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BU: Berufsunfähigkeitsversicherung von Steuer absetzen?


Geht das?
Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen


Aktualisiert am 20.02.2024Lesedauer: 3 Min.
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Eine Frau arbeitet am Laptop (Symbolbild): Auch in körperlich wenig anstrengenden Bürojobs kann Berufsunfähigkeit drohen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau arbeitet am Laptop (Symbolbild): Auch in körperlich wenig anstrengenden Bürojobs kann Berufsunfähigkeit drohen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder haben. Aber kann man mit ihr auch Steuern sparen?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist wichtig, aber teuer. Ideal wäre also, wenn Sie die Beiträge von der Steuer absetzen könnten. Das ist auch grundsätzlich möglich, allerdings gibt es einen Höchstbetrag.

Außerdem macht es einen Unterschied, ob Sie die BU als eigenständigen Vertrag abgeschlossen haben, auch selbstständige BU (SBU) genannt, oder ob es sich um einen Zusatzbaustein in einer anderen Versicherung handelt. Selbstständige können zudem stärker vom Steuervorteil profitieren als Arbeitnehmer. Und: Ist die BU Teil einer betrieblichen Altersvorsorge, gelten noch einmal andere Regeln.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wie kann ich sie absetzen?

In vielen Fällen wirken sich die Kosten einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich gar nicht aus. Zwar dürfen Sie die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, doch für Arbeitnehmer und Rentner gilt für diese ein Höchstbetrag von 1.900 Euro. Für Selbstständige liegt er bei 2.800 Euro.

Nur wenn Sie mit Ihren Ausgaben für die gesetzliche oder private Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung noch nicht über diesen Betrag kommen, haben Sie noch Spielraum, um die Berufsunfähigkeitsversicherung abzusetzen. Das ist bei Angestellten in der Regel aber nicht der Fall. Für Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte gibt es aber eine Möglichkeit, dieses Problem zu umgehen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Tipp: Es schadet nicht, die Ausgaben für eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotzdem in der Steuererklärung anzugeben. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite, falls sich die Gesetzgebung ändern sollte.

BU als Zusatzversicherung

Haben Sie die BU als Zusatzversicherung abgeschlossen, etwa neben einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer Rentenversicherung, können Sie den Teil des Beitrags, der auf die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) entfällt, als sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben. Auch hier gilt aber: Steuerlich wird sich das nicht auswirken, wenn Sie insgesamt bereits die entsprechenden Höchstbeträge überschritten haben.

BU als Teil der Rürup-Rente

Steuerlich profitabler wird es für Selbstständige, die ihre Basisrente (Rürup-Rente) mit einer BU kombinieren. Denn die Beiträge zur Rürup-Rente können Sie im Jahr 2024 bis zu einer Höhe von 27.566 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angeben. Allerdings können Sie diesen Steuervorteil nur dann nutzen, wenn die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung maximal 50 Prozent des Gesamtbeitrags ausmachen. Mehr zur Rürup-Rente lesen Sie hier.

BU und betriebliche Altersvorsorge

Auch über den Arbeitgeber können Sie eine BU abschließen – sie kann als sogenannte Direktversicherung Teil einer betrieblichen Altersvorsorge sein (mehr dazu hier). Damit sparen Sie ebenfalls Steuern, weil die Beiträge Ihr Bruttoeinkommen senken (Entgeltumwandlung). Das wiederum reduziert das zu versteuernde Einkommen und letztlich die Höhe der Einkommensteuer. Lesen Sie hier, wie Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen noch senken können.

Wo trage ich die BU in der Steuererklärung ein?

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) tragen Sie in der Steuererklärung bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Gleiches gilt für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), die zum Beispiel in einer Risikolebensversicherung oder Rentenversicherung enthalten ist. Ist die BU Teil eines Rürup-Vertrags, gehören die Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen, die sich ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand finden.

Gut zu wissen: Die Informationen liegen dem Finanzamt inzwischen bereits elektronisch vor. Machen Sie Ihre Steuererklärung mit Elster oder einer Steuersoftware, können Sie sich die Daten über den Service "Abruf von Bescheinigungen" (Belegabruf) mit einem Klick in das Formular übertragen lassen. Erledigen Sie Ihre Steuern noch auf Papier, lassen Sie die dunkelgrünen Felder einfach frei. Das Finanzamt kennt diese Daten bereits.

Wie wird die BU-Rente versteuert?

Das kommt darauf an, um welche Art von Berufsunfähigkeitsversicherung es sich handelt. Bei einer eigenständigen BU-Versicherung versteuern Sie nur den sogenannten Ertragsanteil. Wie hoch der ist, hängt von der Laufzeit der BU-Rente ab – also davon, wie lange sie laut Vertrag gezahlt wird.

§ 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung führt die Ertragsanteile je nach Laufzeit auf. Bei einer Leistungsdauer von 15 Jahren müssten Sie beispielsweise 16 Prozent Ihrer BU-Rente versteuern. Darauf ist dann Ihr persönlicher Steuersatz anzuwenden.

Gut zu wissen

Sie müssen immer erst dann Steuern zahlen, wenn Sie mit Ihren steuerpflichtigen Einnahmen über den sogenannten Grundfreibetrag kommen. 2024 liegt dieser bei 11.604 Euro.

Erhalten Sie eine BU-Rente aus einem Rürup-Vertrag, richtet sich der zu versteuernde Anteil nach dem Jahr, in dem die Auszahlung beginnt. Ist sie 2023 gestartet, müssen Sie zum Beispiel 83 Prozent der Rürup-Rente versteuern. Der Anteil bleibt für Sie bis zum Laufzeitende derselbe. Bis 2040 steigt der steuerpflichtige Teil für Neurentner auf 100 Prozent.

Eine BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge gilt als einkommensteuerpflichtiges Bruttoeinkommen. Sie wird komplett mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

Gut zu wissen

Die Begriffe "berufsunfähig", "arbeitsunfähig" und "erwerbsunfähig" werden häufig synonym verwendet, doch es gibt einen Unterschied. Wer arbeitsunfähig ist, kann seine Arbeit vorübergehend nicht ausüben – etwa wegen einer Erkältung. Berufsunfähig werden Sie hingegen erst, wenn Sie Ihren letzten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Erwerbsunfähig sind Sie erst dann, wenn Sie überhaupt keine Tätigkeit mehr dauerhaft ausüben können – nicht bloß einen bestimmten Beruf.

Verwendete Quellen
  • vlh.de: "Berufsunfähigkeitsversicherung: Beiträge sind steuerlich absetzbar"
  • finanztip.de: "Berufsunfähigkeitsversicherung & Steuer: Was ist möglich?"
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