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München: Online-Versammlungen als Dauerlösung


Sonderregel wird zur Norm
Online-Versammlungen sollen dauerhaft möglich sein

Von dpa
Aktualisiert am 03.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Webcam an einem Laptop (Symbolbild): In Bayern sollen Online-Versammlungen dauerhaft möglich werden.Vergrößern des BildesWebcam an einem Laptop (Symbolbild): In Bayern sollen Online-Versammlungen dauerhaft möglich werden. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Das bayerische Kabinett will Mitgliedsversammlungen für Vereine auch weiterhin virtuell ermöglichen. Die coronabedingte Sonderregelung habe sich bewährt.

Vereine sollen ihre Mitgliederversammlungen dauerhaft auch online abhalten können – das ist das Ziel einer Bundesratsinitiative, die das bayerische Kabinett auf den Weg bringen will. Die bisherige coronabedingte Sonderregelung soll demnach fest im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden.

"Wir wollen Vereine vor zeitraubenden Satzungsänderungen bewahren", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) zur Begründung. Sein Ministerium will nun eine entsprechende Initiative erarbeiten und in den Bundesrat einbringen.

München: Regelung soll im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden

"Während der Pandemie konnten Vereine ihre Mitgliederversammlungen auch digital abhalten, ohne dafür die Satzung ändern zu müssen. Die coronabedingte Sonderregelung ist noch bis zum 31. August dieses Jahres in Kraft", erklärte Eisenreich. Bayern setze sich nun dafür ein, dass dies dauerhaft im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werde. Denn in den vergangenen zwei Jahren hätten sich virtuelle Besprechungen, Sitzungen und Versammlungen bereits bewährt.

Als Videokonferenz wäre die Mitgliederversammlung ab September nach aktuellem Stand nur noch möglich, wenn dies in der Satzung ausdrücklich zugelassen wird oder sämtliche Mitglieder zustimmen. Das gilt auch für Beschlussfassungen durch den Vereinsvorstand.

Online-Versammlungen: Aktuell wäre Videokonferenz nur in bestimmten Fällen möglich

"Die Welt wird immer digitaler", betonte Eisenreich. "Deshalb brauchen auch Vereine und Stiftungen einen modernen rechtlichen Rahmen für Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen – ohne eine zeitraubende und aufwendige Satzungsänderung." Gleichzeitig sollten die Mitgliedschaftsrechte der Vereinsmitglieder gestärkt werden.

"Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir für Vereine die Möglichkeit schaffen, ihren Mitgliedern die digitale Teilnahme an Sitzungen anbieten zu können", sagte Eisenreich. Gleichzeitig solle eine Teilnahme in Präsenz möglich bleiben. "Das stärkt die Rechte der Mitglieder, die beispielsweise durch lange Anreisewege oder aus terminlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht am Versammlungsort erscheinen können." All diese Regelungen erleichterten es Bürgerinnen und Bürgern, sich in Vereinen und Stiftungen zu engagieren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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