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Rente für schwerbehinderte Menschen: Nachteile im Beruf ausgleichen


Nachteile im Beruf ausgleichen
Welche Rentenleistungen gibt es für schwerbehinderte Menschen?

Von dpa
Aktualisiert am 14.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Rentenleistungen: Die Rentenversicherung unterstützt schwerbehinderte Menschen, um Nachteile im Beruf auszugleichen.Vergrößern des BildesRentenleistungen: Die Rentenversicherung unterstützt schwerbehinderte Menschen, um Nachteile im Beruf auszugleichen. (Quelle: Soeren Stache/dpa)
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Wer schwerbehindert ist, hat es im Job mitunter nicht leicht. Sie können aber verschiedene Leistungen der Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Ein Überblick zeigt, welche Möglichkeiten es gibt.

Mehr als sieben Millionen Menschen in Deutschland sind schwerbehindert. Damit sie Nachteile im Beruf möglichst ausgleichen können, unterstützt sie die gesetzliche Rentenversicherung mit verschiedenen Leistungen.

Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung:

Rehabilitation

Mit medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung soll verhindert werden, dass eine Behinderung oder Krankheit zur dauerhaften Erwerbsminderung führt. Ob sie im Einzelfall helfen können, prüft die Rentenversicherung auf Antrag.

Rente wegen Erwerbsminderung

Wer wegen einer Behinderung oder Krankheit nur noch stundenweise oder gar nicht mehr arbeiten kann, hat möglicherweise Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung. Diese kann – abhängig vom Grad der Erwerbsminderung – als teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.

Altersrente

Auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren ist eine Option. Sie ermöglicht es, bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen zu können.

Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Inanspruchnahme dieser Rente wird für die Geburtsjahrgänge ab 1952 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Wer beispielweise 1957 geboren wurde und in diesem Jahr 63 wird, kann erst mit 63 Jahren und elf Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer Abschläge in Kauf nimmt, kann sie auch früher erhalten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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