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Berlin und Moskau streiten um Umgang mit Journalisten


Diplomatie
Berlin und Moskau streiten um Umgang mit Journalisten

Von dpa
Aktualisiert am 27.06.2025 - 20:08 UhrLesedauer: 3 Min.
Alexander Graf Lambsdorff, Deutschlands Botschafter in Russland,Vergrößern des Bildes
Botschafter Alexander Graf Lambsdorff wurde im Streit um die Behandlung russischer Korrespondenten in Deutschland ins russische Außenministerium einbestellt. (Archivbild) (Quelle: Ulf Mauder/dpa/dpa-bilder)
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Russland ist über den Umgang mit seinen Journalisten in Deutschland verstimmt und lädt den Botschafter in Moskau vor. Beim Termin wird es bizarr, deutschen Journalisten droht weiter die Ausweisung.

Wie groß die Verständigungsprobleme zwischen Moskau und Berlin im Streit um den Umgang mit Journalisten sind, zeigt die Vorladung des deutschen Botschafters ins russische Außenministerium: Wegen eines Missverständnisses musste Alexander Graf Lambsdorff den brisanten und unerfreulichen Gang gleich zweimal antreten. Neue Erkenntnisse für die in Russland von einer Ausweisung bedrohten deutschen Journalisten brachte der Termin vorerst nicht.

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Die deutsche Botschaft teilte nach dem Treffen mit, Außenamtssprecherin Maria Sacharowa habe "die Gelegenheit genutzt, um dem Botschafter ihre Sicht auf aufenthaltsrechtliche Vorgänge darzulegen, die russische Journalisten in Deutschland betreffen". Der Botschafter habe die Ausführungen zur Kenntnis genommen.

Liste mit Beispielen für Verhalten russische Behörden

Zugleich habe er auf Schwierigkeiten hingewiesen, denen deutsche Journalisten in Russland ausgesetzt seien. Dabei habe er auch eine Liste mit Beispielen "für Verhalten der russischen Behörden gegenüber deutschen und anderen ausländischen Korrespondenten, das dem allgemeinen Verständnis der Pressefreiheit zuwiderläuft", übergeben.

Hintergrund ist der Streit um die Behandlung von Korrespondenten russischer Staatsmedien in Deutschland. Konkret geht es in dem Fall um den Vertreter einer kremlnahen Medienholding, die in der EU auf der Sanktionsliste steht. Die Aufenthaltspapiere des Mannes waren ausgelaufen. Das Berliner Landesamt für Einwanderung weigert sich, diese zu verlängern. Er soll Medienberichten zufolge in der zweiten Augusthälfte Deutschland verlassen.

Die Pässe der Ehefrau und der Tochter seien ebenfalls in Verwahrung genommen worden, teile ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit. Der Mann selbst beklagte in russischen Medien eine Hausdurchsuchung.

Moskau droht mit Konsequenzen für deutsche Journalisten

Außenamtssprecherin Sacharowa hatte am Vortag gesagt, es werde in Deutschland alles getan, damit russische Journalisten das Land verlassen. Deutschland weigere sich, seinen Verpflichtungen zum Schutz von Pressefreiheit und Meinungsvielfalt nachzukommen. Sie sprach von Behördenwillkür, die inzwischen auch nicht mehr vor den Familien der Journalisten haltmache.

Und sie kündigte "Gegenmaßnahmen" an. Schon auf dem Internationalen Wirtschaftsforum in St. Petersburg hatte Sacharowa vergangene Woche mit Strafmaßnahmen gegen deutsche Journalisten gedroht. Es würden unter den deutschen Journalisten in Moskau Kandidaten ausgewählt, die das Land verlassen müssten, sagte sie.

Bizarrer Streit um fehlenden Dolmetscher

Die konkreten Schritte sollten Lambsdorff bei dessen Besuch mitgeteilt werden. Doch zunächst klappte dies offenbar nicht. Der Diplomat verließ nach zehn Minuten im Außenministerium das Gebäude wieder - um einen Dolmetscher zu suchen. Sacharowa höhnte, dass der Botschafter offenbar kein Russisch verstehe.

Lambsdorff ist seit 2023 auf dem Posten in Moskau. Er spricht Russisch, allerdings nicht auf einem Niveau, um diplomatische Verhandlungen führen zu können. Wie böse solche Unterredungen ohne Übersetzer für jene Seite enden können, die in der Sprache des Gegenübers ihre Argumente vorbringen muss, zeigte zuletzt der zum Fiasko geratene Besuch des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Weißen Haus.

Lambsdorff hatte den Dolmetscher aber nicht vergessen. Ihm sei mitgeteilt worden, die Unterredung werde auf Englisch stattfinden, sagte er.

Zwei Stunden Aussprache - wenig neue Erkenntnisse

Die Unterredung konnte erst nach der Ankunft des Übersetzers aus der Botschaft beginnen. Nach mehr als zwei Stunden verließ Lambsdorff das Außenministerium dann wieder. Den russischen Medien zufolge, die ihn beim Verlassen des Gebäudes umstellten, sprach er von einem langen und interessanten Gespräch. Darin seien Bedingungen für die Arbeit von Korrespondenten erörtert worden. Details nannte er nicht.

Das Auswärtige Amt in Berlin wies Vorwürfe Russlands zum Umgang deutscher Behörden mit Korrespondenten russischer Staatsmedien zurück. "Im Gegensatz zur immer schärferen russischen Repression gegen Journalistinnen und Journalisten gelten in Deutschland rechtsstaatliche Prinzipien und Pressefreiheit", hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Das habe auch der deutsche Botschafter im russischen Außenministerium in aller Klarheit unterstrichen.

Gefahr einer Ausweisung für deutsche Journalisten latent

Das russische Außenministerium blieb derweil bei seiner Darstellung. Lambsdorff sei der Protest Russlands wegen der Behandlung der eigenen Journalisten übermittelt worden. "Es wurde betont, dass solch offen unfreundliche Handlungen der deutschen Behörden unweigerlich eine Antwort der russischen Seite nach sich ziehen", hieß es in einer Pressemitteilung.

Damit bleibt die potenzielle Ausweisung eines oder mehrerer deutscher Journalisten weiter in der Schwebe. Präzedenzfälle hat es in der Vergangenheit bereits gegeben.

Präzedenzfall ARD

So mussten zum Jahresende 2024 zwei Mitarbeiter der ARD Russland verlassen. Mit der Ausweisung reagierte Moskau darauf, dass die Aufenthaltsgenehmigung von zwei für das russische Staatsfernsehen arbeitenden Männern in Berlin nicht verlängert worden war. Moskau behauptete zudem, der Sender sei geschlossen worden.

Das deutsche Außenministerium dementierte die Schließung des russischen Senders und bezeichnete die Ausweisung der ARD-Mitarbeiter als "inakzeptabel". Die Russen seien nicht ausgewiesen worden, sondern ihre Aufenthaltstitel seien abgelaufen. Zudem hätten sie gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen können, argumentierte das Ministerium damals.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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