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BVerfG-Urteil: Kürzungen für Alleinstehende in Flüchtlingsheimen verfassungswidrig


Verstoß gegen Grundrecht
Kürzungen für alleinstehende Asylbewerber verfassungswidrig

Von afp, dpa, lw

Aktualisiert am 24.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Geflüchtete kommen in Erfurt an (Archivbild): Die Kürzungen für alleinstehende Asylbewerber waren verfassungswidrig.Vergrößern des BildesGeflüchtete kommen in Erfurt an (Archivbild): Die Kürzungen für alleinstehende Asylbewerber waren verfassungswidrig. (Quelle: Karina Hessland/imago-images-bilder)
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Seit 2019 erhalten alleinstehende Menschen in Asylunterkünften zehn Prozent weniger Sozialleistungen. Diese pauschale Kürzung ist laut Bundesverfassungsgericht nicht rechtens.

Die pauschale Kürzung der Leistungen für alleinstehende Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber könne nicht einfach davon ausgehen, dass diese Menschen weniger Geld bräuchten, als wenn sie allein lebten, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe.

Seit September 2019 hatten die Betroffenen zehn Prozent weniger existenzsichernde Leistungen als alleinstehende Asylbewerber in einer eigenen Wohnung bekommen – derzeit 330 statt 367 Euro.

Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD war der Ansicht, dass in den Sammelunterkünften ein Zusammenwirtschaften "erwartet werden" könne. Einspareffekte bestünden zum Beispiel beim Essen, "indem Lebensmittel oder zumindest der Küchengrundbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinschaftsküchen gemeinsam genutzt werden", wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Deshalb wurde der Satz gekürzt – entsprechend dem für Menschen, die verheiratet sind oder mit einem Partner zusammenleben.

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Klage von Mann aus Sri Lanka

Vor dem Sozialgericht in Düsseldorf klagte ein Mann aus Sri Lanka, der in Nordrhein-Westfalen in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt. Er argumentierte, dass er mit den übrigen Bewohnern nicht gemeinsam koche oder wirtschafte und darum kein Geld spare. Das Sozialgericht hielt die Regelung selbst für verfassungswidrig. Deswegen setzte es das Verfahren aus und holte die Meinung des Bundesverfassungsgerichts ein.

Dieses erklärte die Regelung nun ausnahmsweise nicht sofort für nichtig, weil die Betroffenen sonst gar kein Geld bekämen. Es ordnete aber an, dass noch nicht bestandskräftige Leistungsbescheide - gegen die also beispielsweise Widerspruch eingelegt wurde - rückwirkend ab September 2019 neu berechnet werden müssen. Für andere Betroffene müssen die monatlichen Leistungen ab sofort neu kalkuliert werden.

Das gilt für alleinstehende Erwachsene, die seit mindestens anderthalb Jahren rechtmäßig in Deutschland sind und in einer Sammelunterkunft wohnen. Sie fielen unter die Regelung, die nun für verfassungswidrig erklärt wurde.

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"Erfolg für soziale Gerechtigkeit"

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) nannte den Beschluss aus Karlsruhe einen "Erfolg für soziale Gerechtigkeit". Die GFF hatte eine Mustervorlage erarbeitet, welche die Richterin am Düsseldorfer Sozialgericht nutzte.

Den Kläger aus Sri Lanka zitierte die GFF mit den Worten: "Dank meines Verfahrens bekommen jetzt alle Geflüchteten in Sammelunterkünften wieder das Geld, das ihnen zusteht." Er selbst habe mittlerweile ein gesichertes Aufenthaltsrecht und sei berufstätig, "aber die letzten Jahre musste ich mit monatlich 330 Euro vom Sozialamt auskommen – das ist gerade in Zeiten der Inflation viel zu wenig für einen Menschen in Deutschland".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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