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Unfallflucht entkriminalisieren? Buschmann macht den Tätern ein Geschenk


Unfallflucht entkriminalisieren?
Ein Geschenk an die Täter


Aktualisiert am 25.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Meinung
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Marco Buschmann: Der Justizminister will die Regelungen zur Unfallflucht reformieren. (Quelle: IMAGO/Achille Abboud)

Justizminister Buschmann will Unfallflucht entkriminalisieren, wenn dabei keine Menschen zu Schaden gekommen sind. Eine gute Idee – oder?

Eigentlich sollte das wohl noch geheim bleiben: Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat ein Eckpunktepapier aus dem Justizministerium veröffentlicht, das zeigt: Minister Marco Buschmann will die Unfallflucht ohne Personenschaden entkriminalisieren. Demnach sollen Unfälle mit Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat eingestuft werden, wenn zwar ein Sachschaden, aber kein Personenschaden vorliegt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist das eine gute Idee?

Pro
Camilla KohrsRessortleiterin Politik und Wirtschaft

Setzt dem Warte-Wahnsinn ein Ende!

Der Reflex ist so oll wie erwartbar. Sobald die FDP einen Vorschlag zur Verkehrspolitik macht, brennen beim Gros der Internetnutzer die Sicherungen durch: "Klientelpolitik der Autofahrerpartei", lautet die Kritik, es folgen teils wüste Beschimpfungen.

Dabei lohnt es sich, beim neuen Vorschlag zur Entkriminalisierung von Unfallflucht ohne Personenschaden einmal innezuhalten und nachzudenken. Denn nicht Buschmanns Idee ist irrsinnig – sondern die derzeitige Regel.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ich streife beim Ausparken ein anderes Fahrzeug und zerkratze dabei den Lack. Einfach Zettel hinter die Windschutzscheibe und los? Wäre schön, doch schon das gilt, Stand heute, als Fahrerflucht, bei der schlimmstenfalls Gefängnis droht. Stattdessen muss ich auf den Besitzer warten, und wenn der nicht auftaucht, die Polizei rufen und auf diese warten.

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten: Solche Fälle haben bei der Polizei nicht die höchste Priorität. Das ist verständlich. Aber am Ende steht man wegen eines Kratzers im Lack zwei Stunden auf einem Parkplatz. Das gilt übrigens auch, wenn ich mit meinem Fahrrad ein Auto beschädige.

Und jetzt kommt der Clou: Buschmanns Ministerium will nicht nur diesem Warte-Wahnsinn ein Ende setzen, sondern gleich auch das Unfallmelden leichter machen. Bald könnte das online funktionieren – ganz ohne Polizei.

Ich fände das gut. Auch wenn ich einen Zettel vielleicht trotzdem noch hinter den Scheibenwischer klemmen werde. Einfach aus Tradition.

Kontra
Markus AbrahamczykRedakteur vom Dienst Ratgeber/Aktuelles

Ein Justizminister sollte lieber an die Opfer denken

Unfallflucht ohne Personenschaden soll straffrei werden? Das wäre ein Geschenk an die Täter. Auf Kosten der Opfer. Zunächst ist das Papier aus Buschmanns Ministerium aber nur ein Entwurf, der mit der Bitte um Stellungnahme an Fachverbände ging. Nun könnte man erst mal abwarten und die Experten ihre Arbeit machen lassen. Stattdessen aber ist die Aufregung groß. Bewahren wir doch einfach die Ruhe und schauen mal: Was spricht gegen die Idee des Justizministers? Da gibt es einiges.

Zunächst einmal: Strafen sollen nicht die Staatskasse füllen, sie sollen abschrecken. Sonst nimmt niemand sie ernst – und auch nicht das entsprechende Vergehen. Eine Entkriminalisierung des Parkremplers könnte den Eindruck erwecken, dass Sachbeschädigung nur eine Kleinigkeit ist. Dadurch könnten sich Blechschäden eher noch häufen. Und mit ihnen auch die Kosten für uns alle.

Man könne später den Schaden online melden oder einen Zettel ans zerbeulte Auto kleben, heißt es in dem Ministerpapier. Wer aber vom Unfall wegfährt, hat ihn auch bald vergessen: Abends zu Hause auf dem Sofa ist der Rempler weit entfernt – und oftmals auch die Reue. Nein, so etwas muss gleich geklärt werden. An Ort und Stelle.

Ein Justizminister sollte sich nicht um die Nöte von Tätern sorgen – sondern um deren Opfer.

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Sollte man Unfallflucht entkriminalisieren? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie den Betreff "Unfallflucht" und begründen Sie Ihre Meinung.

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