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Landgericht Hamburg verbietet Pegida-Anhänger Verkauf von Galgen


Persönlichkeitsrechte verletzt
Gericht verbietet Pegida-Anhänger Verkauf von Galgen

dpa, küp

Aktualisiert am 28.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Pegida-GalgenVergrößern des BildesTeilnehmer der Pegida Demonstration halten am 12.10.2015 in Dresden einen gebastelten Galgen hoch. (Quelle: Zentralbild/Archiv/dpa-bilder)
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Ein Pegida-Anhänger aus Sachsen darf auch weiterhin keine Mini-Galgen für Angela Merkel und Sigmar Gabriel verkaufen. Der frühere Außenminister hat erfolgreich dagegen geklagt.

Der Erbauer des sogenannten "Pegida-Galgens" für Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihren früheren Vize Sigmar Gabriel (SPD) darf weiter keine Miniaturausgaben davon zum Verkauf anbieten. Die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg gab am Freitag einer Klage des früheren Vizekanzlers und Außenministers statt.

Sie sah Gabriel in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt und durch die Titulierung als "Volksverräter" herabgewürdigt, die auf die NS-Zeit anspiele. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft hatte zuvor ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Erbauer eingestellt und damit viel Kritik ausgelöst.

Der Erbauer, ein Werkzeughändler aus Sachsen, hatte bei einer Demonstration der rechtsextremen Pegida 2015 in Dresden mit dem Galgen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung protestiert. Die am Galgen befestigten Schlingen waren für "Angela "Mutti" Merkel" und "Siegmar "das Pack" Gabriel" reserviert – wobei der Vorname des ehemaligen Außenministers und SPD-Chefs falsch geschrieben war. Später hatte der Mann Miniaturen des Galgens im Internet verkauft.

Verwendete Quellen
  • dpa
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