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Landtagswahl Bayern 2023: Alle Infos für Nürnberg und Fürth | Überblick


Landtagswahl 2023
Das sind die Direktkandidaten in Nürnberg und Fürth

Von Daniel Salg

Aktualisiert am 06.10.2023Lesedauer: 4 Min.
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Markus Söder beim Nürnberger Herbstvolksfest (Archivbild): Auch er gehört zu den Nürnberger Direktkandidaten bei der Landtagswahl. (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen)

Am 8. Oktober ist es so weit: In Bayern wird ein neuer Landtag gewählt. Alle Informationen rund um die Wahl finden Sie hier.

Der Wahlkampf in Bayern geht in die heiße Phase: Die Straßen der Region sind von Wahlkampfplakaten gesäumt, die Politiker touren für Reden durch den ganzen Freistaat – und dazu die Flugblatt-Affäre um den Vizeministerpräsidenten Hubert Aiwanger. Am 8. Oktober werden auch die Wähler in Nürnberg und Fürth zur Urne gebeten – t-online hat den Überblick.

Wer darf überhaupt wählen?

Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung haben (bei mehreren Wohnungen: die Hauptwohnung) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Stadt Nürnberg teilt dazu mit, dass alle, die die genannten Voraussetzungen erfüllen und am 27. August mit ihrer Hauptwohnung in Nürnberg gemeldet waren, automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen werden und eine Wahlbenachrichtigung mit der Post erhalten. Gleiches gilt für die Stadt Fürth. Alle Wahlberechtigten in den beiden Städten sollten ihre Wahlbenachrichtigungen bis spätestens 17. September erhalten.

Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber bis 17. September keine Wahlberechtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend mit dem Wahlamt der jeweiligen Stadt in Verbindung zu setzen. Informationen dazu finden Sie für Nürnberg hier und für Fürth hier.

Wer oder was wird gewählt?

Grundsätzlich gilt: Bayern ist ein Freistaat, das heißt, die Bürger entscheiden selbst, nach welchen Gesetzen sie leben. Das können sie tun, indem sie Volksvertreter wählen, die für sie Gesetze beschließen: die Abgeordneten im Bayerischen Landtag.

Die Wahl ist allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und folgt dem sogenannten verbesserten Verhältniswahlrecht. Wie auch bei der Bundestagswahl gibt es bei der bayerischen Landtagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme.

Mit der Erststimme werden die sogenannten Direktkandidaten gewählt. Der Hintergrund ist, dass alle Regionen Bayerns mindestens einen Abgeordneten in den Landtag entsenden sollen. Das Bundesland ist hierfür in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürger mit ihrer Erststimme einen Direktkandidaten wählen. Alleine auf Nürnberg entfallen vier Stimmkreise (zu denen teils auch Gemeinden im Umland gehören), auch die Stadt Fürth bildet einen eigenen Stimmkreis.

Für die Direktkandidaten reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus. Das heißt: Der Direktkandidat, der im Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen hat, zieht sicher in den Landtag ein. Gäbe es im Landtag lediglich diese 91 Direktmandate, wäre das ziemlich ungerecht: Denn die Wähler und Wählerinnen, die in ihrem Stimmkreis für einen unterlegenen Kandidaten gestimmt haben, hätten persönlich niemanden in den Landtag entsandt.

Deshalb haben auch alle Wähler eine Zweitstimme – die sogenannten Listenmandate. Da die Sitzverteilung im Landtag möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen soll, entfallen knapp die Hälfte der insgesamt 180 Mandate im Landtag auf die Listenmandate (89.). Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke Listen mit ihren Kandidaten auf. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.

Wer sind die Direktkandidaten in Nürnberg und Fürth?

Aus Gründen der Übersichtlichkeit beschränkt sich t-online darauf, lediglich die Direktkandidaten der sieben Parteien, die bei der letzten Landtagswahl im Jahr 2018 die meisten Stimmen erhalten haben, vorzustellen. Darüber hinaus stellen auch kleine Parteien in einzelnen Wahlkreisen Direktkandidaten auf.

Stimmkreis 501 Nürnberg-Nord:

Stimmkreis 502 Nürnberg-Ost (einschließlich Feucht, Rückersdorf, Schwaig):

Stimmkreis 503 Nürnberg-Süd (einschließlich Stadt Schwabach):

Stimmkreis 504 Nürnberg-West:

Stimmkreis 509 Fürth:

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Landtag?

Nach der Wahl wird zunächst ausgezählt, wie viele Erst- und Zweitstimmen die Parteien insgesamt erhalten haben. Wie bei der Bundestagswahl auch gilt die Fünfprozenthürde. Für die Parteien, die mindestens fünf Prozent erreicht haben, wird dann je Regierungsbezirk errechnet, wie viel Sitze ihnen im Landtag zustehen.

Sollten einer Partei mehr Plätze zustehen, als sie Direktmandate gewonnen hat, werden die Abgeordneten von den Listen aus den sieben Wahlkreisen in Bayern hinzugezogen. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch das Gesamtergebnis zustehen, erhalten die übrigen Parteien anteilig ebenfalls weitere Parlamentssitze, sogenannte Ausgleichsmandate.

Seit der Wahl 2018 vertreten 12 Abgeordnete Nürnberg und Fürth im Landtag.

Wie wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident gewählt?

Die neue Ministerpräsidentin oder der neue Ministerpräsident wird von den neu gewählten Landtagsabgeordneten gewählt. Also nur indirekt über die Stimmen der Wählerinnen und der Wähler.

Auf der Website des bayerischen Landtags heißt es dazu: "Spätestens innerhalb einer Woche nach dem ersten Zusammentreten des Landtags wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident gewählt (Art. 44 Abs. 1 BV). Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimme."

Wie funktioniert das mit der Briefwahl?

Briefwahlunterlagen können bis zum 4. Oktober 2023, 12 Uhr, online beantragt werden. Für Nürnberg ist das hier möglich und für Fürth hier. Aber auch postalisch ist das möglich. Dafür benutzt man die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Alternativ gibt es ein Antragsformular zum Download.

Verwendete Quellen
  • bayern.landtag.de: "Landtagswahl in Bayern 2023"
  • nuernberg.de: "Landtags- und Bezirkswahl - Informationen für Wählende"
  • fuerth.de: "Infos zu Wahlen in Fürth"
  • Eigene Recherchen
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