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Ungarn: Viktor Orban stellt Missachtung von EuGH-Urteil in Aussicht


Prekäre Lage in ungarischem Flüchtlingslager
Orban will EuGH-Urteil eventuell missachten

Von dpa
Aktualisiert am 15.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Viktor Orban: Der ungarische Ministerpräsident will sich vom höchsten europäischen Gericht "nicht austricksen" lassen.Vergrößern des BildesViktor Orban: Der ungarische Ministerpräsident will sich vom höchsten europäischen Gericht "nicht austricksen" lassen. (Quelle: Marko Djurica/Reuters-bilder)
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Der Europäische Gerichtshof vergleicht die Bedingungen im ungarischen Flüchtlingslager Röszke mit einer Haft, das Lager sei rechtswidrig. Ministerpräsident Orban hält von dem Urteil offenbar nicht viel.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban hat in Aussicht gestellt, dass sein Land das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unterbringung von Asylbewerbern im Containerlager Röszke missachten könnte. Der Spruch der Luxemburger Richter würde darauf abzielen, den EU-Mitgliedsländern gegen ihren Willen Migranten aufzuzwingen, sagte der rechtsnationale Politiker am Freitag im staatlichen Rundfunk. "Aber man wird uns nicht austricksen", fügte er hinzu. Im Zweifelsfall würde die ungarische Verfassung Vorrang vor dem EuGH-Urteil genießen.

Am Vortag hatte das europäische Höchstgericht befunden, dass die Bedingungen in dem Lager Röszke unmittelbar an der serbischen Grenze einer Inhaftierung gleichkommen und rechtswidrig sind. Es hatte über die Klage von vier Betroffenen geurteilt. Ein zweites Lager dieser Art besteht in Tompa, gleichfalls unmittelbar an der serbischen Grenze.

Inhaftierung in "Transitzonen"

Die "Transitzonen" genannten Anlagen sind mit hohen Mauern und Stacheldraht abgesichert. Zuletzt lebten dort mehr als 300 Asylsuchende. Sie dürfen diese "Zonen" nur in Richtung Serbien verlassen. Damit würden sie sich aber einer illegalen Einreise in das nicht zur EU gehörige Nachbarland schuldig machen und die Aussicht auf Asyl in Ungarn verlieren.

Orban erwähnte beim angeblichen Vorrang der ungarischen Verfassung über Entscheidungen des EuGH nicht das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das milliardenschwere Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet hatte. Zugleich hatten die Karlsruher Richter scharfe Kritik an einem damit im Zusammenhang stehenden EuGH-Urteil formuliert. In der regierungsnahen Budapester Presse war dies lebhaft kommentiert worden.

Das ungarische Verfassungsgericht ist heute nahezu ausschließlich mit Richtern besetzt, die Orban treu ergeben sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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