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Bundesligaklubs müssen nicht für Polizeieinsätze zahlen


Sieg vor Gericht! Klubs müssen nicht für Polizeieinsätze zahlen

dpa, t-online, ako

17.05.2017Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesligaklubs werden auch weiterhin nicht für Polizeieinsätze (wie hier vor dem Spiel von Werder Bremen gegen den HSV) zur Kasse gebeten.Vergrößern des BildesDie Bundesligaklubs werden auch weiterhin nicht für Polizeieinsätze (wie hier vor dem Spiel von Werder Bremen gegen den HSV) zur Kasse gebeten. (Quelle: TeleNewsNetwork/dpa-bilder)
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Aufatmen in der Bundesliga: Die Vereine müssen sich auch in Zukunft nicht an den Kosten für Polizeieinsätze beteiligen. Eine entsprechende Klage des Landes Bremen blieb erfolglos. Für die Liga ist das aber nur ein Etappensieg.

"Wir haben gewonnen", sagte der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, Reinhard Rauball, nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen. Er sei erleichtert, aber: "Das war ein Zwischenschritt heute."

"Nicht das Ende der Veranstaltung"

Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) räumte einen Punktverlust ein, sprach aber von einer sehr differenzierten Entscheidung. Die zentrale Frage, ob das bremische Gebührengesetz verfassungskonform sei, sei von der Kammer zumindest in der mündlichen Verhandlung bestätigt worden. "Das war der erste Auftakt und nicht das Ende der Veranstaltung", sagte Mäurer, der weitere Kostenbescheide ankündigte.

Bremen hatte der DFL nach dem Bundesliga-Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV am 19. April 2015 erstmals eine Rechnung über 425.718,11 Euro geschickt. Um dieses Spiel ging es als Musterbeispiel in dem Verfahren.

Richterin nicht einverstanden mit Berechnungsmethode

Die Vorsitzende Richterin Silke Benjes begründete das Urteil unter anderem mit Mängeln bei der Gebührenfestsetzung. Vor allem die Berechnungsmethode sei schlicht zu unbestimmt und deshalb rechtswidrig, erläuterte Gerichtssprecherin Verena Korrell.

Anders als in der Verhandlung ließ die Richterin im Urteil die Frage über die Rechtmäßigkeit des bremischen Gebührengesetzes offen. In der Verhandlung hatte sie diese nach vorläufiger Einschätzung als verfassungskonform gewertet.

Hoeneß zeigt wenig Verständnis für Bremer Forderung

DFB-Präsident Reinhard Grindel begrüßte die Entscheidung: Das Verwaltungsgericht habe die generelle Auffassung des DFB bestätigt, "dass die Sicherung von Recht und Ordnung vor allem Aufgabe der staatlichen Behörden ist, mit denen der DFB eng und zielorientiert zusammenarbeitet."

Bayern Münchens Präsident Uli Hoeneß erklärte, er habe wenig Verständnis für die Forderung des Bremer Senats oder der Polizei. "Gerade in der jetzigen Gefahrenlage ist es geradezu abstrus, das den Vereinen oder der DFL aufzuoktroyieren", sagte er.

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