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Gericht erlaubt Streik bei Lufthansa – Airline will Berufung einlegen


Berufung geplant
Lufthansa will Streik der Flugbegleiter verhindern

Von dpa, rtr
Aktualisiert am 06.11.2019Lesedauer: 1 Min.
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Flugzeuge bleiben am Boden: Das haben die streikenden Flugbegleiter vor. (Quelle: Reuters)
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Die Flugbegleiter der Lufthansa dürfen wie geplant am Donnerstag und Freitag streiken. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte die Einstweilige Verfügung der Fluggesellschaft gegen den angekündigten 48-Stunden-Streik der Gewerkschaft Ufo am Mittwoch ab.

Die Tarifverträge seien nach Auffassung des Gerichts wirksam gekündigt, es gebe damit keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht. Der geplante Streik sei auch nicht unverhältnismäßig.

Lufthansa will Streik mit Berufung verhindern

Die Lufthansa will den Streik auch nach der Niederlage vor Gericht verhindern. Man werde in die Berufung gehen, erklärte ein Unternehmenssprecher unmittelbar nach dem Urteil der ersten Instanz.

Der Ufo-Vizevorsitzende Daniel Flohr hat für den Fall einer erneuten Verhandlung die Teilnahme an einem Gespräch abgesagt, zu dem Lufthansa-Chef Carsten Spohr am Vortag eingeladen hatte.

Grund für den Streik

Die Gewerkschaft hatte zuvor angekündigt, einen Protestmarsch und eine Kundgebung vor der Lufthansa-Konzernzentrale am Flughafen Frankfurt abzuhalten. Grund sei die Weigerung der Lufthansa, über Tarife zu verhandeln. Flohr kündigte an, die Arbeitskampfwelle könne auf andere Airlines des Konzerns – also auf die Billigtochter Eurowings und den Ferienflieger Sunexpress – ausgeweitet werden.

Bei einem ersten Warnstreik am 20. Oktober waren der Lufthansa zufolge mehr als 100 Flüge ausgefallen, die Gewerkschaft gab die Zahl der Streichungen mit rund 200 an.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen Reuters, dpa
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