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Urteil im Promi-Prozess um Johnny Depp steht fest
Es war ein dramatischer Rosenkrieg, den sich Johnny Depp und seine Ex-Frau Amber Heard vor Gericht lieferten. Jetzt kamen die Verantwortlichen zu einem Urteil, das fĂŒr Depp nicht gut ausfiel.
Der Schauspieler hat seinen Rechtsstreit gegen die Boulevardzeitung "Sun" verloren. Das entschied der High Court in London laut einer Online-Veröffentlichung am Montag. Einen Termin vor Gericht gab es nicht mehr. Der 57-jÀhrige Johnny Depp hatte gegen den Verlag wegen eines Artikels geklagt, in dem behauptet wurde, er habe seine Ex-Frau Amber Heard körperlich misshandelt. Die Zeitung nannte den Mimen einen "FrauenschlÀger".
Der Promi-Prozess am High Court im Juli hatte weltweite Aufmerksamkeit erregt und sich zum Rosenkrieg zwischen den beiden Schauspielern entwickelt. Wochenlang zeichneten Depp (bekannt aus Filmen wie "Fluch der Karibik") und seine 23 Jahre jĂŒngere Ex-Ehefrau (bekannt aus Filmen wie "Zombieland") das Bild einer zutiefst zerstörerischen Beziehung.
Depp rÀumte Alkohol- und Drogensucht ein
Die Schauspielerin hatte vor Gericht ausgesagt, sie habe Todesangst vor Depp gehabt: Er habe sie oft angeschrien, getreten und sogar gewĂŒrgt. Der Beschuldigte hatte wiederum behauptet, seine Ex-Frau sei selbst gewalttĂ€tig gewesen. Sein Anwalt nannte Heard zum Abschluss sogar eine "zwanghafte LĂŒgnerin". Völlig unstrittig war im Prozess: Depp litt immer wieder unter seiner Drogen- und Alkoholsucht. Auch er selbst rĂ€umte das ein.
WĂ€hrend des Prozesses sagten auch die ehemaligen Partnerinnen von Depp aus: Winona Ryder und Vanessa Paradis, mit ihr hat der Hollywoodstar zwei Kinder. Beide Frauen sagten aus, Depp habe sie in ihren Beziehungen weder geschlagen, noch sei er aggressiv gewesen.
Depp und Heard hatten sich bei den Dreharbeiten zum Film "The Rum Diary" kennengelernt. Das Paar trennte sich 2016 nach 15 Monaten Ehe. Vor allem Depp war es wohl zunĂ€chst wichtig, die Trennung ohne groĂes Aufsehen ĂŒber die BĂŒhne zu bringen. WĂ€hrend die Scheidung selbst gröĂtenteils unter Ausschluss der Ăffentlichkeit geregelt werden konnte, wurden die Beziehungsprobleme im Rahmen des Rechtsstreit gegen den Verlag dann doch öffentlich.