Schicksal wie in Kusel gewünscht Mann alarmiert Polizisten – und greift sie dann an
Ein 24-Jähriger hat in Nürnberg erst die Polizei gerufen, um die Beamten dann anzugreifen. Ein Polizist wurde verletzt. Der Angreifer drohte zudem mit einer geschmacklosen Äußerung.
In Nürnberg hat ein Mann die Polizei angegriffen, nachdem er sie zuvor selbst gerufen hatte. Das geht aus dem Polizeibericht hervor. Demnach habe der 24-Jährige im Stadtteil Jobst zunächst telefonisch um seine eigene Festnahme gebeten. Als die gerufenen Beamten vor Ort waren, griff er sie dann unvermittelt an.
Wie die Polizei berichtet, habe der Mann gegen 3:30 Uhr über Notruf die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken angefunkt. Er teilte mit, dass er im Streit mit seiner Lebensgefährtin die Kontrolle über sein Handeln verloren hätte und sich nicht beruhigen könne. Um weiteren Schaden zu verhindern, bat er dringend darum, festgenommen zu werden.
Polizeieinsatz in Nürnberg wegen häuslicher Gewalt
Als die alarmierte Streifenbesatzung kurz darauf eintraf, war der 24-Jährige nicht mehr zugegen. Die Frau, die sich noch in der Wohnung befand, gab an, dass sich der 24-Jährige bereits aus der Wohnung entfernt hatte.
Die Beamten verließen daraufhin wieder das Anwesen über das Treppenhaus. Dort lauerte der 24-Jährige dem Bericht zufolge offenbar den Polizisten auf, griff sie unvermittelt an und schlug auf sie ein. Hierbei erlitt ein Beamter laut Mitteilung der Polizei Gesichtsverletzungen, konnte seinen Dienst jedoch fortsetzen.
Nürnberger wünscht Polizisten den Tod wie in Kusel
Der 24-Jährige wurde zu Boden gebracht, gefesselt und vorläufig festgenommen. Hierbei habe er die Einsatzkräfte mit wüsten Beleidigungen und Drohungen überzogen. In diesem Zusammenhang soll er mehrfach den Einsatzkräften das gleiche Schicksal wie den getöteten Polizeibeamten in Kusel gewünscht haben.
Der Mann wurde im weiteren Verlauf in Gewahrsam genommen. Er muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, der Bedrohung und der Beleidigung strafrechtlich verantworten.
- Polizeipräsidium Mittelfranken: Mitteilung vom 9. Februar 2022