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Nach Europarat-Suspendierung: Russland denkt wieder über Todesstrafe nach


Nach Suspendierung aus Europarat
Russland denkt wieder über Todesstrafe nach

Von reuters, cck

Aktualisiert am 26.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Putin-Vertrauter Dmitri Medwedew: Russland soll die Tür zum Europarat "endgültig zuzuschlagen".Vergrößern des BildesPutin-Vertrauter Dmitri Medwedew: Russland soll die Tür zum Europarat "endgültig zuzuschlagen". (Quelle: ITAR-TASS/imago-images-bilder)
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Seit mehr als 20 Jahren ist die Todesstrafe in Russland ausgesetzt. Nun wird ihre Wiedereinführung offen diskutiert. Ein führender Politiker meint: Es komme auf den Willen des Präsidenten an.

In Russland wird nach der Suspendierung des Landes aus dem Europarat offen über die Wiedereinführung der Todesstrafe nachgedacht. Der Vize-Vorsitzende des nationalen Sicherheitsrats und ehemalige Präsident, Dmitri Medwedew, nannte die Entscheidung, die Mitgliedschaft Russlands auszusetzen, "unfair". Dies sei aber für Russland ein Grund, "die Tür zu dieser Organisation endgültig zuzuschlagen" und Russland die Möglichkeit zu geben, die Todesstrafe wieder einzuführen.

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Auch der Ausschuss für Gesetzgebung des russischen Unterhauses, der Duma, äußerte sich bereits dazu. Es gebe keine rechtlichen Hindernisse für die Verhängung der Todesstrafe, sagte der stellvertretende Vorsitzende, Yuri Sinelshchikov, der russischen Nachrichtenagentur Interfax.

Sinelshchikov: Wille des Präsidenten zählt

Um die Todesstrafe wieder einzuführen, bedarf es laut Sinelshchikov lediglich einer politischen Entscheidung. Wesentlich sei der Wille des Präsidenten, sagte er. Ein Hindernis könnte allerdings sein, dass es keine entsprechenden Gerichtskammern und Vollstrecker gebe, die Todesurteile verhängen und durchführen könnten.

Der Politiker Andrei Klischas, Mitglied des Föderationsrats, erinnerte hingegen an die bindende Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Aussetzung der Todesstrafe. Der russische Präsident Wladimir Putin hat sich bislang nicht öffentlich dazu geäußert.

Russland hatte zuletzt 1996 einen Verurteilten hingerichtet, 1999 wurde die Todesstrafe zunächst für zehn Jahre ausgesetzt. 2010 entschied dann das Verfassungsgericht in St. Petersburg, das Moratorium zu verlängern und nannte als Grund die internationalen Verpflichtungen Russlands, wie etwa die Mitgliedschaft im Europarat.

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