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Strafmaß im Prozess von Boris Becker: Der Tiefpunkt


Strafmaß im Becker-Prozess
Er hat verloren

Von afp, t-online, KS

Aktualisiert am 29.04.2022Lesedauer: 3 Min.
Boris Becker: Das Strafmaß gegen den früheren Tennisstar soll verkündet werden.Vergrößern des BildesBoris Becker: Das Strafmaß gegen den früheren Tennisstar soll verkündet werden. (Quelle: Kirsty O'connor/dpa)
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Der ehemalige deutsche Tennisprofi Boris Becker ist von einem Londoner Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Es ist der Tiefpunkt in von juristischen Problemen geprägten letzten Jahren.

Als Boris Becker vor 20 Jahren in München wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, kam er mit einem blauen Auge davon. Das Gericht beließ es bei einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe. Im aktuellen Prozess in seiner Wahlheimat London wegen Insolvenzverschleppung aber traf die deutsche Tennis-Legende nun die ganze Härte des Gesetzes.

Schon Anfang des Monats wurde der 54-Jährige in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen, an diesem Freitag wurde von Richterin Deborah Taylor das Strafmaß verkündet: Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Ohne Bewährung. Becker kann aber noch Berufung einlegen.

Tennisstar drohten sogar sieben Jahre Haft

Becker ist mit seinen legendären Siegen in Wimbledon und bei anderen großen Tennisturnieren reich geworden. Doch der Deutsche verlor sein Vermögen – und soll in dem deswegen eingeleiteten Insolvenzverfahren mehrfach gegen Gesetze verstoßen haben.

Die Geschworenen des Southwark Crown Court in London sprachen ihn schuldig in einem Anklagepunkt wegen Entfernung von Eigentum, in zwei Punkten wegen Nicht-Offenlegung von Besitztümern und einem Anklagepunkt wegen Verschleierung von Schulden. Obwohl es sich nur um einen Teil-Schuldspruch handelt, waren britischen Medien zufolge sogar bis zu sieben Jahre Haft möglich.

Der Leimener kam dem Urteil zufolge seinen Offenlegungspflichten nicht vollständig nach. Es ging um einen Besitz in Deutschland, Anteile an einer Technologie-Firma und einen Bankkredit in Höhe von 825.000 Euro. Außerdem überwies Becker nach Auffassung der Geschworenen große Summen unter anderem auf Konten seiner Ex-Frauen Barbara und Lilly Becker.

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Wiederholt juristische Schwierigkeiten

Im Juni 2017 hatte ein Londoner Konkursgericht den dreimaligen Wimbledonsieger wegen unbeglichener Schulden für zahlungsunfähig erklärt. Auf bis zu 50 Millionen Pfund (59 Millionen Euro, Anm. d. Red.) wurden Beckers Außenstände damals geschätzt.

Becker, der in seiner Sportlerkarriere sechs Grand-Slam-Turniere gewann, hatte bereits wiederholt juristische Schwierigkeiten wegen finanzieller Angelegenheiten. Die spanische Justiz nahm Becker wegen seiner Schulden im Zusammenhang mit seiner Villa auf Mallorca ins Visier, und die Schweizer Justiz, weil er den Pfarrer nicht bezahlt haben soll, der ihn 2009 traute.

2002 wurde Becker in München wegen Steuerhinterziehung von rund 1,7 Millionen Euro zu zwei Jahren auf Bewährung und 500.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dieser Prozess wie auch Häme über mehrere gescheiterte Beziehungen des Sport-Stars trugen dazu bei, dass das Verhältnis von Becker zu seinem Heimatland Deutschland abkühlte und er vielleicht auch deshalb London als Wohnort wählte.

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Bruchteil von Schulden durch Versteigerungen beglichen

Dass er bei dem Insolvenzverfahren in Großbritannien erneut gegen geltende Gesetze verstieß, weist Becker zurück. In dem Londoner Prozess ging es unter anderem um mehrere Pokale, die er zurückgehalten haben soll, darunter die Trophäe für seinen ersten Wimbledon-Sieg 1985 im Alter von gerade einmal 17 Jahren. Mehr als 80 andere Gegenstände aus Beckers Besitz, darunter Trophäen, Tennisschläger, Fotos, Uhren sowie ein "Bambi", wurden bis Juli 2019 versteigert.

Mit dem Erlös in Höhe von rund 765.000 Euro wurde nur ein Bruchteil von Beckers Schulden beglichen. Im November 2019 wurde verfügt, dass die Tennis-Legende sich noch zwölf weitere Jahre den Insolvenzauflagen der britischen Behörden beugen muss. Mit der Verlängerung der Maßnahme bis zum 16. Oktober 2031 solle verhindert werden, "dass Herr Becker seinen Gläubigern weiteren Schaden zufügt", erklärte die zuständige Insolvenzbehörde damals.

Becker selbst schilderte vor Gericht, dass er "schockiert" und "beschämt" über seine Bankrotterklärung gewesen sei. Er und sein Anwalt zeichneten von ihm das Bild eines Mannes, der den Überblick über seinen Besitz und seine Ausgaben verloren hatte. Die Verteidigung war letztlich nicht von Erfolg gekrönt.

Becker muss seine Haftstrafe unverzüglich antreten. Dieses Mal ist eine von Deutschlands größten Sportlegenden nicht mit einem blauen Auge davongekommen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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