Am 4. Januar haben die ersten 15 Impfzentren in Schleswig-Holstein ihre Arbeit aufgenommen. Wie auch in allen anderen Bundesländern erhalten hier zunächst Menschen, die nach der Einstufung der Bundesregierung zur Personengruppe mit "höchster Priorität" zählen, eine Impfung gegen das Coronavirus.
Hier erhalten Sie einen Überblick, wer zur Prioritätengruppe gehört, wie die Terminvergabe in Schleswig-Holstein erfolgt und wie der Besuch im Impfzentrum abläuft.
Prioritäten beim Impftermin: Wer wird wann geimpft?
Die Entscheidung, wer wann geimpft wird, ist in Schleswig-Holstein wie in den übrigen Bundesländern auch nach einer Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (Corona-Impfverordnung; CoronaImpfV) festgelegt. Diese basiert auf einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StIKo) beim Robert Koch-Institut.
Die Reihenfolge beim Impftermin richtet sich nach einer Priorisierung von Personengruppen, die ein hohes Erkrankungsrisiko haben oder einen Kontakt zu Risikopatienten haben. Eine Auflistung der Priorisierung der Personengruppen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
- Impfterminrechner: Wann kann ich geimpft werden?
In der ersten Phase können sich nur Personen, die der höchsten Priorisierungsgruppe angehören, anmelden. Hierzu gehören:
- Menschen, die über 80 sind.
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind oder selbst behandelt werden.
- Personen, die bei ambulanten Pflegediensten arbeiten und regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, Hierzu gehören Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, ambulante Palliativstationen oder Impfzentren.
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht (beispielsweise Krebs- oder Transplantationspatienten).
Im März und April werden in Schleswig-Holstein voraussichtlich 200.000 Impftermine für den Impfstoff von Astrazeneca zur Verfügung stehen. Der Großteil werden Erstimpfungen sein, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Ab Dienstag, 9. März um 17 Uhr, können sich alle Menschen aus der zweiten Priorisierungsgruppe für einen Impftermin registrieren.
Dabei handelt es sich unter anderem um Lehrer, Erzieher, Personal in Arztpraxen, Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Schwangere sowie bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren. Eine genaue Beschreibung aller Personen finden Sie hier.
Polizisten in Schleswig-Holstein erhalten als priorisiert eingestufte Gruppe ebenfalls eine Corona-Impfung. Durch eine Anpassung der "Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2" des Bundesgesundheitsministeriums ist dies möglich. Das Impfkonzept sieht vor, dass zunächst die Polizisten berücksichtigt werden sollen, die durch "häufigen und unüberschaubaren Kontakt" einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Wie werde ich benachrichtigt?
Impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins haben bislang keine automatische Einladung für die Terminvereinbarung zur Corona-Impfung erhalten. Sie müssen sich selbst über eine kostenlose Hotline oder online für einen Impftermin anmelden. Dabei wird je ein Termin für die Erst- und die Zweitimpfung vergeben.
Zusätzlich erhalten ab dem 28. Januar rund 220.000 impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre oder älter sind, einen Brief mit einem persönlichen Pin-Code sowie einer Telefonnummer. Die Informationsschreiben werden in Tranchen versendet, wobei nach einer Altersstaffelung innerhalb der Gruppe der Über-80-Jährigen vorgegangen wird. Mit dieser Möglichkeit soll Seniorinnen und Senioren eine Registrierung für die Erst- und Zweitimpfung ohne Zeitdruck ermöglicht werden. Die im Anschreiben hinterlegte Nummer wird ab dem 1. Februar von Montag bis Samstag jeweils von 8 bis 18 Uhr erreichbar sein. Frühester Impftermin über diesen Weg ist der 8. Februar.
