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Lebensmittel im Handgepäck: Regeln für Deutschland und EU


Lebensmittel im Handgepäck: Regeln für Deutschland und EU

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Aktualisiert am 16.08.2019Lesedauer: 3 Min.
Mann isst Sandwich im Flugzeug: Grundsätzlich sind feste Lebensmittel wie Brot im Flugzeug erlaubt.
Mann isst Sandwich im Flugzeug: Grundsätzlich sind feste Lebensmittel wie Brot im Flugzeug erlaubt. (Quelle: Amriphoto/getty-images-bilder)
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Was darf mit ins Flugzeug und was nur ins Aufgabegepäck? Nur wenige wissen: Einige Lebensmittel dürfen von Urlaubern gar nicht mitgebracht werden.

Wer Nahrungsmittel aus dem oder in den Urlaub mitnehmen möchte, steht vor der Frage, welches Essen im Flugzeug eigentlich erlaubt ist. Flüssigkeiten sind reglementiert, aber was ist mit Marmelade, Joghurt oder anderen Lebensmitteln, die nicht so richtig flüssig, aber auch nicht fest sind? Welche Bestimmungen allgemein für die EU und im Besonderen für Deutschland gelten.

Lebensmittel im Handgepäck: Das ist erlaubt

Welche Lebensmittel im Handgepäck laut EU-Richtlinien innerhalb des EU-Binnenmarktes erlaubt sind und welche nicht, ist explizit festgelegt. So gilt: Grundsätzlich dürfen feste Lebensmittel wie Brot und Getreide ohne Bedenken auf Flugreisen im Handgepäck transportiert werden.

Gesonderte Regelungen gelten allerdings für Essen im Flugzeug wie zum Beispiel Marmelade, Suppen oder Joghurt. Davon sind, genauso wie von Kosmetika oder anderen Flüssigkeiten, jeweils nur bis zu 100 Milliliter erlaubt. Die Produkte müssen bei den Reisevorbereitungen in einem transparenten und wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel transportiert werden. Pro Person ist dabei nur ein Beutel erlaubt.

Eine Ausnahme ist Babynahrung: Diese ist in der für die Dauer der Reise benötigten Menge – auch in flüssiger Form – erlaubt. Spezialnahrung für Säuglinge darf in unverschlossener Originalverpackung bis zu einer Menge von 2 Kilogramm mitgeführt werden.

Sonderreglungen für Lebensmittel

Um die Übertragung von Tierseuchen zu verhindern, ist die Einfuhr von verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Wurstwaren, Eiern und Milchprodukten strikt geregelt. Dies gilt sowohl für das Handgepäck als auch für das aufgegebene Reisegepäck.

Wer Fleisch und Milch und "daraus hergestellte Erzeugnisse" – etwa Käse und Wurst – in die EU einführen möchte, muss bestimmte Eingangsstellen passieren, an denen auch Veterinäre anwesend sind. Außerdem müssen Reisende Gesundheitsbescheinigungen und gültige Begleitdokumente für die Produkte bei sich tragen.

Bestimmte Süßigkeiten sind im Flugzeug erlaubt

Süßigkeiten und andere Produkte, die nur wenig Sahne oder Milch enthalten – zum Beispiel Schokolade, Sahnebonbons und Kekse – dürfen Sie im Handgepäck und auch im Aufgabegepäck mitnehmen. Auch andere tierische Erzeugnisse wie Honig sind erlaubt, im Handgepäck jedoch maximal nur 100 Milliliter.

Ausgenommen von diesen strengen Bestimmungen sind die Nicht-EU-Länder Andorra, Grönland, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Aus diesen Ländern dürfen auch tierische Lebensmittel für den Eigenbedarf unter Einhaltung der Reisefreimengen eingeführt werden. Sonderregeln gelten für die Einfuhr von bestimmten Produkten aus den Färöern, Grönland und Island.

Regelungen an Deutschlands Flughäfen

Für Deutschland im Besonderen gelten bestimmte Einfuhrverbote: Dazu zählen Kartoffeln sowie Kaviar vom Stör. Die Einfuhr von Kartoffeln ist auch in geringen Mengen wegen der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule grundsätzlich verboten, wie die deutsche Zollverwaltung erklärt. Stör-Kaviar ist wegen der Gefährdung aller Störarten verboten.

Aufgrund der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist die Einfuhr von Wildpilzen nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Vor dem Transport müssen diese von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden untersucht werden und erfordern ein Ausfuhrzeugnis. Bis zu 2 Kilogramm Speisepilze sind allerdings uneingeschränkt erlaubt.

Da einige Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel mitunter als Arznei gelten, sollten sich Fluggäste vor ihrem Flug unbedingt über das in Deutschland geltende Arzneimittelgesetz und gesonderte Regelungen für die Einfuhr von Medikamenten informieren.

Verwendete Quellen
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