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Coronavirus: Reisekostenerstattung – Welche Rechte haben Reisende jetzt?


Wegen Coronavirus
Wann können Urlauber jetzt ihre Reise stornieren?

  • Manfred Schäfer
Von Manfred Schäfer

Aktualisiert am 05.10.2020Lesedauer: 4 Min.
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Blick auf Santa Ponca, Mallorca: Urlauber überlegen 2020, ob sie ihre Reisen wegen der Corona-Epidemie stornieren sollen.Vergrößern des Bildes
Blick auf Santa Ponca, Mallorca: Urlauber überlegen 2020, ob sie ihre Reisen wegen der Corona-Epidemie stornieren sollen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Das Coronavirus verunsichert viele Reisende. Täglich gibt es neue Meldungen zu Grenzöffnungen und Corona-Regeln aus beliebten Reiseländern.

Die Bundesregierung spricht während der Corona-Krise regelmäßig Reisewarnungen aus und das Robert Koch-Institut Risikoländer. Das hat Auswirkungen auf die Reiserechte. Wir haben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Reisen in Zeiten von Corona.

Kann ich aus Angst vor dem Coronavirus meine gebuchte Reise kostenfrei stornieren?

Eine subjektive Angst allein reicht nicht. Das Risiko muss klar nachweisbar sein. Das trifft zum Beispiel auf Pauschaltouristen zu, die in ein Risikogebiet reisen wollen. "Kostenlos ist das bei einer Pauschalreise jedoch nur dann, wenn eine konkrete Gefahr für den Reisenden besteht oder die vertragsgemäße Durchführung der Reise gefährdet ist.", sagt der Reiserechtler Prof. Dr. Ronald Schmid im Interview mit t-online.de. "Darunter fallen beispielsweise ein erhebliches Ansteigen der Fallzahlen im Urlaubsort."


Klassische Pauschalreisen können Sie in der Regel am ehesten stornieren. Je nach Zeitpunkt und Kurzfristigkeit verlangen die Veranstalter dafür prozentual eine Gebühr. Je näher der Reisebeginn rückt, desto höher fällt diese aus. Wir raten, auf jeden Fall mit den Reiseveranstaltern Kontakt aufzunehmen. Im Falle der Corona-Epidemie sprechen die großen Reisekonzerne besondere Erstattungen aus.

Was gilt als Pauschalreise?
Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reiseleistungen, die zusammen gebucht werden, zum Beispiel Flug und Hotel. Kreuzfahrten sind ebenfalls Pauschalreisen.

Bekommen Reisende, die wegen des Coronavirus am Urlaubsort festsitzen, eine finanzielle Entschädigung?

Eine komplette Entschädigung wird es wegen des Coronavirus nicht geben, da die Auswirkungen des Virus nicht die Schuld des Veranstalters sind, sagt RTL Reiseexperte Ralf Benkö. Wenn aber wesentliche Programmpunkte der Reisebuchung dadurch ausfallen, könne der Reisepreis gemindert werden, da die Reisenden weniger Leistung bekommen haben. Ein Reisemangel: Der Urlauber bekommt nicht das, was vertraglich vereinbart worden ist. Er kann deshalb den Reisepreis mindern. Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel ein Programmpunkt gebucht wurde, der dann abgesagt wurde.

Muss ich Reise-Gutscheine akzeptieren?

Nein. Wegen der unsicheren Lage in der Tourismusbranche sind die Gutscheine für Verbraucher keine Pflicht. Wird eine Pauschalreise vom Veranstalter abgesagt, muss er das Geld innerhalb von 14 Tagen erstatten.

Wie wird Mehr-Urlaub vom Arbeitgeber verrechnet, wenn ich wegen des Virus über den genehmigten Urlaubszeitraum nicht zur Arbeit kommen kann?

Wenn Sie im Auslandsurlaub in Quarantäne müssen, obwohl sie selbst gesund sind, müssen Sie dafür Ihre Urlaubstage aufbrauchen. Rückwirkend bekommen Sie dafür keine Krankentage gutgeschrieben.

Sollte die Quarantäne über den vom Betrieb genehmigten Urlaubszeitraum hinausgehen, bekommen Sie fünf Tage Lohnfortzahlung, müssen aber keine zusätzlichen Urlaubstage nehmen. Bei Pauschalreisen greift außerdem die Beistandspflicht des Reiseveranstalters, der sich verpflichtet, sich um die betroffenen Touristen zu kümmern.

