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Betriebliche Altersvorsorge (bAV): So spart Ihr Chef für Ihre Rente


Betriebliche Altersvorsorge
So spart Ihr Chef für Ihre Rente


Aktualisiert am 21.02.2024Lesedauer: 5 Min.
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Eine ältere Frau (Symbolbild): Die Betriebsrente ist die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland.Vergrößern des Bildes
Eine ältere Frau (Symbolbild): Die Betriebsrente ist die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Mit einer Betriebsrente können Sie als Arbeitnehmer zusätzlich fürs Alter vorsorgen. In diesem Fall zahlt Ihr Chef gleich mit. Doch wie funktioniert die Betriebsrente genau? Und was sollte ich beachten?

In Deutschland gibt es drei Säulen der Altersvorsorge: die gesetzliche Rente, die private – und die betriebliche Altersvorsorge, auch "bAV" oder Betriebsrente genannt. Bei dieser Variante sparen Sie mithilfe Ihres Arbeitgebers fürs Alter Geld an.

Doch was erst einmal gut klingt, kann einige Tücken haben. Wir erklären, welche das sind und wie die Betriebsrente überhaupt funktioniert.

Was genau ist die Betriebsrente?

Zunächst gilt: Betriebsrente ist nicht gleich Betriebsrente. Insgesamt gibt es fünf verschiedene Wege, wie die Betriebsrente in Deutschland ausgestaltet sein kann: mittels einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds, einer Direktversicherung, einer Unterstützungskasse oder durch Pensionszusagen.

Die Modelle unterscheiden sich in den Erträgen, aber auch in steuerlichen Fragen (siehe unten). Ein Überblick:

  • Pensionskasse: Ihr Arbeitgeber schließt mit einer Pensionskasse einen Vertrag ab. Das ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung. Die Pensionskasse gilt als Klassiker der Betriebsrente. Wie sie funktioniert, erfahren Sie hier.
  • Pensionsfonds: Der Pensionsfonds ist ebenfalls eine vom Unternehmen unabhängige Einrichtung. Die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden mithilfe von Fondssparplänen angelegt. Im Unterschied zu den anderen Modellen gibt es hier keine Garantie über die Rentenhöhe. Die Erträge, Renditen genannt, aber auch die Risiken sind bei Pensionsfonds normalerweise höher. Mehr dazu hier.
  • Direktversicherung: Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber für viele Arbeitnehmer gleichzeitig abschließt. Deshalb sind die Konditionen meist auch deutlich günstiger, als wenn Sie diese Versicherung selbst abgeschlossen hätten. Mehr dazu lesen Sie hier.
  • Unterstützungskasse: Unterstützungskassen verwalten meist die Betriebsrenten von mehreren Unternehmen und werden von ihnen finanziert. Für wen sie sich eignet, lesen Sie hier.
  • Pensionszusage: Hier legt Ihr Arbeitgeber Rücklagen an, aus denen später Ihre Altersvorsorge gezahlt werden soll. In der Praxis heißen solche bAV-Verträge aber nicht etwa Pensionszusage oder Direktzusage. Stattdessen nennt Ihr Arbeitgeber es Altersvorsorgekonto oder Vorsorgeplan.

Von den genannten Varianten sind Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds die gängigsten. Wie hoch Ihre Betriebsrente letztlich sein wird, hängt maßgeblich von dem Betriebsrentenmodell und Ihren Beiträgen ab (siehe unten). Für die Beiträge der Betriebsrenten unterscheidet man zwei Fälle:

  • Fall 1: Ihr Arbeitgeber übernimmt die Beiträge komplett.
  • Fall 2: Ihr Arbeitgeber übernimmt nur einen Teil der Beiträge, den Rest zahlen Sie – meist direkt von Ihrem Bruttolohn. Dieses Vorgehen nennt man auch Entgeltumwandlung. Für alle Neuverträge seit 2019 ist dabei der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend: Wenn Sie über die Entgeltumwandlung Geld in die Betriebsrente einzahlen, muss Ihr Arbeitgeber 15 Prozent dazuzahlen, wenn er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (siehe unten). Ab 2022 greift diese Regel auch auf bestehende Verträge. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gut zu wissen: Eine Betriebsrente wird häufig monatlich ausbezahlt. Je nach Vertrag kann es aber auch sein, dass Sie eine Einmalzahlung zum Rentenbeginn erhalten. Oft können Sie zwischen diesen Varianten wählen.

