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Veranstalter können nur für Geimpfte und Genesene öffnen


Wiesbaden
Veranstalter können nur für Geimpfte und Genesene öffnen

Von dpa
16.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Digitaler Corona-ImpfnachweisVergrößern des BildesEin Impfpass und ein Smartphone mit der CovPass-App liegen auf einem Impfzertifikat. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Veranstalter und private Betreiber haben in Hessen die Möglichkeit, nur noch geimpfte und genesene Menschen in ihre Läden zu lassen. Dieses 2G-Optionsmodell ist ein Bestandteil der neuen landesweiten Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung, die seit Donnerstag in Kraft ist. Für Besucher gelten dann in den teilnehmenden Einrichtungen - zum Beispiel Restaurants, Cafés, Kinos oder Friseursalons - keine Maskenpflicht und keine Abstandsregeln.

Bei dem freiwilligen 2G-Modell fällt auch die sonst geltende Beschränkung für die Zahl der Gäste in Innenräumen für Geimpfte und Genesene weg. Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahre können an den 2G-Angeboten und -veranstaltungen in Hessen auch ohne Impfung teilnehmen.

Mit einem 2G-Modell sind Lockerungen für Menschen gemeint, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind. Die 3G-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben.

Ansonsten gilt in Hessen weiter in vielen Innenbereichen verpflichtend die 3G-Regelung. Das trifft etwa für den Besuch von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten und Gaststätten zu. Für Events und Veranstaltungen unter freiem Himmel ist kein 3G-Nachweis mehr nötig. Die einzige Ausnahme sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen.

Wegen der steigenden Impfquote in Hessen entfällt nach der neuen Corona-Verordnung in weiten Teilen auch die Kontaktdatenerfassung. In Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen - zum Beispiel Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen - gilt das Prinzip jedoch weiterhin. Auch beim Betrieb von Diskotheken und Bordellen ist sowohl bei 3G als auch dem 2G-Optionsmodell die Kontaktdatenerfassung Pflicht.

Kinder und Jugendliche müssen in den Schulgebäuden, also in den Gängen und im Treppenhaus, noch immer eine medizinische Maske tragen. Am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport ist das nicht mehr nötig. In der Kita in Hessen gibt es keine Maskenpflicht.

Mit der neuen Verordnung rückt die Landesregierung für die Beurteilung der Corona-Lage die Situation in den Krankenhäusern in den Mittelpunkt. Der dafür vorgesehene Wert der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt aktuell 2,24, wie das Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 157 Patientinnen und Patienten lägen mit einer Covid-19-Infektion auf Intensivstationen in hessischen Krankenhäuser. Davon würden 137 Menschen beatmet.

Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden. Die bislang zur Bewertung genutzte Sieben-Tage-Inzidenz zeigt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Im täglichen Bulletin des Sozialministeriums waren die neuen Werte am Donnerstag zum Start der neuen landesweiten Verordnung noch nicht aufgeführt. Das soll nach Angaben des Ministeriums ab Freitag der Fall sein.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen lag am Donnerstag in Hessen bei 90,9 nach 95,5 am Vortag. Binnen eines Tages wurden 1029 neue Ansteckungen und vier Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus gemeldet. Seit Beginn der Pandemie gab es damit 324 068 Corona-Fälle in Hessen.

Die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung sind laut Verordnung an ein zweistufiges Eskalationsstufenkonzept in Hessen gekoppelt. Stufe eins wird demnach relevant, wenn der Hospitalisierungswert über acht steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt. Weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden dann notwendig, etwa ein Testnachweis nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der 3G-Regel auf weitere Bereiche.

Stufe zwei kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15 steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt. Nochmals zusätzliche Maßnahmen werden dann notwendig. Dazu zählt nach der Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung etwa der Zugang nur noch für geimpfte und genesene Menschen.

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