t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandGesellschaft

Covid-19: Bundeswehrsoldaten müssen offenbar keine Impfung mehr nachweisen


Bundeswehr
Pistorius kippt Corona-Impfpflicht für Soldaten


Aktualisiert am 29.05.2024Lesedauer: 3 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Impfpflicht für Soldaten: Corona fliegt offenbar von der Liste (Archivbild).Vergrößern des Bildes
Impfpflicht für Soldaten: Corona fliegt offenbar von der Liste (Archivbild). (Quelle: Marijan Murat/dpa)

Das Verteidigungsministerium hebt die Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen auf. Die Entscheidung kommt zur Anklage eines Soldaten, die von heute an verhandelt werden sollte.

Aktive Soldaten der Bundeswehr müssen künftig keine Impfung gegen Covid-19 mehr nachweisen. Anstelle einer Impfpflicht soll es nur noch eine Empfehlung geben, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Das hat am Mittwoch eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums t-online bestätigt. Zuvor hatte das Ministerium die Information dem Bundesverwaltungsgericht zukommen lassen. Anwälte eines Klägers, der gegen die Impfpflicht vorgeht, verbreiteten die Nachricht am Dienstagabend als Erfolgsmeldung.

Beim Wehrdienstsenat des Gerichts sollte es am Mittwoch und Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung darum gehen, dass die Covid-19-Impfung Teil des Basisimpfschemas ist. Seit der Regelung vom 24. November 2021 gehört sie zu den Impfungen, die für Soldaten verbindlich sind.

Der klagende Soldat, dessen Anwälte nun von dem Schreiben berichten, hält die Beibehaltung der Pflicht unter den heutigen Bedingungen für rechtswidrig. Er hatte sich bereits dagegen gewandt, dass Soldaten mit der Regelung die Impfung dulden müssen. Im Juli 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Pflicht aber noch bestätigt. Eine neue Entscheidung des Gerichts über die Frage wird überflüssig, sollte die Impfung jetzt aus dem Pflichtkatalog gestrichen werden.

In einer Telegram-Gruppe von Impfgegnern gab es am Dienstagabend Aufforderungen, angesichts der neuen Entwicklung nicht mehr zur Unterstützung nach Leipzig zum Bundesverwaltungsgericht zu reisen. Die Nachricht zog auf Telegram rasant Kreise.

Wehrmedizinischer Beirat stimmt für Empfehlung statt Pflicht

Vorausgegangen war nach t-online-Informationen eine neue Empfehlung des Wehrmedizinischen Beirats. Das Gremium, das den Verteidigungsminister in allen Fragen der Wehrmedizin berät, sprach sich demnach dafür aus, für die Covid-19-Impfung nur noch eine Empfehlung auszusprechen und die Duldungspflicht aufzuheben. Das Ministerium dazu: Dieses Votum vom 22. Mai in Verbindung mit laufender fachlicher Überprüfung des Kommanndos Sanitätsdienst habe die neue Bewertung ergeben. Sie führe "nun zu einer Abkehr von der allgemeinen Duldungspflicht zu einem Wechsel der Impfstrategie hin zu einem freiwillligen Impfangebot".

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) habe die allgemeine Duldungspflicht aufgehoben. Der Daten-Analyst Tom-Lausen, der für das Anwaltsteam um seinen Bruder, den Juristen Sven Lausen, beratend tätig war, schrieb auf Telegram, Pistorius habe "bedingungslos kapituliert".

Die Anwälte des Soldaten gaben offenbar dem Portal "Epoch Times" die Information, dass für den Kläger laut Schriftsatz des Ministeriums die Duldungspflicht bereits nicht mehr gelte. Bis die Covid-19-Impfung aus dem Basisimpfschema auch formal gestrichen ist, müssten noch verwaltungsrechtliche Schritte erfolgen.

2022 hatte Gericht Duldungspflicht bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2022 entschieden, dass sich Soldaten Impfungen gegen Covid-19 gefallen lassen müssen und die Regelung der Bundeswehr rechtens ist. Damals hatte das Gericht nach Expertenanhörungen dem Ministerium zugestimmt, dass die Impfung auch bei der damaligen Variante noch relevante Schutzwirkung erzielt und das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume reduziert. Die Richter: "Der positive Effekt der Impfung [überwiegt] das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich."

Das Gericht hatte damals aber bereits festgehalten: Eine Daueranordnung muss stets darauf überprüft werden, ob sie bei veränderten Umständen noch verhältnismäßig und ermessensgerecht ist. Wenn das Virus durch Mutationen weniger gefährlich sei und Impfstoffen weniger effektiv wirkten, müsse bei der Anordnung von Auffrischungsimpfungen neu entschieden werden.

Der Sinneswandel im Ministerium kommt jetzt dennoch plötzlich: Noch am 8. April hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Siemtje Möller (SPD) erklärt, eine Aussage zur Aufhebung im laufenden Jahr sei nicht möglich. Sie teilte dem AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm mit, nach fachlicher Einschätzung sei die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht auch weiterhin angezeigt.

Die Aufhebung könnte andere weitreichende Folgen haben: So könnten absehbar auch Dienstausübungsverbote für Soldaten fallen, die sich offensiv gegen die Impfung gestellt haben. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar ein solches Verbot noch bestätigt und "die Gefahr einer negativen Beispielwirkung" gesehen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel



TelekomCo2 Neutrale Website