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Segways, E-Tretroller und Co.: Rad- und Fußweg – wer hat Vorrang?


Segways, E-Tretroller und Co.
Rad- und Fußweg: Wer hat Vorrang?

Von dpa
Aktualisiert am 12.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Segway-Fahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen.Vergrößern des BildesSegway-Fahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Verletzen sie die Sorgfaltspflicht, können sie haftbar gemacht werden. (Quelle: Ingo Wagner/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Die Vielfalt auf deutschen Straßen und Fußwegen hat zugenommen – und damit auch die Unsicherheit darüber, wer vor wem Vorrang hat.

Wer mit einem Segway oder E-Tretroller auf einem kombinierten Rad- und Fußweg fährt, muss auf Fußgänger ganz besonders Rücksicht nehmen. Denn sie haben gegenüber den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen absoluten Vorrang, wie der ADAC erklärt.

Urteil weist auf Vorsorgepflicht hin

Der Autofahrer-Club weist in dem Zusammenhang auf eine noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hin. Das OLG hatte betont, dass Segway-Fahrer ihr Tempo und ihre Fahrweise auf solchen Wegen anpassen müssen, damit sie Fußgänger weder behindern noch gefährden, berichtet derADAC. Sie müssten rechtzeitig auf sich aufmerksam machen – und im Zweifel anhalten.

Im konkreten Fall war eine Segway-Fahrerin mit einem Fußgänger zusammengestoßen, der gerade auf einen gemeinsamen Rad- und Fußweg Fotos machen wollte und deshalb rückwärts der Frau in die Spur lief. Die Segway-Fahrerin verletzte sich und klagte unter anderem auf Schadenersatz. Das Gericht wies das zurück (Az.: 12 U 692/18).

Laut ADAC hatte die Frau angegeben, sie sei nicht sicher, ob der Fußgänger sie auf ihrem Segway wahrgenommen habe. Weil sie dennoch weiterfuhr statt anzuhalten, habe sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Die Folge: Sie trug ein hohes Verschulden am Unfall, so das Gericht. Das überwiegt demnach gegenüber einer möglichen Mitschuld des Fußgängers, der unvorsichtig zurückgegangen war.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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