Rentenfrage Wie zählen Beiträge im Ausland für die Rente in Deutschland?

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Meinem Mann, der sowohl in Italien als auch in Deutschland in die Rentenversicherung eingezahlt hat, werden seine Renten jeweils getrennt berechnet. Warum?
Versicherungszeiten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zusätzlich in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zurückgelegt wurden, für die Mindestversicherungszeit für eine Rente zusammengerechnet werden.
Das heißt: Wer eine Zeitlang im Ausland gearbeitet hat, sollte das der Rentenversicherung mitteilen, da diese Zeiten für die Wartezeit der Rente eine wichtige Rolle spielen kann. Wartezeiten sind für den Renteneintritt entscheidend. Mehr dazu lesen Sie hier.
In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".
Allerdings werden nicht die Renten als solche zusammengerechnet. "Grundsätzlich gilt: Beiträge, die Sie in den Mitgliedstaaten gezahlt haben, verbleiben beim dortigen Versicherungsträger", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.
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"Jeder einzelne Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, zahlt Ihnen eine Rente, wenn Sie die dortigen Voraussetzungen erfüllt haben. Das heißt, Sie können zeitgleich aus mehreren Staaten Rente erhalten."
Die Höhe der jeweiligen Rente ergebe sich indes aus den jeweiligen nationalen Vorschriften für die Berechnung der Rente, so Braubach.
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Katja Braubach
- Deutsche Rentenversicherung Bund