Anmeldung: Hotline für den Impftermin
Für die telefonische Vergabe der Impftermine hat die Regierung eine zentrale Hotline eingerichtet. Seit dem 12. Januar ist eine Anmeldung zur Corona-Impfung unter der bundesweiten Hotline 116 117 möglich. Daneben gibt es eine weitere Telefonnummer, unter der Menschen aus Schleswig-Holstein einen Termin buchen können. Die Nummer der regionalen Hotline lautet 0800 - 455 655 0 und ist kostenfrei erreichbar.
Für über 80-Jährige gibt es seit dem 1. Februar eine separate Hotline, die zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar ist. Dort können Termine auch für einen späteren Zeitraum vereinbart werden. Zuvor war das nur für die Folgewoche möglich. Die Telefonnummer ist dem Schreiben zu entnehmen, das seit Ende Januar in Tranchen an die Impfberechtigten verschickt wird.
Impftermin online beantragen
Neben der telefonischen Anmeldung zum Impftermin besteht die Möglichkeit, sich online für einen Impftermin anzumelden. Die Anmeldung erfolgt auf der folgenden Internetseite: https://www.impfen-sh.de/.
Derzeit keine Terminvergabe: Die schleswig-holsteinische Landesregierung weist darauf hin, dass aufgrund von Impfstoff-Mangel derzeit keine weiteren Termine zur Erstimpfung in den Impfzentren vergeben werden können. Sobald der Bund dem Land Schleswig-Holstein weitere Impfdosen zur Verfügung stellt, soll die Terminvergabe fortgeführt werden.
Sonderregelungen in Pflegeeinrichtungen
Menschen, die 80 Jahre oder älter sind und in einem Seniorenheim leben, müssen keinen Termin über die genannten Telefonnummern oder Internetseiten vereinbaren. Bei ihnen erfolgt die Impfung direkt in der Einrichtung durch ein mobiles Impf-Team. Bei Fragen zu den Terminen wenden sich Betroffene oder deren Angehörige direkt an die Pflege- und Einrichtungsleitung. Die Einrichtungen, die von mobilen Impfteams aufgesucht werden, werden vorher über die organisierende Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein informiert.
Vorgesehen ist auch, dass Bewohnerinnen und Bewohner in ambulanten Angeboten ebenfalls geimpft werden, wenn eine räumliche und organisatorische Nähe zum stationären Angebot besteht. Pflegebedürftige Personen, die über 80 Jahre alt sind und zu Hause betreut werden, können, sofern die Möglichkeit besteht, in einem Impfzentrum einen Termin anfragen, zu dem sie von einem Angehörigen oder Betreuer begleitet werden.
Liste der Impfzentren in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein haben bereits 15 der 29 geplanten Impfzentren den Betrieb aufgenommen:
- Alt-Mölln
- Bad Oldesloe
- Eutin
- Flensburg
- Gettorf
- Heide
- Husum
- Itzehoe
- Kaltenkirchen
- Kiel (Schwedenkai)
- Kropp
- Lübeck
- Neumünster
- Prisdorf
- Schönberg in Holstein
In den nächsten Wochen und Monaten sollen 14 weitere Impfzentren geöffnet werden. Geplant sind Zentren in Bad Schwartau, Brunsbüttel, Büdelsdorf, Elmshorn, Geesthacht, Großhansdorf, Kiel (Citti-Park), Lensahn, Niebüll, Norderbrarup, Norderstedt, Plön, Reinbek und Wahlstedt. Impfberechtigte Personen dürfen bei der Terminanfrage das Impfzentrum frei wählen − auch, wenn dieser nicht im eigenen Wohnortkreis liegt.
Zu Beginn werden die Impfzentren jeweils von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Je nach verfügbarer Impfstoffmenge werden die Öffnungszeiten allerdings angepasst. Der Betrieb soll im Idealfall an sieben Tagen in der Woche für täglich zehn Stunden möglich sein. Feiertage sind davon ausgenommen. Das Land bereitet vor, dass die Impfzentren rund 300.000 Impfungen pro Monat durchführen können, bei Bedarf sogar mehr. Dies ist jedoch abhängig von der Menge an zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen.
Mit dem Taxi ins Impfzentrum?
