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Stuttgart: Altenpflegerin geht zehn Minuten "zu früh" zur Arbeit und soll zahlen


Ausgangssperre missachet
Altenpflegerin geht zehn Minuten "zu früh" zur Arbeit und soll zahlen

Von t-online
28.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Altenpflegerin bei der Arbeit (Symbolbild): In Stuttgart startete eine Altenpflegerin zehn Minuten zu früh zur Arbeit und soll nun zahlen.Vergrößern des BildesEine Altenpflegerin bei der Arbeit (Symbolbild): In Stuttgart startete eine Altenpflegerin zehn Minuten zu früh zur Arbeit und soll nun zahlen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Weil sich eine Frau aus Stuttgart um 4.50 Uhr auf dem Weg zur Arbeit machte, wurde ihr bei einer Kontrolle ein Bußgeld von über 300 Euro aufgeschrieben. Das Innenministerium hat sich zu dem Fall geäußert.

Weil sie bei einer Kontrolle keinen gültigen Passagierschein vorzeigen konnte, wurde eine Altenpflegerin aus Stuttgart zu einem Bußgeld von 340 Euro verdonnert. Der Grund: Sie machte sich bereits um 4.50 Uhr auf den Weg zur Arbeit. Das berichtet die "Stuttgarter Zeitung". In Baden-Württemberg herrscht wegen der Corona-Pandemie allerdings weiterhin eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr.

"Ich mag keine Hektik", wurde die Pflegerin von der Zeitung zitiert. Trotzdem hatten die Polizisten kein Erbarmen. Nach drei Wochen bekam die Altenpflegerin Post von der Stadt.

Mittlerweile hat sich auch das Innenministerium geäußert. "Der Fall bewegt mich", wird Staatssekretär Wilfried Klenk in dem Bericht zitiert. Die Polizei gehe "mit Augenmaß" bei Kontrollen vor, heißt es. Offen bleibt weiterhin, warum die Frau mit einem Bußgeld über den Regelsatz von 75 Euro belangt worden ist.

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