef hatte davon gesprochen, dass Bayerns Ausnutzen von Übergangsfristen "de facto" zu Aussetzung der selektiven Impfpflicht führen werde.

Eine Umsetzung in der jetzigen Form werde über Monate hinweg die Gesundheitsämter und Gerichte befassen, da diese in allen Einzelfällen gemeldeten Mitarbeitern ohne eine Corona-Impfung nachgehen müssten, sagte Herrmann. Hinzu komme, dass die ohnehin angespannte Personalsituation in Krankenhäusern, der Altenpflege und in Arztpraxen noch schwieriger würde. "Der Bund hat die Bedenken der Basis und der Praxis nicht hinreichend zur Kenntnis genommen", sagte Herrmann. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rase mit seiner Verordnung "mit 180 Sachen in dichte Nebelbänke".

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) rief Lauterbach dazu auf, seine Kritik an Bayerns Vorgehen zu überdenken: "Bayern setzt mit seiner Entscheidung ein wichtiges Signal sowohl an die Pflegekräfte als auch an die anderen Bürgerinnen und Bürger. Denn unser Ziel ist, dass die Versorgung von Patienten, Pflegebedürftigen und Personen mit Betreuungsbedarf stets sichergestellt ist - auch dann, wenn der Bund sowieso schon völlig überlasteten Gesundheitsämtern neue hochkomplexe Aufgaben auferlegt, ohne geeignete Meldewege und klare Regeln für den Vollzug von Gesetzen zu schaffen."

Holetschek forderte den Bund auf, sich dem Weg Bayerns anzuschließen und bundesweit ein Umsetzungsmoratorium bis zur Verhängung von Sanktionen zu unterstützen. "Diese Zeit sollte unter anderem genutzt werden, um die noch offenen Vollzugs- und Auslegungsfragen zu klären und einen bundeseinheitlichen digitalen Meldeweg aufzubauen."

Bei Neueinstellungen in der Pflege wie im Gesundheitswesen gebe es im Übrigen keine Fristen: "Wer ab dem 16. März im Gesundheitswesen tätig werden will, muss geimpft sein", sagte Holetschek. Für ungeimpfte Bestandskräfte brauche es während der Umsetzungszeit geeignete Infektionsschutzmaßnahmen. "Die Argumentation, es würden dadurch vulnerable Gruppen gefährdet, ist somit absurd. Das Gegenteil ist der Fall: Vulnerable Gruppen sind insbesondere dann gefährdet, sobald nicht ausreichend qualifiziertes Personal da ist, das sie gut versorgen kann."

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