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Medienbericht: Starker Anstieg bei "Kleinen Waffenscheinen" – Kritik aus der CDU


Verschärfung gefordert
Medienbericht: Starker Anstieg bei Kleinen Waffenscheinen

Von dpa
Aktualisiert am 05.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Kleine Waffenschein wird beliebter: Immer mehr Menschen dürfen damit Schreckschusswaffen tragen.Vergrößern des BildesDer Kleine Waffenschein wird beliebter: Immer mehr Menschen dürfen damit Schreckschusswaffen tragen. (Quelle: Oliver Killig/dpa-bilder)
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Immer mehr Menschen besitzen einen Kleinen Waffenschein und dürfen damit Schreckschusswaffen tragen. Justiz- und Innenministerium diskutieren über eine Verschärfung des Waffenrechts.

Die Zahl der legalen Besitzer von Schreckschusswaffen ist nach einem Medienbericht weiter gestiegen. Aktuell dürfen rund 640.000 Bürger – knapp 30.000 mehr als Anfang des Jahres – eine solche Waffe tragen, wie die "Rheinische Post" berichtete. Sie beruft sich auf eine eigene Umfrage zur Zahl der sogenannten Kleinen Waffenscheine bei den Innenministerien aller 16 Bundesländer.

Wer diesen Schein besitzt, darf etwa Schreckschuss- oder Gaspistolen tragen. Um ihn zu bekommen, muss man volljährig sein sowie persönlich geeignet und zuverlässig erscheinen. Schreckschusswaffen haben keine scharfe Munition – können aber auch aus nächster Nähe schwere Verletzungen hervorrufen.

Kleinen Waffenschein erhalten Privatpersonen verhältnismäßig einfach

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) besteht auf einer Verschärfung des Waffenrechts. "Ich kann mir sehr gut schärfere Bedingungen für die Erteilung von Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen vorstellen", sagte Lambrecht dem "Handelsblatt". Auch für den Kleinen Waffenschein gelten diese Forderungen, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums.


Den Kleinen Waffenschein erhalten Privatpersonen verhältnismäßig einfach, anders als den Waffenschein für scharfe Waffen. Für die Berechtigung zum Mitführen einer scharfen Waffe ist vor allem ein berechtigtes Bedürfnis nachzuweisen. Dieses haben beispielsweise Jäger, Sportschützen oder Bewachungsunternehmer – Privatpersonen jedoch nur in sehr wenigen Ausnahmefällen. Alle müssen zusätzlich belegen, dass sie über die nötige rechtliche und technische Expertise verfügen.

Mit einer Verschärfung des Waffenrechts will man im Justizministerium vor allem Extremisten den Zugang zu Waffen erschweren. So sollten die Behörden im Rahmen einer so genannten Regelabfrage künftig immer beim Verfassungsschutz nachfragen müssen, bevor sie eine Erlaubnis zum Waffenbesitz ausstellen, verlangt die Ministerin.

Kritik aus der CDU

Nicht alle teilen den Vorschlag. Kritik kommt vor allem aus der CDU. Der Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg wies im "Handelsblatt" auf verfassungsrechtliche Hürden hin: "Eine generelle Überprüfung aller Waffenbesitzer durch den Verfassungsschutz ist abwegig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, denn sie würde alle Jäger, Sportschützen und Sammler von Waffen unter Generalverdacht stellen." Dem entgegnete Lambrecht, dass auch jede legal erworbene Waffe in anderen Händen zu einer illegalen Waffe werden könnte.

Das Bundesinnenministerium hatte jüngst angekündigt, zunächst prüfen zu wollen, wie sich schon eingeführte Reformen beim Waffenrecht auswirkten. Einig sind sich Justiz- und Innenministerium hingegen dabei, künftig Mitgliedern extremistischer Gruppierungen die Waffenerlaubnis zu verweigern. Derzeit gilt dies nur für eine Mitgliedschaft in bereits verbotenen Gruppen. Auch Länder und Kommunen sollen in Zukunft durch sogenannte Waffenverbotszonen das Mitführen gefährlicher Waffen einfacher verbieten können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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