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Erhöhte Bußgelder: ADAC und FDP kritisieren Strafen für Verkehrssünder


Novelle der StVO
ADAC kritisiert neue Regeln: "Praxisfern und überzogen"

Von dpa-afx
Aktualisiert am 27.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Neue Verkehrsregeln: Wenn Autos einen Radfahrer überholen wollen, müssen sie künftig einen festgelegte Sicherheitsabstand einhalten.Vergrößern des BildesNeue Verkehrsregeln: Wenn Autos einen Radfahrer überholen wollen, müssen sie künftig einen festgelegte Sicherheitsabstand einhalten. (Quelle: Alexander Heinl/T-Online-bilder)
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Das Bußgeld für Falschparken wird erhöht – genauso wie die Strafen beim Verstoß gegen das Tempolimit. Diese Neuerungen, die ab dem 28. April gelten, stoßen auf viel Gegenwehr.

Die von Dienstag an geltenden härteren Strafen für Raser, Falschparker und andere Verkehrssünder stoßen bei ADAC und FDP teils auf Kritik. "Autofahrer müssen wissen: Geschwindigkeitsverstöße werden sowohl innerorts als auch außerorts deutlich früher mit Fahrverbot belegt – unabhängig von der Gefährdungssituation und ohne ausreichende Differenzierung", sagte ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand.

Strafen seien "praxisfern und überzogen"

FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte, dem neuen Bußgeldkatalog fehle es "teilweise an Maß und Mitte". Es sei unpassend, das Falschparken auf einem Parkplatz für Elektroautos ebenso zu bestrafen wie auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte – für beides werden von Dienstag an 55 Euro fällig. Und dass künftig ein einmonatiges Fahrverbot schon droht, wenn man außerorts einmal mit 26 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt wird, sei "praxisfern und überzogen".

Die geänderte Straßenverkehrsordnung soll vor allem dafür sorgen, dass Radfahrer sicherer durch die Stadt kommen. Auch einige Verschärfungen im Bußgeldkatalog waren im ursprünglichen Entwurf von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) schon vorgesehen. Über die Länder im Bundesrat kamen aber noch zahlreiche dazu. Der Verein Mobil in Deutschland nannte die Novelle gar eine "Führerschein-Vernichtungsmaschine".

Grünen-Verkehrsexperte Stefan Gelbhaar begrüßte dagegen die Aufstockung der Bußgelder im Grundsatz, nannte sie aber "an vielen Stellen schlampig und unvollständig". Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer sei noch lange nicht Priorität, sagte er – es fehlten etwa Erleichterungen bei der Einführung von Tempo 30 in Innenstädten sowie Zonen, in die nur LKW mit Abbiegeassistent einfahren dürften, der Unfälle vor allem beim Rechtsabbiegen verhindern soll.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-afx
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