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Flugtickets werden noch teurer: Koalition bessert beim Klimapaket nach


Klimapaket durchsetzen
Steuererhöhung für Flugtickets: Koalition bessert erneut nach

Von dpa
Aktualisiert am 16.10.2019Lesedauer: 3 Min.
Ein Flugzeug auf der Startbahn: Mit höheren Steuern will die Bundesregierung Vielflieger umstimmen.Vergrößern des BildesEin Flugzeug auf der Startbahn: Mit höheren Steuern will die Bundesregierung Vielflieger umstimmen. (Quelle: ZUMA Press/imago-images-bilder)
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Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen: Bis Jahresende sollen alle Gesetze des Klimapakets im Kabinett beschlossen sein. Ein ganzer Schwung kommt am Mittwoch

Bahnfahren günstiger, Fliegen teurer und konkrete Pläne für den CO2-Preis beim Heizen und im Verkehr: Das Kabinett will am Mittwoch weitere Gesetze für mehr Klimaschutz auf den Weg bringen. Dabei soll die Ticketsteuer für kurze Flüge nach Informationen aus dem Finanzministerium nun doch stärker steigen als zunächst geplant. Die große Koalition besserte ihren Gesetzentwurf ein zweites Mal nach.

Auch Eckpunkte für den geplanten Preis für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2) sollen beschlossen werden. Er ist ein wichtiger Teil des Klimapakets der Bundesregierung, wird jedoch wegen des niedrigen Einstiegspreises scharf kritisiert. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verteidigte das Konzept. "Das mag sein, aber es ist der Einstieg in ein dauerhaft ansteigendes Bepreisungssystem", sagte sie. Es sei "Druck" im Verkehrs- und Gebäudebereich notwendig, damit dort Veränderungen stattfänden. Diese Maßnahmen sollen im Kabinett abgestimmt werden:

Preise der Bahntickets senken

Damit mehr Bürger vom Auto auf die Bahn umsteigen, sollen Zugtickets günstiger werden. Dafür soll die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Bahn wird nicht verpflichtet, ihre Fahrkarten entsprechend billiger zu machen, hat dies aber zugesagt. Dem Staat entgehen durch den geringeren Steuersatz Einnahmen von 500 Millionen Euro.

Preise der Flugtickets erhöhen

Um die Mindereinnahmen durch die Bahn-Besteuerung auszugleichen, will die Bundesregierung höhere Steuern auf Flugtickets verlangen. Nach dem neuesten Entwurf des Finanzministeriums soll die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten um rund 76 Prozent, die für längere Flüge um rund 43 Prozent angehoben werden. Die Airlines schlagen diese Steuer zumindest teilweise auf die Flugpreise auf.

Die Änderung ist zum 1. April 2020 geplant. Konkret soll die Steuer für Flüge in Europa um 5,65 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket mit Start von einem deutschen Flughafen steigen. Bei Strecken bis 6.000 Kilometer ist eine Erhöhung um 9,96 Euro auf 33,01 Euro vorgesehen. Bei noch weiteren Fernstrecken sollen künftig 59,43 Euro fällig werden, fast 18 Euro mehr als bislang. Das Finanzministerium rechnet dadurch mit Mehreinnahmen von 740 Millionen Euro im Jahr.

Die deutsche Luftverkehrswirtschaft kritisierte die Pläne. Die Steuererhöhung bringe deutschen Airlines und Flughäfen im internationalen Wettbewerb einen Nachteil.

CO2-Preise verteuern

Das Gesetz ist noch nicht fertig, das Kabinett will aber zumindest Eckpunkte für den geplanten CO2-Preis beschließen. Er soll klimaschädliche Brennstoffe aus Öl, Erdgas und später auch Kohle verteuern – und so einen Anreiz für Entwicklung und Kauf klimafreundlicher Autos und Heizungen setzen. Raffinerien und Gas-Händler wie die Gasag sollen dafür Zertifikate kaufen, zum Start für 10 Euro pro Tonne CO2. Benzin soll dadurch um etwa drei Cent pro Liter teurer werden. Bis 2025 soll der Preis auf 35 Euro steigen. Ab 2026 soll er in einem Handel mit Verschmutzungsrechten teils dem Markt überlassen werden, aber zunächst bei 60 Euro gedeckelt sein.

Höhere Pendlerpauschale pro Kilometer

Um den teureren Sprit auszugleichen, soll die Pendlerpauschale für lange Strecken für fünf Jahre steigen. Vom 21. Kilometer an soll es statt 30 künftig 35 Cent pro Kilometer geben. Diesen Betrag darf man pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, es zählt die einfache Entfernung. Wer so wenig verdient, dass er keine Steuern zahlt, soll über eine Mobilitätspauschale profitieren und das Geld statt über die Steuererklärung aufs Konto überwiesen bekommen.

Gebäudesanierung steuerlich fördern

Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände oder Dach dämmt, Fenster, Türen oder Heizung erneuert, soll über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein. Die Förderung soll von der Steuerschuld abgezogen werden. Möglich sei eine Gesamtförderung von 40.000 Euro, hieß es im Finanzministerium.

Ausgeklammert wurde die Reform der Kfz-Steuer. Wie genau die geplante Erhöhung ausfallen soll, ist noch umstritten. Bisher ist lediglich klar, dass es ab 2021 für neue Autos mit einem Kohlendioxid-Ausstoß von mehr als 95 Gramm je Kilometer teurer werden soll.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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