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VW-Händler muss Schummeldiesel zurücknehmen


Wichtiges Urteil im Abgasskandal
VW-Händler muss Dieselauto zurücknehmen

Von Markus Abrahamczyk

12.06.2018Lesedauer: 2 Min.
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Verschiedene Modelle eines VW-Händlers: Der Konzern verhinderte bislang erfolgreich bindende Entscheidungen von Oberlandesgerichten.Vergrößern des Bildes
Verschiedene Modelle eines VW-Händlers: Der Konzern verhinderte bislang erfolgreich bindende Entscheidungen von Oberlandesgerichten. (Quelle: Adam Glanzman/dpa-bilder)

Harte Klatsche für Volkswagen: Erstmals zwingt ein Oberlandesgericht einen VW-Händler bindend zur Rücknahme eines manipulierten Autos. Die Entscheidung hat bundesweit Signalwirkung.

Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) zwingt einen Händler dazu, einen manipulierten Volkswagen zurückzunehmen. In dem Auto, einem VW Eos, ist eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Damit ist der VW mangelhaft, sagen die Richter. Der VW-Händler muss dem Kunden den Kaufpreis erstatten – abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Entscheid des Landesgerichts bestätigt

Damit bestätigte das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts. Die Berufung des Händlers, der vor Gericht vom Volkswagen-Konzern unterstützt wurde, wiesen die Richter zurück – ohne mündliche Verhandlung. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich, nämlich dann, wenn alle Richter davon überzeugt sind, dass eine Berufung keine Aussichten auf Erfolg hat.

Viele Oberlandesgerichte hatten angekündigt, zugunsten betrogener Autofahrer zu entscheiden. Deshalb hatte sich der Volkswagen-Konzern bemüht, eine solche Entscheidung bis Ende 2018 unbedingt zu verhindern. Denn dann endet die Verjährungsfrist. Betroffene VW-Kunden können also nur noch bis zum Jahresende eine Klage einreichen.

VW-Taktik ging bislang auf

Bislang ging die Strategie des Autobauers auf: Bindende OLG-Entscheidungen wurden verhindert, indem man beispielsweise die Berufung nach der Entscheidung eines Landesgerichts zurückzog oder ohne Richterspruch den Kaufpreis erstattete. Damit nahm man OLG-Richtern die Möglichkeit zu einer Entscheidung, auf die sich auch andere Kunden berufen könnten.

In dem Kölner Fall zog der VW-Händler die Berufung gegen die Entscheidung des Landesgerichts jedoch nicht zurück. Der Anwalt des Klägers Dr. Christof Lehnen: "Wir gehen davon aus, dass Volkswagen diesen Prozess einfach aus den Augen verloren hat. Kein Wunder, denn schließlich sind tausende Prozesse zum Abgasskandal anhängig und nahezu alle entwickeln sich zugunsten der geschädigten Autokäufer."

Verwendete Quellen
  • Oberlandesgericht Köln
  • Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig
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