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Datenschutzbeauftragter kritisiert Sammeleifer der Behörden


"Sicherheitsgesetz-Pause" gefordert
Datenschützer kritisiert Sammeleifer der Behörden

Von dpa-afx
Aktualisiert am 08.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Ulrich Kelber auf der Pressekonferenz: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz kritisiert eine Ausweitung der Befugnisse zum Sammeln und Speichern personenbezogener Daten.Vergrößern des BildesUlrich Kelber auf der Pressekonferenz: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz kritisiert eine Ausweitung der Befugnisse zum Sammeln und Speichern personenbezogener Daten. (Quelle: Reiner Zensen/imago-images-bilder)
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Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber hat kein Verständnis dafür, dass Behörden immer mehr Daten über Bürger sammeln dürfen. Und das trotz sinkenden Kriminalitätsrate.

Kelber kritisiert, dass die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zum Sammeln und Speichern personenbezogener Daten aktuell weiter ausgeweitet werden. "Gerade vor dem Hintergrund einer kontinuierlich zurückgehenden Kriminalitätsrate ist diese Entwicklung für mich unverständlich", erklärte Kelber in Berlin. Der SPD-Politiker forderte eine "Sicherheitsgesetz-Pause" in Deutschland.

Als Beispiele nannte er einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen erleichterten Zugriff verschiedener Behörden auf das Ausländerzentralregister sowie ein Projekt zur Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz. Die Bundespolizei und Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatten das im Juli 2018 beendete Projekt, bei dem Software zur Gesichtserkennung erprobt worden war, positiv bewertet. Kelber erklärte dagegen, die Fehlerquote sei zu hoch.

Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten deutlich gestiegen

Kelber hatte im Januar die Nachfolge von Andrea Voßhoff (CDU) angetreten. In ihrer Amtszeit war am 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Kelber nannte die Verordnung eine "Zeitenwende im Datenschutz". Er sagte, die von Kritikern befürchtete Abmahnwelle sei ausgeblieben. Auch heute dürften noch Fotografien angefertigt und Namen an Klingelschildern angebracht werden.


Durch die öffentliche Debatte über das neue Datenschutzrecht war die Zahl der Anfragen und Beschwerden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2018 deutlich angestiegen. Seit dem 25. Mai vergangenen Jahres erreichten ihn 6.507 allgemeine Anfragen und 3.108 Beschwerden, mehr als doppelt so viel wie 2017.

Der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, erklärte zu dem Bericht. "Seit Jahren stehen die Bundesregierung und das federführend zuständige Bundesinnenministerium mit dem Datenschutz auf Kriegsfuß. Die Große Koalition erkennt die Notwendigkeit eines effektiven Grundrechtsschutzes im digitalen Zeitalter bis heute nicht."

Die Bundesregierung müsse endlich verstehen, dass ein effektiver Daten- und Grundrechtsschutz essentiell für die gemeinwohlorientierte Gestaltung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft ist. Wichtiger denn je ist deshalb die Tätigkeit eines Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der sich einmischt, neue Impulse setzt und als bürgerrechtliches Korrektiv wirkt.

Datenschutz aus Prüfvorgängen rausgehalten?

Die Bundesregierung sollte, so von Notz weiter, die Neubesetzung des Amts des Datenschutzbeauftragten dringend dazu nutzen, um eine größere Ernsthaftigkeit im Umgang mit der Behörde an den Tag zu legen. "Es kann und darf nicht sein, dass der Datenschutzbeauftragte wiederholt und bewusst aus Prüfvorgängen rausgehalten und seine Einschätzungen und Empfehlungen wissentlich übergangen werden", so der Grüne Fraktionsvorsitzende.

Von Notz warb zudem dafür, dass der Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten im Deutschen Bundestag debattiert und die Tradition wieder aufgenommen wird, fraktionsübergreifend Vorschläge daraus abzuleiten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa/AFX
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