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Coronavirus: Italienurlaub ist kostenlos stornierbar – Ihre Rechte!


Sperrzonen und Risikogebiet
Italienurlaub wegen Coronavirus kostenlos stornierbar

Von dpa, t-online, msc

Aktualisiert am 11.03.2020Lesedauer: 4 Min.
Misurinasee mit den drei Zinnen: Die Dolomiten sind ein beliebtes Reiseziel für deutsche Touristen.Vergrößern des BildesMisurinasee mit den drei Zinnen: Die Dolomiten sind ein beliebtes Reiseziel für deutsche Touristen. (Quelle: Imagebroker/imago-images-bilder)
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Der Ausbruch der Krankheit Covid-19 in Italien verunsichert viele Touristen. Am 9. März wurde das beliebte Urlaubsland zur Sperrzone erklärt. Können Urlauber jetzt ohne Stornokosten ihre Reise absagen?

März ist nicht die Hauptreisezeit für Italien, aber die starke Zunahme der Covid-19-Erkrankungen besonders im Norden des Landes dürfte aktuell auch vielen Reisenden Sorgen machen. Seit 09. März ist ganz Italien von ihrer Regierung zur Sperrzone erklärt worden. Am 10. März gab das Robert Koch-Institut in Berlin bekannt, ab sofort Italien als Risikogebiet einzustufen.

Das beliebte Reiseland Italien ist zum Stillstand gekommen. Wegen des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 sollen die rund 60 Millionen Einwohner zu Hause bleiben. Die Reisefreiheit im ganzen Land ist eingeschränkt, auch wenn Fernzüge weiter fahren und Flugzeuge nach wie vor abheben. Der Tourismus kommt zum Erliegen. Der Vatikan verfügte am Dienstag die Schließung von Petersplatz und Petersdom für Touristen bis zum 3. April.

Südtirol hatte mit Unverständnis auf die Einstufung als Coronavirus-Risikogebiet durch Deutschland reagiert. Wie eine Sprecherin des Landeshauptmanns Arno Kompatscher in Bozen der Deutschen Presse-Agentur am Freitag sagte, halte die Provinz in Norditalien alle nationalen und internationalen Vorgaben für Tests auf den Erreger der neuen Lungenkrankheit ein. Südtirol selbst habe bisher nur zwei Infektionsfälle registriert, sagte Elisabeth Augustin. Wie die Sprecherin weiter betonte, werde Südtirol in Italien selbst nicht als eines der gefährlichen Gebiete eingestuft, im Gegenteil. Man sei mit der deutschen Seite im Kontakt, hieß es.

Italien ist bislang am stärksten vom Coronavirus in Europa betroffen. Mittlerweile gibt es über 9.200 Infizierte und 460 Todesfälle durch die ausgelöste Krankheit "Covid-19".

Nicht jeder, der deshalb jetzt seine Tour absagt, kann nach Ansicht von Experten Geld zurückbekommen. Eine Übersicht mit drei Fällen.

Pauschalreisende: Experte sieht kostenloses Rücktrittsrecht

Pauschalreisen in die vom Covid-19-Ausbruch betroffenen Gebiete in Italien lassen sich nach Ansicht der Reiserechtsexperten Paul Degott aus Hannover ohne Gebühren stornieren: Betroffene hätten ein kostenloses Rücktrittsrecht wegen der außerordentlichen Umstände, erklärt Degott. Der Veranstalter zahle dann den Reisepreis zurück.

Hotelbuchungen lassen sich kostenfrei stornieren

Nach Ansicht des Reiserechtsexperten Prof. Ernst Führich können einzelne Hotelbuchungen kostenlos storniert werden, wenn die Unterkunft nicht mehr erreichbar ist. Das gelte auch im italienischen Recht. Wer auf einem deutschsprachigen Hotelportal im Internet gebucht hat, für den gelte ohnehin deutsches Recht. Dann wenden sich Urlauber an den Vermittler – also das Portal – und pochen auf eine gebührenfreie Stornierung des Aufenthalts.

Italien-Liebhaber können nur abwarten

Die Einstellung des öffentlichen Lebens in Italien soll vorerst bis 3. April gelten. Wer einen Urlaub in der Zeit danach gebucht hat – zum Beispiel über Ostern – sollte erst einmal abwarten. Falls die Buchungsbedingungen eine kostenfreie Stornierung bis kurz vor Anreise vorsehen, lässt sich der Aufenthalt auch absagen und später erneut buchen. "Man muss jetzt keine Sorge haben, dass kein Zimmer mehr verfügbar sein wird", sagt Degott.

Besonders Norditalien wird nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) das Land verstärkt von Reisenden besucht, die Leistungen wie Anreise und Hotel individuell buchen. Gleichwohl seien auch die Veranstalter über den DRV in engem Kontakt mit dem Auswärtigen Amt und mit dem Robert Koch-Institut, sagte eine Sprecherin: "Wir schauen uns die Situation sehr genau an." Wer seine Italienreise über einen Veranstalter gebucht habe, sollte sich im Zweifel mit diesem in Verbindung setzen.

Individualreisende: Hoffen auf Kulanz

Wer einen Flug nach Italien und ein Hotel dagegen einzeln gebucht hat, hat es nicht so leicht in der Erstattung: "Dann werde ich in der Tat das Problem haben, dass mir die Fluggesellschaft allenfalls noch die Steuern und Gebühren zurückzahlt, die dann nicht anfallen, wenn ich nicht fliege", erklärt Degott. Aber: "Erfahrungsgemäß sind die Fluggesellschaften nicht furchtbar zahlungswillig." Man müsse sicher Briefe schreiben und streiten, um das Geld zurückzubekommen. Im Zweifel müssen Individualurlauber, anders als Pauschalreisende, auf Kulanz hoffen.

Zugreisende: Bahngesellschaften stellen Voucher aus

Zugtickets in Italien werden derzeit kostenlos erstattet, wenn Reisende ihre Fahrt wegen des Covid-19-Ausbruchs nicht antreten wollen. Das teilten die italienischen Bahnunternehmen mit.

Trenitalia wird nach eigenen Angaben Zugfahrten unabhängig vom Tarif komplett erstatten, wenn Reisen wegen des neuartigen Coronavirus' abgesagt werden. Wer ein Ticket für einen Hochgeschwindigkeits- oder Fernzug gebucht hat, erhalte ein Voucher mit einem Jahr Gültigkeit. Wer einen Regionalzug gebucht hat, bekommt eine Erstattung in bar.

Der Schnellzug-Anbieter Italo bietet laut eigener Aussage Vouchers für alle Reisen aus den und in die betroffenen Regionen im Norden Italiens an. Sie haben eine Gültigkeit bis Ende Juli.

Sperrzonen im ganzen Land

In Norditalien hat sich der Virus Sars-CoV-2 zuerst stark verbreitet. Inzwischen ist ganz Italien abgeriegelt. Schulen, Theater und Universitäten sind geschlossen.

Und was passiert, wenn bei einem Urlauber in Italien ein Verdacht besteht, von dem neuartigen Coronavirus betroffen zu sein? "Dann werden die örtlichen Behörden für mich entscheiden, was mit mir geschieht, ob ich in Quarantäne komme oder nicht", sagt Degott.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Nachrichtenagentur dpa
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