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OVG-Beschluss zu Garzweiler-Grundstück bis Ende März


Münster
OVG-Beschluss zu Garzweiler-Grundstück bis Ende März

Von dpa
04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Oberverwaltungsgericht MünsterVergrößern des BildesAn der Außenfassade steht auf einem Schild der Schriftzug: Oberverwaltungsgericht. (Quelle: Guido Kirchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Verfahren um die Inanspruchnahme von Grundstücken im Örtchen Lützerath für den Braunkohletagebau Garzweiler will das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) bis Ende März entscheiden. Das teilte das OVG am Freitag bei der Jahrespressekonferenz in Münster mit.

In dem Verfahren geht es um die Beschwerden von drei Bewohnern in der Nähe der Abbaukante des Braunkohletagebaus. Sie klagen im Eilverfahren gegen die vorzeitige Einweisung der Grundstücke in den Besitz des Tagebaubetreibers RWE Power. In der ersten Instanz wurden die Eilanträge im Oktober 2021 vom Verwaltungsgericht Aachen abgelehnt. Kläger sind ein in Lützerath ansässiger Landwirt und zwei Mieter eines Wohnhauses.

Der von ursprünglichen Bewohnern weitgehend verlassene Ort ist zu einem Symbol der Anti-Braunkohle-Bewegung geworden. In einem Zeltlager campieren Aktivisten, die eine Nutzung des Geländes für den Tagebau verhindern wollen. Wie im Hambacher Forst wurden einige Baumhäuser gebaut. Von der Entscheidung des OVG hängt ab, ob es zu weiteren Protesten kommt.

Die Umwelt- und Gesellschaftspolitik spiegelt sich in weiteren Punkten am OVG wieder. Für Streitereien rund um die Windkraft erhält das Gericht einen zusätzlichen Senat. Seit Ende 2020 ist das OVG als erste Instanz für Anlagen ab 50 Metern Höhe zuständig. "Der angestrebte stärkere Ausbau der erneuerbaren Energien bringt Konflikte mit sich", erklärte Vizepräsident Sebastian Beimesche. "Wir rechnen deshalb mit einem weiteren Anstieg der Verfahren."

Beim Thema Corona gab es landesweit 2021 einen deutliche Anstieg bei den Verfahren von 13 Prozent. Ein Großteil mit weit über 7000 Verfahren geht dabei aber auf einen Streit zwischen dem Land und Tönnies und einigen Subunternehmen an den Verwaltungsgerichten in Minden und Münster zurück. Das ist ein Anstieg beim Anteil der Corona-Verfahren von 3 auf 20 Prozent.

Bei den klassischen Corona-Verfahren am OVG gab es im vergangenen Jahr 230 Hauptsache- und 440 Eilverfahren. Im Jahr zuvor waren es 150 und 340. Das entspricht einem Plus beim Anteil an allen Verfahren von 6 auf 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

"Bei Corona ist ja jeder betroffen. Bei 18 Millionen Menschen in NRW ist damit die Zahl der Verfahren ja eigentlich verschwindend gering", sagte Beimesche.

Bei den Asylverfahren gab es am OVG einen Rückgang von 12 Prozent. Da es beim zuständigen Bundesamt aber zuletzt wieder mehr Asylanträge gab, rechnet Vizepräsident Beimische hier bereits kurzfristig mit einer Trendwende.

In diesem Jahr liegen am OVG Entscheidungen zu diesen Themen an: Sonntagsöffnung in öffentlichen Bibliotheken, umstrittener Tweet der Duisburger Polizei zu Fußballfans bei der Einlasskontrolle, Kohlekraftwerk Lünen, Musterfahren Abwasserbeseitigungsgebühren, Kitaplätze, Zugang zu pornografischen Internetangeboten, Masernschutzimpfung, Streit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesdatenschutzbeauftragten und Nitrat im Grundwasser.

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