Bei Arbeitnehmern, die in Deutschland in Quarantäne kommen, sieht das anders aus: In diesem Fall bekommen Sie sechs Wochen normale Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, sagt Arbeitsrechtler Jens Klinkert. Danach wird das prozentual etwas reduzierte Krankengeld ausgezahlt.

Was bedeuten die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für meine Buchung?

Die Einschätzungen vom Auswärtigen Amt bezüglich Reisewarnungen haben entscheidenden Einfluss auf Stornierungsbedingungen. Wenn die Bundesregierung offiziell vor Reisen in bestimmte Länder, Gebiete und Regionen warnt, müssen Reiseveranstalter bei einer gewünschten Stornierung den gesamten Reisepreis erstatten. Das Auswärtige Amt unterscheidet dabei zwischen Reisewarnungen und Teilreisewarnungen.

Den aktuellsten Stand aller Reisewarnungen finden Sie auf der Online-Präsenz des Auswärtigen Amtes.

Habe ich über eine Reiserücktrittsversicherung Anspruch auf eine Kostenerstattung?

Nein, nicht wenn sie aus Angst eine Reise stornieren wollen. Der Versicherungsschutz Ihrer Reiserücktrittsversicherungen springt nur dann ein, wenn Sie selbst krank werden. Sollten Sie oder ein Angehöriger sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, gilt dies natürlich auch als Erkrankung. Viele Versicherungen verlangen in solchen Fällen ein ärztliches Attest.

Welche Entschädigung bekomme ich, wenn meine Reise oder mein Flug abgesagt wird?

In diesem Fall können Sie gebührenfrei umbuchen oder bekommen Ihr Geld vollständig zurück. Für Italien hatten Pauschalurlauber im Frühjahr 2020 ein kostenloses Rücktrittsrecht wegen der außerordentlichen Umstände, erklärt Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Der Veranstalter zahlte hier den Reisepreis vollständig zurück.

Wie erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich meinen Flug über ein Reise-Online-Plattform gebucht habe?

Reise-Onlineportale sind in der Regel nur Vermittler. Ansprüche können in solchen Fällen das entsprechende Luftfahrtunternehmen sein, weil es Vertragspartner des Fluggastes ist. Wegen der besonderen Lage zeigen sich einige Onlineportale aber kulant oder unterstützen beim Einholen von Erstattungsansprüchen.

Wie ist die Entschädigungslage für Individualtouristen?

Prinzipiell sind Pauschalreisende besser geschützt. Allgemein gelten für Individualreisende die Angaben und Stornierungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Sobald es eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt, haben aber auch Individualtouristen Anspruch auf Kostenerstattung. Fallen die Flüge oder Zugfahrten nicht aus oder storniert Ihre gebuchte Unterkunft nicht selbst, kontaktieren Sie die betreffende Airline oder das Hotel, bei denen sie gebucht haben. Viele zeigen bei außergewöhnlichen Situationen eine erweiterte Kulanz.

Die Bahn bietet im März Reisenden, bei denen der aktuelle Reiseanlass wegen der Corona-Epidemie offiziell entfällt (zum Beispiel der Genfer Autosalon oder die Leipziger Buchmesse) eine kostenlose Stornierung an. Darunter falle auch die Situation, dass das gebuchte Hotel am Zielort unter Quarantäne stehe.

Steigende Kulanz bei Reiseunternehmen während der Corona-Epidemie

Insgesamt haben Urlauber nicht pauschal das Recht, eine Reise wegen der Corona-Epidemie zu stornieren. Entscheidend für Entschädigungsansprüche ist die jeweilige Situation an Ihrem Urlaubsort. Viele Reiseveranstalter bieten seit Februar schon kulantere Storno- und Umbuchungsregeln für asiatische Reiseziele an.

Wenn Sie Ihren gebuchten Urlaub jetzt lieber stornieren wollen und der Veranstalter zeigt keine Kulanz, beziehen Sie sich am besten auf den Paragraphen 651h BGB. Er beruft sich unter anderem auf den Aspekt der "höheren Gewalt". Hilfe zu Reisestornierungen bieten auch die Verbraucherzentralen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale
  • RTL
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