Nach Pannen bei Exekutionen USA setzen Hinrichtungen in Oklahoma aus
Nach einer schweren Panne bei der Hinrichtung eines Todeskandidaten im US-Bundesstaat Oklahoma, die zu großen Qualen des Mannes geführt hatte, hat die Justiz die Aussetzung aller Exekutionen für ein halbes Jahr angeordnet.
Das höchste Berufungsgericht von Oklahoma gab am Donnerstag damit einem zum Tode Verurteilten Recht. Charles Warner hätte eigentlich am 29. April zwei Stunden nach Clayton Lockett hingerichtet werden sollen. Warner soll nun am 13. November sterben, wie das Gericht erklärte.
Giftmischung war nicht erprobt
Locketts Exekution war nach wenigen Minuten abgebrochen worden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab. Medienberichten zufolge wand er sich im Todeskampf vor Schmerzen. Erst 43 Minuten nach Verabreichung der nicht erprobten Giftmischung erlitt er einen tödlichen Herzinfarkt.
Der Vorfall befeuerte erneut die Debatte über die Todesstrafe in den USA. Warner soll im Jahr 1997 die elf Monate alte Tochter seines Mitbewohners vergewaltigt und getötet haben. Warner beteuert seine Unschuld.
Keine Aussetzung auf unbestimmte Zeit
In seiner Entscheidung ging das Berufungsgericht von Oklahoma auch auf die Position der Regierungsbehörden ein, die erklärt hatten, dass sie eine Aussetzung der Exekutionen für sechs Monaten akzeptieren würden. In dieser Zeit sollen die Umstände der Hinrichtung von Lockett untersucht werden. Eine Aussetzung der Hinrichtungen auf unbestimmte Zeit lehnten die Behörden dagegen ab.
Die US-Strafvollzugsbehörden haben seit längerem Nachschubprobleme bei den Mitteln für Giftspritzen, da sich die europäischen Hersteller der lange verwendeten Substanzen weigern, diese weiter für Hinrichtungen zu liefern. Mehrere US-Bundesstaaten haben neue und nicht erprobte Giftmischungen ausprobiert, was auf scharfe Kritik stößt.
Schon im Januar hatte es Probleme bei einer Exekution gegeben. Der 38-jährige Verurteilte Michael Lee Wilson sagte nach der Verabreichung des tödlichen Mittels, er habe das Gefühl, sein ganzer Körper brenne.