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Xing-Nutzer geraten ins Visier eines Abmahnanwalts


Fehlendes Impressum
Anwalt verschickt Abmahnungen an Xing-Nutzer

Von t-online
21.03.2014Lesedauer: 3 Min.
Xing richtet sich an Berufstätige, deshalb ist noch unklar, ob ein Impressum Pflicht ist.Vergrößern des BildesXing richtet sich an Berufstätige, deshalb ist noch unklar, ob ein Impressum Pflicht ist. (Quelle: Screenshot/Hersteller-bilder)
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Ein Anwalt hat begonnen, Xing-Nutzer abzumahnen, die auf ihren Profilen im sozialen Berufsnetzwerk kein Impressum hinterlegt haben. Betroffen sind davon nicht nur die Auftritte von Firmen, sondern auch die persönlichen Profile mancher Nutzer, berichtet das Fachmagazin Computerwoche. Dabei ist nicht eindeutig geklärt, ob überhaupt eine Impressumspflicht besteht.

Xing und ähnliche soziale Netzwerke, die vor allem dem Aufbau von Geschäftsbeziehungen dienen, könnten zur lukrativen Einnahmequelle für Abmahner werden. Die Tageszeitung Die Welt wittert sogar schon die nächste Abmahnwelle nach dem Fall Redtube. Der Grund: Zahlreichen Xing-Profilen fehlt ein Impressum. Nach dem Telemediengesetz Paragraf 5 stellt dies aus Sicht der Abmahner einen Wettbewerbsverstoß dar.

Rechtslage noch nicht eindeutig

Die Rechtsprechung schreibt tatsächlich ein Impressum für Telemedien vor, wenn diese geschäftlich genutzt werden. So urteilten sowohl das Landgericht Freiburg (Az. 12 O 83/13) als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 75/13), dass geschäftlich genutzte Facebook-Profile mit einem Impressum versehen werden müssen. Die gleiche Regelung dürfte auch Xing-Profile von Firmen betreffen.

Auf Nachfrage von Welt stellte Xing klar, dass bisher nicht geklärt sei, ob Xing-Mitglieder überhaupt ein Impressum anlegen müssten. Außerdem sei dem sozialen Berufsnetzwerk kein Fall bekannt, in dem ein Nutzer abgemahnt worden wäre – abgesehen von Anwälten, die sich gegenseitig entsprechende Schreiben schicken.

Dazu erklärt der Düsseldorfer Anwalt Michael Terhaag der Welt, dass eine Abmahnung überhaupt nur dann wirksam sei, wenn diese durch einen Wettbewerber erfolgt.

Fachanwalt sieht Abmahnungen kritisch

Ein gewöhnlicher Arbeitnehmer, der sich ein Profil auf Xing anlegt, dürfte deshalb nichts zu befürchten haben, so Terhaag weiter. Zudem bezweifelt der auf IT-Recht spezialisierte Terhaag, dass Abmahnungen aufgrund eines fehlenden Impressums vor Gericht zu Lasten des Abgemahnten ausfallen – auch wenn es sich um einen Selbstständigen handele. Denn Terhaags Meinung nach sei ein Xing-Profil vergleichbar mit einem Eintrag in den Gelben Seiten.

Zur Sicherheit besser ein Impressum hinterlegen

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der loggt sich mit seinem Benutzerkonto in das soziale Berufsnetzwerk ein und besucht dort sein eigenes Profil. Am Ende der Seite befindet sich kleingedruckt der Link "Impressum bearbeiten". In das Fenster, das sich bei einem Klick darauf öffnet, können die für das Impressum relevanten Informationen eingetragen werden.

Laut Paragraph 5 des Telemediengesetzes sollten hier mindestens Informationen wie Vorname und Nachname sowie Möglichkeiten zur schnellen Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) untergebracht sein. Selbstständige sollten zudem Daten wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer hinterlegen. Im Internet gibt es für die Erstellung von Impressum-Einträgen einige hilfreiche Werkzeuge, die über Eingabemasken ein Impressum erstellen.

Privatsphäre-Einstellungen checken

Wer nicht als Unternehmen beziehungsweise selbständige Person bei Xing und Co. auftritt und sein Profil dennoch um ein Impressum ergänzen möchte, sollte zuvor seine Privatsphäre-Einstellungen checken und eventuell anpassen. Denn bei Xings schwächster Schutz-Einstellung wären Telefonnummer und Mail-Adresse für alle Mitglieder des sozialen Netzwerks sichtbar.

Was tun im Fall einer Abmahnung?

Sollten Sie zu den Betroffenen gehören, denen eine Abmahnung in den Briefkasten flattert, sollten Sie zunächst ruhig bleiben und sich am besten an einen Anwalt wenden. Achten Sie außerdem darauf, gesetzte Fristen der Abmahner einzuhalten, um die geforderten Kosten nicht in die Höhe zu treiben und nichts bedenkenlos zu unterschreiben.

Alle Informationen zum richtigen Umgang mit Abmahnungen finden Sie in unserem Ratgeber "Richtig mit Abmahnungen umgehen".

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