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Lebensmittel im HandgepĂ€ck: Regeln fĂŒr Deutschland und EU
Was darf mit ins Flugzeug und was nur ins AufgabegepĂ€ck? Nur wenige wissen: Einige Lebensmittel dĂŒrfen von Urlaubern gar nicht mitgebracht werden.
Wer Nahrungsmittel aus dem oder in den Urlaub mitnehmen möchte, steht vor der Frage, welches Essen im Flugzeug eigentlich erlaubt ist. FlĂŒssigkeiten sind reglementiert, aber was ist mit Marmelade, Joghurt oder anderen Lebensmitteln, die nicht so richtig flĂŒssig, aber auch nicht fest sind? Welche Bestimmungen allgemein fĂŒr die EU und im Besonderen fĂŒr Deutschland gelten.
Lebensmittel im HandgepÀck: Das ist erlaubt
Welche Lebensmittel im HandgepĂ€ck laut EU-Richtlinien innerhalb des EU-Binnenmarktes erlaubt sind und welche nicht, ist explizit festgelegt. So gilt: GrundsĂ€tzlich dĂŒrfen feste Lebensmittel wie Brot und Getreide ohne Bedenken auf Flugreisen im HandgepĂ€ck transportiert werden.
Gesonderte Regelungen gelten allerdings fĂŒr Essen im Flugzeug wie zum Beispiel Marmelade, Suppen oder Joghurt. Davon sind, genauso wie von Kosmetika oder anderen FlĂŒssigkeiten, jeweils nur bis zu 100 Milliliter erlaubt. Die Produkte mĂŒssen bei den Reisevorbereitungen in einem transparenten und wiederverschlieĂbaren 1-Liter-Beutel transportiert werden. Pro Person ist dabei nur ein Beutel erlaubt.
Eine Ausnahme ist Babynahrung: Diese ist in der fĂŒr die Dauer der Reise benötigten Menge â auch in flĂŒssiger Form â erlaubt. Spezialnahrung fĂŒr SĂ€uglinge darf in unverschlossener Originalverpackung bis zu einer Menge von 2 Kilogramm mitgefĂŒhrt werden.
Sonderreglungen fĂŒr Lebensmittel
Um die Ăbertragung von Tierseuchen zu verhindern, ist die Einfuhr von verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Wurstwaren, Eiern und Milchprodukten strikt geregelt. Dies gilt sowohl fĂŒr das HandgepĂ€ck als auch fĂŒr das aufgegebene ReisegepĂ€ck.
Wer Fleisch und Milch und "daraus hergestellte Erzeugnisse" â etwa KĂ€se und Wurst â in die EU einfĂŒhren möchte, muss bestimmte Eingangsstellen passieren, an denen auch VeterinĂ€re anwesend sind. AuĂerdem mĂŒssen Reisende Gesundheitsbescheinigungen und gĂŒltige Begleitdokumente fĂŒr die Produkte bei sich tragen.
Bestimmte SĂŒĂigkeiten sind im Flugzeug erlaubt
SĂŒĂigkeiten und andere Produkte, die nur wenig Sahne oder Milch enthalten â zum Beispiel Schokolade, Sahnebonbons und Kekse â dĂŒrfen Sie im HandgepĂ€ck und auch im AufgabegepĂ€ck mitnehmen. Auch andere tierische Erzeugnisse wie Honig sind erlaubt, im HandgepĂ€ck jedoch maximal nur 100 Milliliter.
Ausgenommen von diesen strengen Bestimmungen sind die Nicht-EU-LĂ€nder Andorra, Grönland, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Aus diesen LĂ€ndern dĂŒrfen auch tierische Lebensmittel fĂŒr den Eigenbedarf unter Einhaltung der Reisefreimengen eingefĂŒhrt werden. Sonderregeln gelten fĂŒr die Einfuhr von bestimmten Produkten aus den FĂ€röern, Grönland und Island.
Regelungen an Deutschlands FlughÀfen
FĂŒr Deutschland im Besonderen gelten bestimmte Einfuhrverbote: Dazu zĂ€hlen Kartoffeln sowie Kaviar vom Stör. Die Einfuhr von Kartoffeln ist auch in geringen Mengen wegen der Verbreitung der bakteriellen RingfĂ€ule grundsĂ€tzlich verboten, wie die deutsche Zollverwaltung erklĂ€rt. Stör-Kaviar ist wegen der GefĂ€hrdung aller Störarten verboten.
Aufgrund der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist die Einfuhr von Wildpilzen nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Vor dem Transport mĂŒssen diese von den zustĂ€ndigen LebensmittelĂŒberwachungsbehörden untersucht werden und erfordern ein Ausfuhrzeugnis. Bis zu 2 Kilogramm Speisepilze sind allerdings uneingeschrĂ€nkt erlaubt.
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Da einige VitaminprĂ€parate und NahrungsergĂ€nzungsmittel mitunter als Arznei gelten, sollten sich FluggĂ€ste vor ihrem Flug unbedingt ĂŒber das in Deutschland geltende Arzneimittelgesetz und gesonderte Regelungen fĂŒr die Einfuhr von Medikamenten informieren.