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Bäume zweimal im Jahr prüfen: Baumschau


Gartenarbeit
Baum zweimal pro Jahr auf morsche Äste hin prüfen

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 05.12.2013Lesedauer: 3 Min.
Mit Hilfe eines Resistographen erkennen Experten die Standfestigkeit eines Baumes.Vergrößern des BildesMit Hilfe eines Resistographen erkennen Experten die Standfestigkeit eines Baumes. (Quelle: dpa-bilder)
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Wer auf seinem Grundstück Bäume gepflanzt hat, sollte besser regelmäßig kontrollieren, wie standfest und stabil Stamm und Äste noch sind. So kann man rechtzeitig Maßnahmen ergreifen und verhindern, dass der Baum überraschend umstürzt. Außerdem ist man rechtlich auf der sicheren Seite, falls doch etwas passiert. Darauf muss man bei der Kontrolle seiner Bäume achten.

Als Besitzer eines Grundstücks mit Baum ist es ratsam, Stamm und Krone zweimal im Jahr zu kontrollieren. "Einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, also am besten im Sommer und Winter", erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die regelmäßige Überprüfung sei zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, reduziere aber das Haftungsrisiko des Grundstücksbesitzers für den Fall, dass der Baum umfällt oder herabfallende Äste etwas beschädigen.

Besitzer haftet für umgestürzten Baum

Stürzt ein Baum um, weil er alt und morsch war, sind die Folgen für den Besitzer unter Umständen gravierend. In einem solchen Fall hat das Amtsgericht Trier einen Mitarbeiter des Grünflächenamts wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Das Gericht war der Auffassung, der Angeklagte hätte das Unglück verhindern können, wenn er den maroden Baum eingehend untersucht und angeordnet hätte, ihn zu fällen. Bei der Untersuchung hätte er erkannt, dass die Kastanie am Sterben war und jederzeit umstürzen konnte, erklärte Amtsrichter Wolf-Dietrich Strick.

Sollten trotz der regelmäßigen Überprüfung Äste abbrechen oder der ganze Baum umstürzen und dabei das Nachbargrundstück oder gar einen Menschen beschädigen, kann das Gericht den Besitzer gar nicht oder nicht so stark zur Verantwortung ziehen. Denn: "Ein Baum ist ja ein Naturprodukt", erklärt Storm. Vollständig ausschließen ließen sich Gefahren, die von Bäumen ausgehen, nicht. Die Hauptsache sei, der Grundstücksbesitzer habe so gut vorgebeugt, wie er konnte.

Bei der Kontrolle sollte sich der Besitzer den Baum genau anschauen. Sieht er gesund und stabil aus, müsse er nicht handeln. Gibt es Anzeichen einer Gefahr, müsse er unter Umständen auch mal auf einer Leiter daran hochklettern und genauer kontrollieren. Ein Warnzeichen sei etwa ein Ast mit braunen Blättern zwischen lauter Ästen mit grünem Laub. Ist der Ast tot, muss der Besitzer ihn herausschneiden. So erkennt man einen kranken Baum.

Widersprüchliche Rechtsprechung, wer die Baumschau durchführen muss

Allerdings hatte das Landgericht Magdeburg 2012 in einem ähnlichen Fall (Az.: 9 O 757/10) entschieden, dass die sogenannte Baumschau von einem Fachmann durchgeführt werden müsse. Eine Pappel war auf ein parkendes Auto gestürzt und hatte einen Schaden von 6000 Euro verursacht. Der Baumbesitzer hatte vor Gericht angegeben, dass die Bäume regelmäßig – allerdings von einem Laien – überprüft worden seien.

Das Gericht erklärte dazu, dass die Baumschau durch einen Fachmann durchgeführt werden muss, der auch erkennen kann, ob der Baum geschädigt ist. Nach Meinung des vom Gericht beauftragten Sachverständigen wäre es im vorliegenden Fall einem Experten aufgefallen, dass die Zitterpappel Vorschädigungen aufwies.

Im Gegensatz zu den Magdeburger Richtern hält das Oberlandesgericht Düsseldorf es nicht für die Pflicht des Grundstücksbesitzers, generell einen Fachmann mit der Baumschau zu beauftragen. Schäden und Erkrankungen könnten aufgrund abgestorbener Äste, brauner oder trockener Blätter, Verletzungen der Rinde oder sichtbaren Pilzbefalls auch von einem Laien erkannt werden, der so rechtzeitig reagieren kann. Einen Fachmann müsse man deshalb nicht hinzuziehen (Az.: I-9 U 38/13).

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