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Rente niedriger als Grundfreibetrag: Muss ich eine Steuererklärung abgeben?


Rentenfrage
Rente niedriger als Grundfreibetrag: Muss ich Steuern erklären?


Aktualisiert am 26.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Rentnerin macht ihre Finanzen: Für die Steuer sind alle Einkünfte eines Jahres relevant – nicht nur die Rente.Vergrößern des Bildes
Rentnerin macht ihre Finanzen: Für die Steuer sind alle Einkünfte eines Jahres relevant – nicht nur die Rente. (Quelle: Hirurg/getty-images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Rententhemen. Heute: Muss ich trotz niedriger Rente eine Steuererklärung abgeben?

Auch die gesetzliche Rente ist einkommensteuerpflichtig. Doch gilt das auch, wenn die Einkünfte daraus niedriger waren als der steuerliche Grundfreibetrag? Das fragt sich eine t-online-Leserin, die seit dem 1. Juli 2022 Rente bezieht und während der sechs Monate weniger als 10.347 Euro Rente bezogen hat – also unterhalb des Grundfreibetrags für das Steuerjahr 2022 liegt.

Grundsätzlich gilt: Rentner müssen immer dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit ihrem steuerpflichtigen Teil der Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegen. Allerdings sind die Rentenbezüge nicht alleine maßgeblich für die Abgabe. Da die Leserin in der ersten Jahreshälfte noch erwerbstätig war, kommen weitere Einnahmen hinzu.

Steuererklärung für Neurentner: Alle Einkünfte wichtig

"Im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen alle Einkünfte des Jahres zusammengerechnet werden", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler t-online. "Der Arbeitslohn oder der Gewinn aus einer gewerblichen Tätigkeit vor Rentenbeginn muss somit in der Festsetzung der Einkommensteuer ebenfalls berücksichtigt werden."

Von der Summe der Einkünfte werden dann Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Bestand das Einkommen auch aus Arbeitslohn, können noch Werbungskosten geltend gemacht werden, beispielsweise Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit oder die Homeoffice-Pauschale.

Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

"Unterm Strich steht das zu versteuernde Einkommen. Liegt dieses unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Einkommensteuer an", so Karbe-Geßler weiter. Lesen Sie hier, wie sich das zu versteuernde Einkommen genau berechnet.

Grundsätzlich muss also eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, in der alle Einkünfte des Jahres erklärt sind. Die Rente wird nur mit dem steuerpflichtigen Anteil berücksichtigt. Dieser hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Wer wie die t-online-Leserin 2022 in Rente gegangen ist, muss 82 Prozent seiner Rente versteuern, 18 Prozent bleiben steuerfrei.

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Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler
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