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Leon Machère: Medienanstalt verhängt Bußgeld gegen YouTube-Star


Wieder Leon Machère
Medienanstalt verhängt Bußgeld gegen YouTube-Star

dpa-afx, Christoph Dernbach

Aktualisiert am 03.09.2018Lesedauer: 2 Min.
Leon Machère: Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat gegen den YouTuber ein Bußgeld verhängtVergrößern des BildesLeon Machère: Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat gegen den YouTuber ein Bußgeld verhängt (Quelle: BREUEL-BILD/dpa-bilder)
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Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat gegen Leon Machère wegen Schleichwerbung ein Bußgeld verhängt. Der YouTuber habe trotz Hinweisen unterlassen, ein Video als Dauerwerbesendung zu kennzeichnen. Es ist nicht die erste Strafe für Machére.

In den aktuellen Fall geht es um die Folierung seines Autos, teilte die Anstalt am Montag mit. Wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags soll "Leon Machère" 5000 Euro Bußgeld zahlen. Im vergangenen Dezember hatte das Kontrollgremium bereits Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht verhängt.

"Leon Machère" hat mehr als zwei Millionen Abonnenten für seinen Videokanal. In dem beanstandeten Video stellte der YouTuber nach Einschätzung der Medienanstalt die betreffende Firma "ausgiebig positiv" dar. Die Behörde wies darauf hin, dass die Werbegrundsätze aus dem Rundfunkstaatsvertrag "auch für fernsehähnliche Telemedien" gelten. "Dauerwerbesendungen müssen zu Beginn als solche angekündigt und während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden."

Für seine Streiche ("Pranks") wurder der YouTuber berits zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Wegen Amtsanmaßung und Vortäuschens einer Straftat soll Leon Machère 37.500 Euro zahlen. Das Amtgericht Hamburg erließ einen entsprechender Strafbefehl über 150 Tagessätze à 250 Euro.

Laut Anklage hatte der 26-Jährige, dessen Videokanal mehr als 2,1 Millionen Abonnenten hat, in der Hamburger Innenstadt in Sichtweite von Polizeibeamten mit einem Kältespray vorgetäuscht, Wände mit Farbe zu besprühen, und so ihr Eingreifen provoziert. Videos von dem "Prank" (englisch für "Streich") lud er im Februar vergangenen Jahres bei YouTube hoch.

Machère forderte Passanten auf, sich auszuziehen

Ein knappes halbes Jahr später habe er ein weiteres Video veröffentlicht, auf dem zu sehen sei, wie er in einem weißen Auto mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen fahre, so die Staatsanwaltschaft. Mit einem Megafon habe er Passanten, die das für einen echten Polizeieinsatz gehalten hätten, aufgefordert, die Hände zu heben, einen Atemalkoholtest zu machen oder sich auszuziehen.

Gegen den Strafbefehl kann der 26-Jährige Einspruch einlegen. Dann würde ein weiterer Verhandlungstermin anberaumt. Erst im Mai war Machère wegen Polizisten-Beleidigung vom Amtsgericht Augsburg zur Zahlung von 32.500 Euro verurteilt worden.

Verwendete Quellen
  • dpa
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