t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberBeruf & KarriereArbeitslosigkeitArbeitslosengeld

Steuererklärung: Muss das Arbeitslosengeld angegeben werden?


Lohnersatzleistung
Muss ich Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 12.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Logo der Arbeitsagentur (Symbolbild): Arbeitslosengeld gehört zu den steuerfreien Einnahmen.Vergrößern des Bildes
Logo der Arbeitsagentur (Symbolbild): Arbeitslosengeld gehört zu den steuerfreien Einnahmen. (Quelle: Jens Kalaene/dpa-tmn)

Auf Arbeitslosengeld müssen Sie keine Steuern zahlen. Doch das bedeutet nicht, dass die staatliche Leistung für Ihre Einkommensteuer unwichtig ist.

Wer Arbeitslosengeld erhält, muss es nicht versteuern. Trotzdem führt diese sogenannte Lohnersatzleistung dazu, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen – zumindest wenn Sie in einem Jahr mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld I bekommen haben. Bei Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) gilt diese Pflicht nicht.

Grund dafür, dass Sie Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben müssen: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es den Steuersatz für Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen erhöhen kann.

Haben Sie in einem Jahr also neben dem Arbeitslosengeld noch andere Einkünfte, kann es passieren, dass Sie mehr Steuern auf diese anderen Einnahmen zahlen müssen. Lesen Sie hier, wie sich der Progressionsvorbehalt genau berechnet und warum es ihn überhaupt gibt.

Arbeitslosengeld angeben: Das ist die richtige Zeile

Die erhaltene Summe an Arbeitslosengeld tragen Sie in der Einkommensteuererklärung in den Hauptvordruck ESt 1 A ein (früher Mantelbogen; ESt = Einkommensteuer). Dort gibt es einen Abschnitt für Einkommensersatzleistungen. Im Formular für die Steuererklärung 2022, die Sie bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt einreichen müssen, entspricht das der Zeile 43. Haben Sie neben dem Arbeitslosengeld weitere Ersatzleistungen erhalten – etwa Krankengeld oder Elterngeld – addieren Sie die Bezüge zu einer Gesamtsumme.

Gut zu wissen: Da die Zeile 43 mit einem "e" gekennzeichnet ist, können Sie sich die Angabe aber auch ganz sparen. Denn das Finanzamt kennt die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes bereits, weil die Bundesagentur für Arbeit die Daten seit einiger Zeit elektronisch übermittelt. Reichen Sie Ihre Steuererklärung online über das Elster-Portal ein, ist das Feld schon vorausgefüllt, wenn Sie den automatischen Datenabruf aktiviert haben. Bei der Erklärung auf Papier lassen Sie das Feld einfach frei.

Verwendete Quellen
  • arbeitsagentur.de: "Leistungsnachweise zum Arbeitslosengeldbezug werden dem Finanzamt übermittelt"
  • steuerkanzlei-friedrich.de: "Muss das Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angegeben werden?"
  • taxfix.de: "Muss ich Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben?"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website