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Streaming-Portale: Verbraucherzentrale warnt vor falschen Abmahnungen


Abofalle und Pfändungsandrohungen
Verbraucherschützer warnen vor falschen Streamingportalen

Von t-online, avr

Aktualisiert am 01.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Symbolische Darstellung von Streaming: Die Verbraucherzentrale warnt vor falschen Angeboten im Netz.Vergrößern des BildesSymbolische Darstellung von Streaming: Die Verbraucherzentrale warnt vor falschen Angeboten im Netz. (Quelle: metamorworks/getty-images-bilder)
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Falsche Streaming-Portale im Netz locken Nutzer mit kostenlosen Angeboten, aber verschicken am Ende doch Rechnungen. Wer nicht zahlt, dem wird gedroht.

Die Verbraucherzentrale warnt derzeit vor falschen Streamingportalen im Netz. Die Portale versuchen, Nutzer in eine Abofalle zu locken. Wer reinfällt, erhält eine Rechnung von bis zu 359 Euro.

Um Nutzer zu ködern, bieten die Portale für gewöhnlich ein fünftägiges kostenloses Testabonnement. Um das in Anspruch zu nehmen, müssen User sich mit ihrer Adresse, E-Mail und Telefonnummer registrieren. Auch Fälschungen von bekannten Streaming-Portalen locken mit Kosten, bieten aber keinen Nutzen, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

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Pfändungsandrohungen per E-Mail

Wer bei den Fake-Portalen ein Abo abschließt, kann trotzdem keine Filme oder Serien streamen, schreibt die Verbraucherzentrale. Das Angebot an sich scheint also nicht zu existieren. Zudem verschweigen die Seiten oft für Verbraucher wichtige Informationen, wie beispielsweise die Kosten eines Abos.

Trotz allem erhalten Nutzer von den Seitenbetreibern im Anschluss der Testphase eine Rechnung. Die Kosten variieren hierbei. Die Verbraucherzentrale nennt etwa 144, 238 oder 359 Euro als geforderten Betrag. Angeblich sollen Nutzer mit ihrer Registrierung ein Jahresabo abgeschlossen haben.

Der Betrag wird entweder per E-Mail oder telefonisch gefordert. Laut der Verbraucherzentrale soll das auf "aggressive Weise" geschehen. Laut dem Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz versuchen die Seitenbetreiber zudem, durch falsche Inkassoschreiben oder Pfändungstermine Druck auf Nutzer auszuüben.

So schützen Sie sich

Laut den Marktwächtern haben die Seitenbetreiber sogar YouTube-Videos hochgeladen, in denen vermeintliche Anwälte erklären, dass solche Forderungen rechtmäßig seien. Marktwächter Manfred Schwarzenberg sagt dazu: "Alle diese Druckmittel entbehren im konkreten Fall jeglicher rechtlichen Grundlage. Es geht einzig und allein darum, Verbrauchern Geld aus der Tasche zu ziehen."

Wer sich unsicher ist, ob er auf einer betrügerischen Streamingseite gelandet ist, sollte ins Impressum schauen. Die Verbraucherzentrale listet als Betreiber der Betrugsseiten folgende Unternehmen:

  • "Turquoiz Limited"
  • "Lovelust Limited"
  • "Bizcon Limited"
  • "Anmama Limited"
  • "CIDD Limited"
  • "OLJO Ltd"
  • "SAFE4MEDIA Ltd"
  • "Kino Bino Limited"
  • "Kino Cinemas Ltd"

Achten Sie zudem auf den Namen der Seite. Laut der Verbraucherzentrale erscheint bei vielen Anbietern im Namen "flix", "play" oder "stream" im Titel. Die Marktwächter haben bisher mehr als 200 solcher Betrugsseiten entdeckt. Eine vollständige Liste finden Sie hier. In Zweifelsfällen können Sie sich auch von der Verbraucherzentrale beraten lassen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Was kann ich tun wenn ich Opfer eines Betrugs geworden bin?

Wer Opfer des Betrugs geworden ist, soll laut der Verbraucherzentrale Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Lassen Sie sich zudem nicht von den Zahlungsaufforderungen einschüchtern. Und: Wenn Sie eine Rechnung erhalten, obwohl keine Leistung erbracht wurde, müssen Sie nicht zahlen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von der Verbraucherzentrale beraten.

Verwendete Quellen
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