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Wegen Preisschilder: Klage gegen Aldi Nord erfolgreich


Angaben auf Preisschildern
Verbraucherzentrale mit Klage gegen Aldi Nord erfolgreich

Von Silke Ahrens

Aktualisiert am 23.08.2021Lesedauer: 2 Min.
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Aldi-Supermarkt: Dire Verbraucherzentrale Hamburg beklagte falsche Grundpreise sowie fehlende und falsche Preisschilder.Vergrößern des Bildes
Aldi-Supermarkt: Die Verbraucherzentrale Hamburg beklagte falsche Grundpreise sowie fehlende und falsche Preisschilder. (Quelle: Wassilis Aswestopoulos/imago-images-bilder)

Wegen mangelhafter Kennzeichnung von Grundpreisen hat die Verbraucherzentrale Hamburg Ende April gegen Aldi Nord geklagt – und nun recht bekommen. Was das jetzt für den Discounter bedeutet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Ende April fehlende und falsche Grundpreise sowie Preisschilder bei Aldi Nord bemängelt und gegen eine Regionalgesellschaft der Aldi GmbH & Co. KG Klage eingereicht. Nun hat der Discounter eingelenkt und die Forderungen laut den Verbraucherschützern anerkannt.

In dem konkreten Fall ging es um einen veganen Aufschnitt, der in mindestens zwei Hamburger Aldi-Filialen ohne Grundpreis auf dem Preisschild verkauft worden war und der stellvertretend für viele weitere mangelhaft mit Preisen gekennzeichnete Lebensmittel bei Aldi Nord stand. Jetzt habe sich der Discounter jedoch dazu verpflichtet, den gesetzlich vorgeschriebenen Grundpreis für das Produkt "Veganer Bio Aufschnitt" der Marke "Mein Veggie Tag" anzugeben.

"Schummler müssen kaum Sorge haben"

"Aldi Nord muss endlich seine Hausaufgaben machen und die gesetzlichen Vorgaben einhalten! Man kann nicht mit günstigen Preisen werben und diese dann nur schlampig ausweisen", meint Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg in einer Pressemitteilung dazu. Denn neben dem tatsächlichen Preis müssen in Supermärkten laut Preisangabenverordnung auch – mit nur wenigen Ausnahmen – die Grundpreise der Lebensmittel angegeben werden, um Kunden einen schnellen Preisvergleich von verschiedenen Produkten zu ermöglichen.

Info: Mit dem Grundpreis lässt sich bestimmen, wie teuer ein Produkt bezogen auf eine bestimmte Menge ist – zum Beispiel auf ein Kilogramm oder einen Liter.

Laut Valet wollen sich die Verbraucherschützer auch weiterhin "im direkten Austausch mit Aldi dafür einsetzen, dass sich die Preisauszeichnung grundlegend verbessert", damit "Kunden beim Einkauf wissen, was die Lebensmittel wirklich kosten". Zudem bemängelt die Verbraucherzentrale Hamburg, dass fehlerhafte Grundpreisauszeichnungen im Einzelhandel als Kavaliersdelikt gelten würden und nicht nur Aldi, sondern auch andere Händler es "nicht so genau" nähmen.

Auch würden öffentliche Stellen nicht genug unternehmen, um geltende Rechtsvorschriften durchzusetzen. "Schummler müssen kaum Sorge haben, dass man ihnen auf die Schliche kommt. Die Behörden kontrollieren nicht regelmäßig. Interne Zielvorgaben scheint es nicht zu geben", ärgert sich Valet.

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können Kunden auch unter www.vzhh.de/missstand-melden angeben. Dort sammeln die Verbraucherschützer Beschwerden, um gegebenenfalls gegen die Supermärkte und Discounter vorzugehen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Preisangabenverordnung (PAngV)
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