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Digitale-Versorgungs-Gesetz: Bürgerrechtler klagen gegen Gesundheitsdatenregister


Medienbericht
Bürgerrechtler klagen gegen Register für Gesundheitsdaten

Von t-online, jnm

Aktualisiert am 29.04.2022Lesedauer: 1 Min.
imago images 104362602Vergrößern des BildesEine Heilmittelanforderung (Symbolbild): Krankenkassen wollen die Gesundheitsdaten ihrer Patienten in ein zentrales Register zusammenführen. (Quelle: Thomas Trutschel/photothek.de via www.imago-images.de)
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Bürgerrechtler klagen laut einem Medienbericht gegen den Plan, die Gesundheitsdaten von 73 Millionen Versicherten in einer Datenbank zu Forschungszwecken zusammenzuführen.

Bis Oktober dieses Jahres sollen alle gesetzlichen Krankenkassen die Gesundheitsdaten ihrer Versicherten in eine zentrale Datenbank einspeisen. Das sieht das Digitale-Versorgungs-Gesetz vor. Die Datenbank soll Forschungszwecken dienen. Hindern können Bürger ihre Versicherungen daran nicht.

Die Daten, darunter Diagnosen und Verordnungen, sollen zwar pseudonymisiert werden – doch nicht jeder ist offenbar davon überzeugt, dass sich Informationen im Zweifel nach einem Hackangriff nicht doch dazu nutzen ließen, um die jeweiligen Betroffenen zu identifizieren.

Aus diesem Grund hat sich nun ein betroffener Versicherter mit Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) zusammengetan und Klage gegen das Gesetz eingereicht, wie der Spiegel nun berichtet.

Betroffener befürchtet Benachteiligung

Er leide an einer Blutgerinnungskrankheit und befürchtet Nachteile, die ihm entstehen könnten, sollte seine Erkrankung öffentlich bekannt sein, berichtet er dem "Spiegel". Er wolle durch die Klage nicht die Forschung verhindern, sondern dazu beitragen, dass die Daten noch besser geschützt würden.

Die Sorge ist zumindest nicht ganz unberechtigt: Der Kryptographie-Professor Dominique Schröder gibt in einem Gutachten die Einschätzung ab, dass das vorgesehene Verfahren zur Pseudonymisierung "grundlegende Pfeiler der IT-Sicherheit" ignorieren würde, zitiert der "Spiegel" aus dem Gutachten.

Anfang Mai, so der "Spiegel", wollen der Betroffene und Constanze Kurz auf Basis des Gutachtens Unterlassungsklagen gegen ihre jeweiligen Krankenkassen einreichen und die Datenweitergabe verhindern.

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