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Bürgergeld: Bundesrechnungshof kritisiert "Missbrauchsmöglichkeiten"


Interner Bericht
Bundesrechnungshof kritisiert Bürgergeld scharf

Von Miriam Hollstein

Aktualisiert am 14.10.2022Lesedauer: 3 Min.
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Der Gang zum Jobcenter (hier in Bad Reichenhall) ist für viele Betroffene ein schwerer. Mit dem Bürgergeld soll ihre Situation verbessert werden – doch einige geplante Regelungen stoßen auf massive Kritik. (Quelle: IMAGO/Rolf Poss)

Ab Januar 2023 soll das Bürgergeld Hartz IV ablösen. In einem internen Bericht attackiert der Bundesrechnungshof nach t-online-Informationen das geplante Gesetz.

Als "eine der größten Sozialreformen der vergangenen 20 Jahre" hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das geplante Bürgergeld gepriesen. Es soll ab 1. Januar 2023 die bisherigen Leistungen des Arbeitslosengesetzes II – besser bekannt als Hartz IV – ablösen.

Betroffen sind knapp fünf Millionen Empfänger. Sie sollen ab Anfang kommenden Jahres nicht nur einen um gut zehn Prozent höheren Regelsatz (502 statt 449 Euro) erhalten, sondern auch ein höheres Schonvermögen behalten und in den ersten zwei Jahren des Bezugs in ihren Wohnungen unabhängig von deren Größe bleiben dürfen. Bei den Sanktionen, etwa für Terminversäumnisse, soll es im ersten halben Jahr eine "Vertrauenszeit" geben, in der die Leistungen nicht wie bisher gekürzt werden können.

Doch nun gibt es vom Bundesrechnungshof scharfe Kritik an dem Gesetzentwurf. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der t-online vorliegt, wird unter anderem die zweijährige Karenzzeit bemängelt, in der bei Beziehern und Bezieherinnen das Vermögen überhaupt nicht berücksichtigt wird und stattdessen Wohnung und Heizung weiterbezahlt werden. Dies gehe "weit über die in der Covid-19-Pandemie gewährten Erleichterungen hinaus", heißt es in dem Papier: "Der Bundesrechnungshof sieht einen Widerspruch zu der weiterhin geltenden Zielsetzung des SGB II, eine vorübergehende Unterstützung bei Hilfsbedürftigkeit sicherzustellen." SGB II steht für "Sozialgesetzbuch II", das die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt.

Die "Prüfungserkenntnisse" des Bundesrechnungshofs ließen nicht erkennen, dass eine so lange Karenzzeit erforderlich sei, steht in dem Bericht weiter: "Er empfiehlt eine deutlich kürzere Karenzzeit." Auch sollten die Regelungen befristet und nach Ende der Frist ausgewertet werden, bevor man sie dauerhaft einführe.

Künftiges Schonvermögen "unverhältnismäßig hoch"

Auch dass künftig die Selbstauskunft der Antragsteller reicht, kein erhebliches Vermögen zu besitzen, sieht der Bundesrechnungshof skeptisch: "Der Verzicht auf jegliche konkretere Angabe eröffnet Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten." Stattdessen sollten Antragsteller verpflichtet werden, im Antrag konkrete Angaben über die Höhe ihres Vermögens zu machen.

Neu ist beim Bürgergeld auch, dass das Schonvermögen, das Leistungsempfänger behalten dürfen, deutlich erhöht wird: auf 60.000 Euro für den Antragsteller sowie 30.000 Euro für jede weitere Person, die seinem Haushalt ("Bedarfsgemeinschaft") angehört. Eine Familie mit zwei Kindern dürfte folglich 150.000 Euro Vermögen besitzen und trotzdem Hartz IV beantragen. "Unverhältnismäßig hoch" nennt der Bundesrechnungshof diese Summen: "Der Bundeshaushalt sollte nicht mit dem Leistungsbezug von Personen belastet werden, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann." Bislang liegt der Vermögensfreibetrag für Hartz-IV-Empfänger bei 3.100 Euro pro Person. Er kann abhängig vom Alter bis auf 10.050 Euro steigen.

Gegen den Wegfall von Sanktionen

Auch der Verzicht auf Sanktionen in den ersten sechs Monaten des Bezugs, wenn Termine verpasst oder Änderungen im beruflichen Status nicht umgehend angezeigt werden, ist nach Ansicht des Bundesrechnungshofs völlig falsch. "Prüfungserkenntnisse zeigen, dass sich bereits die präventive Wirkung von Sanktionen positiv auf die Zusammenarbeit der Leistungsberechtigten mit dem Jobcenter, den Vermittlungsprozess sowie die Dauer des Hilfsbezugs auswirken", steht in dem Bericht an den Haushaltsausschuss. Das Bundesarbeitsministerium wird aufgefordert, die Erfahrungen mit dem Aussetzen von Sanktionen während der Pandemie zunächst einmal auszuwerten, bevor beim Bürgergeld auf Sanktionen verzichtet wird.

Ähnliche Kritik wie vom Bundesrechnungshof war nach Informationen von t-online auch schon beim "Tag der Jobcenter" am 15. September in Berlin formuliert worden, zu dem sich 500 Führungskräfte aus Jobcentern in ganz Deutschland getroffen hatten. Teilnehmern zufolge wurde unter anderem die Sorge geäußert, der vorübergehende Wegfall von Sanktionen könne den Missbrauch der Leistungen erhöhen.

Dass eine Reform von Hartz-IV notwendig war, daran zweifeln freilich die wenigsten. Auch nicht der Bundesrechnungshof. So lobt er in seinem Bericht zum Beispiel die verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten oder die grundsätzliche Abkehr vom Vermittlungsvorrang. Letzterer legt fest, dass die Vermittlung in Arbeit "Vorrang vor den Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit" zu haben hat. Mit dem Wegfall soll erreicht werden, dass Arbeitslose nicht mehr in sinnlose Bewerbungstrainings oder Weiterbildungsmaßnahmen gezwungen werden, sondern in Ruhe nach einem passenden Angebot geschaut werden kann.

Verwendete Quellen
  • Interner Bericht des Bundesrechnungshofs "Empfehlungen zur Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)" vom 13. Oktober 2022
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