Wie viel Steuern und Abgaben muss ich auf die Beiträge zur Betriebsrente zahlen?

Bei den Sozialabgaben auf die Beiträge zur Rente gelten Höchstgrenzen. Bis zu diesen müssen Sie keine Sozialabgaben zahlen. Für die Steuer gelten zusätzliche Steuerfreigrenzen.

Die Freigrenzen bei Sozialabgaben und Steuer richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ist sozialabgabenfrei, bis zu acht Prozent steuerfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt so im Jahr 2020 bei 82.800.

Pro Monat ergibt sich so ein maximaler sozialabgabenfreier Anteil von 276 Euro, der zusätzliche steuerfreie Anteil liegt bei monatlich 552 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zum Beginn jedes Jahres.

Hinzu kommt: Durch die Entgeltumwandlung, also dass die Beiträge direkt von Ihrem Bruttolohn abgehen, reduziert sich das Einkommen, auf das Sie Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. So wird auch Ihr Aufwand für die Betriebsrente geringer.

  • Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 2.500 Euro ohne Entgeltumwandlung haben Sie unter dem Strich ein Nettogehalt von 1.659,87 Euro. Bei dem gleichen Bruttogehalt mit Entgeltumwandlung in Höhe von 150 Euro kommen auf Ihrem Konto stattdessen 1.580,12 Euro als Nettogehalt an, also 79,75 Euro weniger, Ihr sogenannter Nettoaufwand. In anderen Worten: Ihr Arbeitgeber zahlt von Ihrem Bruttogehalt 150 Euro in die Betriebsrente ein, letztlich bezahlen müssen Sie aber nur 79,75 Euro.

Doch beachten Sie: Dadurch dass Sie weniger Einkommen haben, auf das Sie Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, geht auch effektiv weniger von Ihrem Lohn etwa an die gesetzliche Rente. So kann es passieren, dass Sie am Ende weniger gesetzliche Rente bekommen – und zwar jeden Monat.

Wie hoch ist meine Betriebsrente?

Wie hoch Ihre Betriebsrente ausfällt, hängt davon ab, welches Modell die Betriebsrente verfolgt. Bei einer fondsgebundenen bAV locken normalerweise höhere Renditen als etwa bei einer Direktversicherung.

Bei klassischen und fondsgebunden bAV-Rentenversicherungen, also etwa bei Direktversicherungen und Pensionsfonds, erhalten Sie in der Regel einmal im Jahr eine Standmitteilung. In dieser finden Sie Informationen, wie hoch Ihre spätere monatliche Rente ausfallen wird – voraussichtlich.

In der Standmitteilung kann aber auch nur stehen, wie viel Kapital Sie bereits angespart haben – ob die voraussichtliche Rentenhöhe darin zu finden ist, hängt von Ihrer Versicherung ab.

Anders sieht es bei der Pensionszusage aus. Hier müssen Sie sich an Ihre Personalabteilung wenden, wo die Höhe der Betriebsrente zu finden ist.

Gut zu wissen: Im Internet finden Sie einige Portale, bei denen Sie ausrechnen können, wie hoch Ihre Betriebsrente voraussichtlich sein wird. Eine Garantie bieten solche Rechner jedoch auf keinen Fall.

Von Betriebsrente gehen noch Beiträge an die Krankenkasse ab

Beziehen Sie im Alter Ihre Betriebsrente, müssen Sie auf diese Einkünfte in der Regel auch Steuern und Sozialabgaben zahlen. Der Krankenversicherungsbeitrag liegt im Durchschnitt bei 15,5 Prozent. Der Beitrag für die Pflegeversicherung liegt bei 3,3 Prozent.

Allerdings gilt auch dabei ein Freibetrag. Aktuell liegt dieser bei 159,25 Euro. Nur auf den Betrag, der über dieser Freigrenze liegt, müssen Sie den Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gibt es hingegen keine Freigrenze.

  • Ein Beispiel: Sie erhalten im Alter 180 Euro Betriebsrente im Monat. Nach Abzug der Freigrenze müssen Sie folglich auf 20,74 Euro (180 Euro - 159,25 Euro) den Prozentsatz von 15,5 Prozent zahlen. Auf den gesamten Betrag fällt zusätzlich noch eine Abgabe in Höhe von 3,3 Prozent für die Pflegeversicherung an. Sie zahlen also 3,22 Euro an die Krankenversicherung und 5,94 Euro an die Pflegeversicherung.

