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Schwangerschaft nach Sterilisation: Klinik haftet nicht


Kein Schadenersatz
Klinik haftet nicht bei Schwangerschaft nach Sterilisation

Von afp
17.09.2014Lesedauer: 1 Min.
Ärzte müssen bei einer Sterilisation auf das verbleibende Schwangerschaftsrisiko hinweisen.Vergrößern des BildesÄrzte müssen bei einer Sterilisation auf das verbleibende Schwangerschaftsrisiko hinweisen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ein Krankenhaus haftet nicht bei einer ungewollten Schwangerschaft nach einer Sterilisation - wenn die Patientin vom Arzt über das verbleibende Schwangerschaftsrisiko korrekt informiert wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem rechtskräftigen Urteil. Damit blieb die Schadenersatzklage eines Ehepaares erfolglos, das von einer Klinik 10.000 Euro Schmerzensgeld und rund 300 Euro monatlichen Unterhalt verlangt hatte. (Az. 26 U 112/13)

Im vorliegenden Fall hatte sich Frau nach der Geburt ihres zweiten Kindes im Oktober 2006 im Krankenhaus sterilisieren lassen. Dennoch kam es im Jahre 2008 zu einer erneuten, ungewollten Schwangerschaft, im August 2009 kam ein weiteres Kind zur Welt. Im Gegensatz zu der Klägerin befand das Gericht, ein Behandlungsfehler bei der Sterilisation sei nicht festzustellen. Das Krankenhaus habe keine falsche Operationsmethode gewählt.

Auch sterilisierte Frauen können schwanger werden

Auch hätten die behandelnden Ärzte nicht gegen ihre Pflicht zur therapeutischen Aufklärung verstoßen, urteilte der Zivilsenat. Vielmehr habe der Arzt die Frau mündlich darauf hingewiesen, dass nach der Sterilisation ein Schwangerschaftsrisiko im Promillebereich fortbestehe - nämlich in vier von 1000 Fällen. Somit habe die Frau gewusst, dass sie gegebenenfalls weitere Verhütungsmaßnahmen ergreifen musste, um einer erneuten Schwangerschaft mit hundertprozentiger Sicherheit vorzubeugen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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