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E-Mail, Facebook und Co: Was Sie zum digitalen Erbe wissen müssen


Nachlass für Facebook und Co.
Was Sie zum digitalen Erbe wissen müssen

afp, ald/hcy

Aktualisiert am 09.06.2018Lesedauer: 3 Min.
Digitaler Nachlass: Ein Mann informiert sich, wie man das Facebook-Profil eines Verstorbenen löschen kann (Symbolbild).Vergrößern des BildesDigitaler Nachlass: Ein Mann informiert sich, wie man das Facebook-Profil eines Verstorbenen löschen kann (Symbolbild). (Quelle: picture alliance/dpa Themendienst/Sebastian Willnow/dpa-bilder)
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Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er normalerweise neben physischen Dingen auch Spuren in der digitalen Welt. Erben müssen dabei einiges beachten.

Das Konto beim Onlineshop, das Profil bei Facebook oder das E-Mail-Postfach: Im Laufe eines Lebens hinterlassen Menschen jede Menge Spuren im Internet. Doch was passiert mit den Daten im Todesfall? Bei der Regelung des digitalen Nachlasses gibt es einiges zu beachten.

Was ist der digitale Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören E-Mail-Postfächer, Nutzerkonten bei Onlinediensten und sozialen Netzwerken sowie Streaming-Plattformen. Viele Anbieter, etwa Netflix, verlangen für die Nutzung eine Gebühr. Wie ein Zeitschriftenabo im analogen Leben muss es beim Tod des Nutzers gekündigt werden. Mittlerweile haben sich einige Unternehmen darauf spezialisiert, Konten von Verstorbenen zu finden, zu löschen und auch PCs zu knacken. Das sieht die Verbraucherzentrale jedoch kritisch.

Warum stört sich der Verbraucherzentrale daran?

Weil sich die Sicherheit dieser Unternehmen "nur schwer beurteilen" lässt, wie sie in einem Dossier auf ihrer Homepage schreibt. Auf keinen Fall sollten Passwörter an Dritte weitergegeben werden, damit persönliche Daten nicht an Unbefugte gelangen.

Was empfehlen Verbraucherschützer stattdessen?

Statt einen kommerziellen digitalen Nachlassverwalter zu engagieren, sollten Nutzer schon zu Lebzeiten eine Vertrauensperson bestimmen, die sich im Todesfall um die Daten und Konten kümmert. Dazu muss der Nutzer seiner Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, die über den Tod hinaus gilt. Hilfreich ist dabei eine Übersicht über alle Accounts inklusive Benutzernamen und Passwörter, die stets aktuell gehalten werden sollte. Sie kann in einer Datei auf einem verschlüsselten USB-Stick gespeichert oder in Papierform hinterlegt werden.

Was ist mit den Daten auf dem Computer?

Hinterbliebene werden Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch vom Computer, Smartphone und lokalen Speichermedien wie USB-Sticks. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, schon zu Lebzeiten zu entscheiden, ob die Erben nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre bekommen sollen. Wer das nicht möchte, sollte einen Notar, Nachlassverwalter oder eine Vertrauensperson damit beauftragen, Dateien oder ganze Datenträger vernichten zu lassen.

Wo und wie können Angehörige Konten bei Online-Netzwerken löschen?

Facebook bietet seinen Nutzern an, einen Freund als Nachlasskontakt zu bestimmen. Dieser hat im Todesfall die Möglichkeit, das Profil zu löschen. Alternativ kann das Profil in den Gedenkzustand versetzt werden. Es bleibt mit seinen Beiträgen bestehen, der Nachlasskontakt kann die Seite pflegen. Er kann aber keine Beiträge löschen oder persönliche Nachrichten lesen. Hat der Facebook-Nutzer keinen Nachlasskontakt bestimmt, kann das Konto im Gedenkzustand von niemandem gepflegt werden. Damit will Facebook Missbrauch vermeiden.

Google hingegen benutzt einen Kontoinaktivitäts-Manager. Der Nutzer legt einen Zeitraum und einen Kontakt fest, der benachrichtigt werden soll, wenn der Nutzer länger nicht mehr angemeldet war. Dazu muss er Google die Telefonnummer des Kontakts geben, der in diesem Fall benachrichtigt werden soll. Um ein Google-Konto zu löschen, müssen Angehörige eine Sterbeurkunde in den Antrag hochladen.

Was sagt das Gesetz zum digitalen Nachlass?

Rechtlich ist in diesem Bereich vieles ungeklärt, wenn es zu einem Streitfall kommt, obwohl Anwälte und Politiker in den vergangenen Jahren immer wieder klare Regeln forderten.

Ein wegweisendes Urteil könnte am 21. Juni am Bundesgerichtshof (BGH) fallen. Eine Mutter verklagt Facebook dabei auf die Herausgabe persönlicher Nachrichten ihrer Tochter. Die 15-Jährige war 2012 unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Die Mutter hofft, über die Privatnachrichten auf dem Profil Näheres über den Tod erfahren zu können. In erster Instanz hatte die Mutter gewonnen, in der zweiten bekam Facebook Recht.

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