Beachten Sie: All das gilt nur, wenn Sie gesetzlich pflichtkrankenversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind. Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, gilt diese Freigrenze nicht. Zudem sollten Sie beachten: Wenn die Betriebsrente einmalig ausgezahlt wird, müssen Sie die Sozialabgaben maximal zehn Jahre lang zahlen.

Zudem kann es sein, dass Sie neben den Versicherungsabgaben auch Steuern auf Ihre Betriebsrente zahlen müssen (siehe unten). Diese schmälern den Betrag zusätzlich.

Wie viele Steuern muss ich auf die Betriebsrente zahlen?

Zunächst einmal: Betriebsrenten sind zu 100 Prozent steuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob Sie die Betriebsrente als Einmalzahlung oder als monatliche Zahlung überwiesen bekommen. Wie viele Steuern Sie auf die Betriebsrente zahlen müssen, hängt von Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz ab.

Normalerweise zahlen Sie als Rentner aber weniger Steuern als als Arbeitnehmer. Schließlich ist auch Ihr Einkommen aus der Rente deutlich niedriger.

Beachten Sie: Betriebsrenten aus Unterstützungskassen oder Direktzusagen werden steuerlich in bestimmten Fällen anders behandelt. Und noch eine Ausnahme kann gelten: Haben Sie eine Direktversicherung vor 2005 abgeschlossen und Ihr Arbeitgeber hat pauschal versteuerte Beiträge eingezahlt, müssen Sie keine Steuern auf die Betriebsrente zahlen.

Was sind Vor- und Nachteile der Betriebsrente?

Vorteile Nachteile
Zuschuss des Arbeitgebers Weniger gesetzliche Rente durch weniger Sozialabgaben im Beitragsalter
Oft günstiger als andere Rentenmodelle, weil Abschluss für viele Sozialabgaben und Steuern auf Betriebsrenten
Einfach, da sich Ihr Chef darum kümmert Bisweilen geringe Renditen (je nach Vertrag

Fazit: Sollte ich betrieblich vorsorgen?

Das lässt sich schwer pauschal sagen. Grundsätzlich gilt allerdings: Wenn Ihr Arbeitgeber alleine für die betriebliche Altersvorsorge zahlt, sollten Sie sich die Betriebsrente nicht entgehen lassen. Die Betriebsrente lohnt sich dann in jedem Fall für Sie.

Wenn Sie sich die Beiträge mit Ihrem Chef teilen, kommt es maßgeblich auf drei Punkte an. Diese können anzeigen, ob sich eine Betriebsrente lohnt.

  • Zuschuss des Arbeitgebers: Ihr Arbeitgeber sollte einen Großteil der Beiträge bezahlen. Dann sind auch die Kosten des Vertrages vernachlässigbar.
  • Höhe der Betriebsrente: So paradox es klingt, Ihre Betriebsrente sollte nicht zu hoch ausfallen. Denn je höher die Zahlung ist, desto mehr Sozialabgaben und Steuern müssen Sie auf die Rente zahlen. Im Jahr 2020 gilt eine monatliche Freigrenze von 159,25 Euro. Auf Betriebsrenten, die über diese Summe reichen, müssen Sie Abgaben an die Krankenkasse zahlen (siehe oben).
  • Kosten des Vertrages: Die Vertragskosten sollten möglichst gering ausfallen. Sie sind besonders entscheidend, wenn Ihr Arbeitgeber nicht den Großteil der Beiträge übernimmt.

Wichtig: Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihre Betriebsrente weiter besparen können. Ansonsten müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen oder den alten Vertrag selbst besparen.

Ist die Betriebsrente vor Insolvenz geschützt?

Ja, die Betriebsrente in Deutschland ist gesetzlich gesichert. Rentenansprüche bleiben also auch dann bestehen, wenn das Unternehmen, für das Sie früher oder derzeit arbeiten, insolvent geht.

Je nachdem wie die betriebliche Altersvorsorge genau ausgestaltet ist, gilt: Entweder zahlt der Versicherer die Rente oder der sogenannte Pensionssicherungsverein springt ein.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale
  • Finanztest
  • Finanztip
  • ihre-vorsorge.de
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