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Opel: Diese Diesel-Modelle muss der Autobauer zurückrufen


Wegen Software-Update
Opel: Autobauer muss Diesel-Modelle zurückrufen

Von dpa
Aktualisiert am 07.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Opel: Drei Fahrzeugmodelle des Kraftfahrzeugherstellers müssen zurückgerufen werden.Vergrößern des BildesOpel: Drei Fahrzeugmodelle des Kraftfahrzeugherstellers müssen zurückgerufen werden. (Quelle: Horst Galuschka/imago-images-bilder)
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Vor einem Jahr wurde Opel vom Kraftfahrtbundesamt dazu aufgefordert, drei Fahrzeugmodelle zurückzurufen. Der Konzern reichte Beschwerde ein. Ein Gericht fällte nun eine Entscheidung.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Verpflichtung von Opel bestätigt, mehrere Diesel-Modelle im Zuge des Abgasskandals umgehend zurückzurufen. Opel müsse die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen umrüsten, so das OVG. Betroffen sind folgende Modelle aus den Jahren 2013 bis 2016:

  • Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi
  • Opel Cascada 2.0 CDTi
  • Opel Insignia 2.0 CDTi .

Der Beschluss ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar.

Was ist bei Opel vorgefallen?

Damit bestätigte das OVG im vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig vom November 2018. Es hatte im Abgasskandal den Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abgelehnt. Nach Auffassung des KBA verfügen die drei Fahrzeugmodelle über unzulässige Abschalteinrichtungen.

Das KBA hatte den sofortigen Rückruf im Oktober 2018 mit der Begründung angeordnet, die eingebauten Systeme zur Reduzierung der Stickoxide in den Abgasen würden unter anderem schon bei Außentemperaturen unter 17 Grad Celsius in ihrer Wirksamkeit gedrosselt. Mit solchen Abschalteinrichtungen würden mehr Stickstoffoxide emittiert als nach EU-Recht zulässig.

Am 17. Oktober 2018 ordnete die Behörde deshalb an, dass Opel die unzulässigen Einrichtungen entfernen und die Motorsteuerungssoftware der Wagen umrüsten muss. Eine schon seit April 2018 laufende freiwillige Rückruf- und Umrüstungsaktion hielt das KBA für nicht ausreichend.

Der dagegen gerichtete Antrag von Opel auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Schleswiger Verwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Der fünfte Senat des OVG hat die dagegen gerichtete Beschwerde jetzt zurückgewiesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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