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BGH-Entscheidung: Bundesrepublik haftet nicht im Dieselskandal


BGH-Entscheidung
Bundesrepublik haftet nicht im Dieselskandal

Von dpa
17.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Diesel-Kläger bekommen keinen Schadensersatz vom Staat.Vergrößern des BildesDiesel-Kläger bekommen keinen Schadensersatz vom Staat. Ein entsprechendes Urteil veröffentlichte nun der BGH. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa./dpa)
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Karlsruhe (dpa) - Im Dieselskandal haben betroffene Autokäufer keinen
Anspruch auf Schadenersatz vom Staat. Die Bundesrepublik hafte nicht
für eine möglicherweise unzureichende Umsetzung von Europarecht,
stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einer Entscheidung klar. (Az. III ZR 87/21)

Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Audi mit dem VW-Skandalmotor
EA189 gekauft. Die Steuerungssoftware war so manipuliert, dass die
Autos in Behördentests viel weniger Schadstoffe ausstießen als im
Straßenverkehr - nur so schafften sie es, die Grenzwerte einzuhalten.

Vorwurf an das Kraftfahrt-Bundesamt

Anders als die allermeisten Betroffenen verklagte der Mann nicht
Volkswagen oder die Konzerntochter Audi auf Schadenersatz, sondern
die Bundesrepublik Deutschland. Sein Vorwurf: Das
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe für das Auto eine fehlerhafte
Typgenehmigung erteilt. Außerdem sei eine EU-Richtlinie aus dem Jahr
2007 zur Genehmigung von Kraftfahrzeugen in Deutschland unzureichend
umgesetzt worden, es gebe kein ausreichendes Sanktionssystem.

Laut BGH kann sich der Kläger aber nicht auf diese EU-Regelungen
berufen. "Diese Normen schützen zwar Interessen der Verbraucher, sie
bezwecken jedoch nicht den Schutz vor den vom Kläger geltend
gemachten Schäden", teilten die obersten deutschen Zivilrichterinnen
und -richter mit. Das Auto des Mannes sei zugelassen, die
Betriebserlaubnis sei auch nicht wieder entzogen worden. Die
europäischen Vorschriften zielten nicht darauf ab, einen Käufer vor
dem Abschluss eines ungewollten Vertrags zu schützen. Außerdem sei
das KBA in erster Linie im öffentlichen Interesse tätig.

Der Mann hatte beim BGH Beschwerde eingereicht, weil das
Oberlandesgericht Hamm keine Revision zugelassen hatte. Die
Karlsruher Richter wiesen diese sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde
mit Beschluss vom 10. Februar zurück. Sie sahen auch keinen Anlass,
in dem Fall den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten.

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