Die Anfahrt zum Impfzentrum ist in der Regel selbst zu organisieren und zu bezahlen. Eine Fahrtkostenerstattung für medizinische Behandlungen erfolgt nur in sehr wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen seitens der Krankenversicherung. Hier ist es ratsam, einmal bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, um so möglicherweise von einer Kostenübernahme zu profitieren.
Damit Menschen, die eingeschränkt mobil sind und über keinen eigenen PKW verfügen, der Besuch im Impfzentrum ermöglicht werden kann, sind die Städte, Kreise und das Land außerdem in Kontakt mit der NAH-SH, um die Anbindung der Impfzentren an den ÖPNV zu verbessern.
Welche Unterlagen zum Impftermin mitbringen?
In den schleswig-holsteinischen Impfzentren gelten die bekannten AHA+L-Regeln zum Schutz vor Corona. Dazu gehört, ausreichend Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu befolgen und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt auch für Angehörige oder Betreuer, die die Impfberechtigten begleiten.
Folgende Dokumente werden zur Impfung benötigt:
- Buchungscode oder das Ticket für den Impftermin
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- Arbeitsbescheinigung für alle, die im Gesundheits- und Pflegedienst arbeiten
- nach Möglichkeit ein Impfpass (falls Sie keinen besitzen, erhalten Sie eine Bestätigung in Papierform)
- Krankenversicherungskarte
Ablauf: So wird die Impfung durchgeführt
Die Impfung wird durch geschultes medizinisches Fachpersonal durchgeführt und im Impfpass mit der Chargennummer des Impfstoffs eingetragen. Das eigentliche Impfen geht sehr schnell und dauert nur etwa fünf Minuten. In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit noch etwa 15 bis 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung.
Einschließlich einzuplanender Wartezeiten, eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs und der Nachbeobachtungszeit wird der Impfvorgang in der Regel etwa 45 Minuten in Anspruch nehmen.
- Ausführlich: Das ist bei der Corona-Impfung zu beachten
- Mögliche Nebenwirkungen: Diese Fakten sollten Sie kennen
- Überblick: Diese Corona-Impfstoffe sind bereits zugelassen
In Deutschland sind derzeit drei verschiedene Impfstoffe zugelassen. Aktuell wird der von BioNTech/Pfizer entwickelte Impfstoff verimpft. Für den vollen Impfschutz sind bei diesem Impfstoff zwei Impfungen im Abstand von drei bis vier Wochen nötig. Den vollen Impfschutz erreichen Sie nach derzeitigem Kenntnisstand sieben Tage nach der zweiten Impfung.
- Biontech, Moderna, Astrazeneca: Die drei Impfstoffe im Vergleich
Am 6. Januar 2021 erhielt auch der Impfstoff der Firma Moderna von der Europäischen Kommission die Zulassung. In absehbarer Zeit ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe anderer Hersteller zu rechnen.
Ende Januar erhielt außerdem der Impfstoff von Astrazeneca die Zulassung. Er gehört zur Gruppe der Vektor-Impfstoffe. Seine Wirkung beruht auf der Verabreichung von abgeschwächten und somit harmlosen Viren, auf die der Körper mit der Bildung eines Immunschutzes reagiert. Der Impfstoff von Astrazeneca wird in Deutschland nur an Menschen unter 65 Jahren verimpft.
► Impftermine Baden-Württemberg
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► Impftermine in Niedersachsen
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► Impftermine in Rheinland-Pfalz
► Impftermine in Saarland
► Impftermine in Sachsen
► Impftermine in Sachsen-Anhalt
► Impftermine in Schleswig-Holstein
► Impftermine in Thüringen
- Schutz vor Covid-19: Mehr als eine Millionen Menschen sind vollständig geimpft
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In absehbarer Zeit ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe anderer Hersteller zu rechnen.
- Landesregierung Schleswig-Holstein
- Impfterminservice des Landes Schleswig-Holsteins
- Nachrichtenagentur dpa